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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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B 250 U 489Archivalieneinheit
Chronologisches Verzeichnis der Sützel'schen Urkunden 
Bem.: 1 Rv. 
1 Folioheft, S. 1-15 (1312-1580), [um 1625], (1865) 
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B 250 U 468Archivalieneinheit
1440 Juli 30 (am samßtage nach Jacob des heiligen zwolffboten tag) 
Rüdiger Sützel von Mergentheim verspricht, das Hab und Gut seiner Tante (Mume) Anna Mertein und deren Bruder Eberhart Mertein, das ihm genannte Anna Mertein vermacht hat, erst nach dem Tod der beiden Geschwister zu nutzen. 
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B 250 U 469Archivalieneinheit
1455 August 24 (an sant Bartholomes tag des heiligen zwelffpoten) 
Margarethe [geb.] Sützel [Sützlin], Ehefrau des Hans von Kinberg (Kinsperg), bestätigt, daß sie von Rüdiger Sützel, Vater der A. bei ihrer Vermählung mit dem bereits erwähnten Hans von Kinberg 2.000 Gulden erhalten hat und daß sie deshalb auf alle späteren Erbansprüche verzichtet hat. 
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B 250 U 470Archivalieneinheit
1455 März 14 (uff ffritag nehst nach dem sonnetag als man singet ine der helligen kirchen Oculi) 
Die Schiedsleute Jost von Venningen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und Johann von Venningen, Dekan des Domstifts zu Speyer (des merern Stiffts zu Spire), vereinbaren im Heiratsvertrag des Wilhelm Sützel von Mergentheim und der Mechthild (Metze) von Mühlhofen (Mulnhofen), daß letztere ihr väterliches Erbe, wozu auch eine Schuldverschreibung des Herzog Friedrich Pfalzgraf, über 1.000 Gulden gehört, als Ehesteuer einbringen soll. Dagegen soll Wilhelm Sützel ihr 2.000 rheinische Gulden auf der Seite des Rheins (Rine), auf der Speyer (Spire) liegt, widerlegen. Sollte Mechthild von Mühlhofen Kinderlos sterben, soll Wilhelm Sützel die 1.000 rheinischen Gulden, sowie ihren Teil an dem Gut zu Steinweiler, an dem Pfand derer von Lindelbol (Lindelboll) und an ihrem Besitz zu Drachenfels erben. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 471Archivalieneinheit
1456 August 6 (uff freytag vor santt Larentzen tag) 
Die Schiedsleute (teydings lütt) Herr Albrecht von Gebsattel (Gebsatel), Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, Konrad [....], Oheim oder Vetter (ethter) und Dietrich von Berlichingen vereinbaren einen Ehevertrag zwischen Wiprecht Sützel (Sützell) von Mergentheim (mergetheim), Sohn des Rüdiger Sützel von Mergentheim, und Agnes von Berlichingen, Tochter des Hans von Berlichingen, wobei Hans von Berlichingen dem bereits erwähnten Wiprecht Sützel von Mergentheim eine Heimsteuer in Höhe von 700 fl bezahlen soll, dieser wiederum seiner Ehefrau eine Widerlegung in Höhe von 700 fl hinterlegen soll; des weiteren wurde festgelegt, daß Agnes von Berlichingen nach dem Tod ihrer Eltern 300 fl als Erbe erhalten soll und daß Wiprecht Sützel von Mergentheim ihr diese Summe ebenfalls als Widerlegung hinterlegen soll, falls sie zu diesem Zeitpunkt noch keine leiblichen Erben haben sollten 
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B 250 U 472Archivalieneinheit
1461 März 11 (am mitwoche nach dem suntag oculi in der vasten) 
Die Schiedsleute Stephan von Heßberg (heßpurg) und Fritz Esell erzielen in der Auseinandersetzung (spenn zwittrech und groß unwillens halben) zwischen Karl von Heßberg und dessen Ehefrau Barbara [geb.] Eselein, die getrennt von ihrem Ehemann lebt, eine gütliche Einigung (gutlichen Spruche), wobei im einzelnen festgelegt wurde, daß die bereits erwähnte Barbara [geb.] Eselein von ihrem leiblichen Sohn Thomas Fuchs zu Rüdenhausen (Rudenhawsen), der ihr 700 Gulden schuldig ist, jährlich 70 Gulden erhalten soll, des weiteren soll ihr der bereits erwähnte Karl von Heßberg jährlich 36 Gulden bezahlen, da er 800 Gulden von ihr geliehen hatte, die er für den Kauf von nicht genannten [Gütern] zu Stockheim (Froschstockheim) verwendet hatte, darüber hinaus soll sie unter anderem mehrere Einkünfte erhalten, dabei handelt es sich unter anderem um Einkünfte eines gewissen Peter Linck und eines gewissen Hans Kosse, des weiteren um Einkünfte von einem Gut, das von Wilhelm Graf und Herr zu Henneberg zu Lehen ist bzw. von Margarethe Äbtissin (Eptissin) zu kitzingen; außerdem verweisen die A. die bereits erwähnte Barbara [geb.] Eselein an das Hofgericht des Herrn [Bischofs] zu Würzburg [Wirtzpurg), falls sie eine schriftliche Bestätigung (wille brief) der Lehensherren möchte. 
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B 250 U 473Archivalieneinheit
1464 Januar 11 (am donerstage nehst nach der heiligen dreier kongetag) 
Heinrich Schotte, Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (francken), beurkundet, daß vor ihm Heinz Teyckbrot genannt Berler erschienen ist und für seine Ehefrau Barbara die Bezahlung einer Schuld in Höhe von 36 Gulden bzw. von 15 Gulden von Wilhelm und Wiprecht genannt Sützel von Mergentheim (Mergetheim) fordert, da sich der verstorbene Rüdiger Sützel von Mergentheim, Vater des Wilhelm und Wiprecht Sützel, im Rahmen einer 20 Jahre zuvor getroffenen gütlichen Einigung (beteidingt hette), bei der Peter von Feilsdorf (Feylßdorff) und Osanna Hüttnerin beteiligt waren, für die Bezahlung der Schuld in Höhe von 36 Gulden verbürgt hatte, die Kunz Pfeyle der bereits erwähnten Osanna Hüttnerin, Schwägerin (swiger) des Heinz Teyckbrot, zugesprochen hatte; wobei diese Schuld nach dem Tod der bereits erwähnten Osanna Hüttnerin an die bereits erwähnte Barbara, Ehefrau des Heinz Teyckbrot [und Schwester der Osanna Hüttnerin?], als nächste Erbin, gefallen war. Der A. bestätigt die Rechtmäßigkeit der Forderung des Heinz Teyckbrot und verpflichtet Wilhelm und Wiprecht Sützel von Mergentheim zur Bezahlung von eben dieser Schuld. 
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B 250 U 474Archivalieneinheit
1468 August 20 (am sambstag nach assumptions Marie) 
Jörg von Ellrichshausen (Elrichßhawsen), Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (Franncken), beurkundet, daß vor ihm Johann Mütichin, Anwalt von Herrn Rudolf, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Truchseß (Truchssess) von Waldmannshofen (Waltmanßhofen) und Herr Asmus von Rosenberg und die Brüder Arnold und Michel von Rosenberg Wilhelm Sützel von Verwahrung genommen haben und gefangen halten, wobei Wilhelm Sützel zuvor Hans Truchseß gefangen genommen hatte; des weiteren bringt Johann Mütichin vor, daß Hans Mor von Rotzbach (Retzpach) und Michel von Rosenberg in dieser Sache nicht vorgeladen werden können, das sie außer Landes gegangen sind. Der A. fällt in dieser Angelegenheit eine Entscheidung, nachdem sich bereits die königliche Reformation zu Frankfurt (Franckfurt) dieser Angelegenheit angenommen hatte. 
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B 250 U 475Archivalieneinheit
1472 Dezember 10 (am donrstag nach sant Niclaus tag) 
Jörg von Ellrichshausen (Elrichßhusen), Domherr zu Würzburg (Würtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (Francken) trifft in der Auseinandersetzung zwischen Dietz von Thüngen (Tungen) zu Reussenberg (Rewssenberg), der als Vormund der Kinder von Jörg von Dottenheim (Tottenheim) für diese am Landgericht Ansprüche geltend macht, und Wilhelm von Mergentheim genannt Sützel eine Entscheidung, wobei der Bischof von Würzburg zugunsten der Kinder des Jörg von Dottenheim entschieden hatte (durch einen gütlichen außspruch zugeteydiget) und diese Entscheidung von Landgericht bestätigt wurde. 
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B 250 U 476Archivalieneinheit
1472 Oktober 23 (auf freitag nach undecimmilia virginum) 
Jörg Blanckenfelser zu Schwarzenfeld (Swertzenfelt) beurkundet, daß er im Auftrag des Kurfürsten Herrn Friedrich Pfalzgraf bei Rhein (bey Rein), Erztruchsess und Herzog in Bayern (Baiern) und auf Befehl von dessen Viztum in Amberg, Konrad von Helmstatt (helmstats), Herrn Weiprecht Sützel gegen dessen Willen aus der Stadt Egern (Eger) geführt und nach Amberg gebracht hat, wobei der bereits erwähnte Weiprecht Sützel mit Nachdruck darauf besteht festzuhalten, daß er nicht unehrenhaft gehandelt habe und daß er gegen seinen Willen aus der Stadt Eger geführt wurde. 
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B 250 U 477Archivalieneinheit
1472 Oktober 29 (am donrstag sant Symon und Judas tag) 
Jörg von Ellrichshausen (Elrichßhusen), Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (Francken) fällt in der Auseinandersetzung zwischen Kunz Haße von Ottelfingen und den Brüdern Weiprecht und Wilhelm Sützel um ein Gut zu Unterbalbach (undernbalbach) und um die Leistung von Schadensersatzforderung eine Entscheidung, wobei die Brüder Weiprecht und Wilhelm Sützel von Peter vom...(lannde) vor Gericht vertreten werden. 
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B 250 U 477 aArchivalieneinheit
1477 Januar 29 (am mitwochen nach sant Pauls tage conversionis gnant) 
Jörg von Giech, Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg) und Landrichter des Herzogtums zu Franken (Fancken) beurkundet, daß vor ihm Karl Mertin (mertein) von Mergentheim als Kläger erschienen ist und um Güter klagt, die sein verstorbener Vetter Eitel Mertin unter anderem im Dorf und in Gemarkung Ailringen (Elringen) und Dörzbach (Dörtzbach) hinterlassen hat, wobei Friedrich Dichter als Anwalt und Bevollmächtigter der Brüder Hans, Engelhard und Götz von Berlichingen, Söhne des verstorbenen Herrn Dieter von Berlichingen, Ritter, diese Ansprüche zurückweist und einen Kaufbrief eines gewissen Adam Hund, mehrere Lehensbriefe von Bischof Gottfried [von Würzburg] bzw. des derzeitigen Bischofs zu Würzburg und den des verstorbenen Schenck Herr zu Limburg (Limpurg) als Beweismittel vorlegt. 
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B 250 U 478Archivalieneinheit
1473 Juli 16 (am freitage nach divisionis appostolorum) 
Rudolf, Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) und Herzog zu Franken (francken), trifft in der Auseinandersetzung zwischen Dietz von Thüngen (Tüngen) und Wilhelm von Mergentheim genannt Sützel, der dem A. in dieser Angelegenheit eine Appellation vorlegt, eine Entscheidung, wobei Kaspar von Manheim (Manheim) als Anwalt erwähnt wird. 
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B 250 U 478 aArchivalieneinheit
1485 Mai 5 (am donnerstag nach dem sonntag Cantate) 
Jörg von Giech, Domherr zu Würzburg (Wurtzpurg) und Landrichter des Herzogtums Franken (Franncken) und die Ritter und Richter (urteilsprecher) laden nach Erhalt des wörtlich inserierten kaiserlichen Mandats (commission) Melchior Sützel von Mergentheim und Reinhard Truchses von Waldmannshofen (Walckmeßhoven) vor, wobei Melchior Sützel in Übereinstimmung mit seinem Anwalt (Curator), Johann von.....(Lannds) um Anhörung des Landgerichtsboten, der Reinhard Truchses die Vorladung überbracht hatte, bittet. Nachdem Reinhard Truchses zu dem Gerichstag nicht erscheint, entscheidet der Landrichter, daß die Appellation nicht zugelassen wird. 
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B 250 U 479Archivalieneinheit
1489 September 13 (am sontag nach unser lieben frawen tag zu latein nativitatis genannt) 
Georg Graf von Henneberg, [Komtur] des Deutschen Ordens [zu Mergentheim], Philipp von Seinsheim, Amtmann zu Röttingen, und Albrecht von Biberehren (Biberern), Amtmann zu Creglingen (Kreglingen)führen eine Einigung in der Auseinandersetzung zwischen Wilhelm Sützel von Mergentheim einerseits und den Brüdern Philipp, Weiprecht und Jörg von Kinberg (Kindsperg) andrerseits herbei und entscheiden, daß Wilhelm Sützel den genannten Brüdern, die mit Forderungen auf das Erbe ihrer Onkeln, Rüdiger und Weiprecht Sützel, und auf das Heiratsgeld ihrer verstorbenen Mutter an Wilhelm Sützel herangetreten waren, 420 Gulden und auf den Spruch des Konrad von Berlichingen 80 Gulden, also insgesamt 500 Gulden, zu Mergentheim oder zu Rothenburg (Rotenburg) an der Tauber bezahlen soll. Des weiteren soll jede Partei den ihr zustehende Anteil aus der Schuld des Grafen Hans von Werheim, worüber Wilhelm Sützel einen Schuldbrief besitzt, erhalten. Ebenso soll nach dem Tod der Agnes von Berlichingen, Witwe des Weiprecht Sützel, jeder Partei der ihr zustehende Teil zukommen. Falls Peter von Finsterlohr (Vinsterloe), Anselm von Eicholzheim (Eichelsheim) oder Jorg Truchses Forderungen bezüglich des Erbes an die von Kinberg (Kindsperg) stellen sollte, so soll Wilhelm Sützel denselben mit zur Einigung dienlichen Briefen behilflich sein. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 480Archivalieneinheit
1494 Januar 20 (am montag sant Sebastians des heyligen merters tage) 
Bischof Rudolf zu Würzburg (Wurtzpurgk) und Herzog zu Franken (Francken) löst den Bann des Landgerichts, der vor Jahren über Melchior Sützel, Ritter, aufgrund der Klage des Kuntz Mackel, Hans Heylman und Leonhard Fuchs verhängt wurde. 
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B 250 U 481Archivalieneinheit
Heidelberg, 1503 September 21 (uff sant Mathens dag apostoli et ewangeliste) 
Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, nimmt Wilhelm Sützel von Mergentheim und dessen Besitzungen zu Ober- und Unterbalbach unter seinen Schirm, wofür dessen Eigenleute (armen lut) in beiden Dörfern an seinen Keller zu Möckmühl (Meckmülen) jährlich 10 Malter Schirmhafer geben müsen. 
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B 250 U 482Archivalieneinheit
1505 Mai 21 (uff mittwochen nach der heiligen drivaltigkait tag) 
Michael Graf zu Wertheim vermittelt in der Auseinandersetzung zwischen Lorenz, Bischof zu Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken (Francken), und Melchior Sützel, Ritter, und entscheidet, daß Melchior Sützel seine Klage vor Jörg von Vellberg (Velberg), dem Älteren, Hans Zollner, Marschall, Hans Jörg von Absberg (Abßperg) und Jörg Truchsses von Baldersheim (Balderßheim) zu Aub (Awe) vorbringen soll und daß der Verhandlungsbeginn festgesetzt wird, sobald Bischof Lorenz vom Reichstag (koniglichen Tag) zu Köln (Coln) zurückkehrt. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung dieser Urkunde. 
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B 250 U 483Archivalieneinheit
1506 Juli 23 (uff dornnstag nach sant marie magdalenentag) 
Die Schiedsleute Peter von Ehrenberg (Erennberg) und Götz von Thüngen zu Reussenberg (Rewssenberg) und zum Sodenbeg (Sottenberg) setzen im Ehevertrag zwischen Wolfgang Wolff von Spanheim, Sohn des Adam Wolff von Spanheim, und Margarete Sützel, Tochter des Melchior Sützel von Mergentheim, Ritter, fest, daß Melchior Sützel Wolfgang Wolf innerhalb der nächsten 6 Jahre nach der Eheschließung eine Heimsteuer in Höhe von 600 Gulden und jährlich 30 Gulden Gülte bezahlen soll. Wolfgang Wolf soll seiner Ehefrau die Heimsteuer in Form von Gütern oder als Barschaft anweisen, daß sie von 15 Gulden einen Gulden erhält, sowie 600 Gulden zur Widerlegung hinterlegen und eine Morgengabe von 200 Gulden geben. Nach dem Tod ihrer Eltern soll Margarete von ihren Brüdern 400 Gulden innerhalb von 4 Jahren erhalten. 
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B 250 U 484Archivalieneinheit
1506 März 7 (uff sambstag nach dem sonntag Invocavit) 
Die Brüder Philipp, Weiprecht und Jörg von Kinberg (Kynnsperg), die noch Ansprüche von dem Erbe ihrer Mutter an ihren Onkel Melchior Sützel von Mergentheim, Ritter, hatten, vereinbaren mit diesem gegen Bezahlung von 600 Gulden auf Forderungen bezüglich der Schulden des Grafen Michael von Wertheim in Höhe von 400 Gulden und des beim Tod der Agnes Sützel, geborene von Berlichingen, anfallenden Erben zu verzichten. Sie versprechen, ihrem Onkel die Zustimmungserklärung ihrer Schwestern Katharina und Martha innerhalb eines halben Jahres zuzusenden. 
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B 250 U 485Archivalieneinheit
1523 Dezember 24 (uff den cristabent) 
Rüdiger Sützel von Mergentheim vereinbart mit Joachim von Thüngen zum Sodenbeg (Sottenberg), dem er 150 rheinische Gulden schuldet , daß sich diese gegen die Übertragung von vier Morgen Wiese zu Oberbalbach auf 100 Gulden in Gold ermäßigt, wobei die Wiese mit dieser Summe wieder abgelöst werden kann. 
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B 250 U 486Archivalieneinheit
Würzburg, 1533 Dezember 12 (freytag nach conceptionis Marie) 
Peter von Randersacker (Ranßacker), Fritz Zobel von Guttenberg (Gutenberg), Martin Krontal und Jörg Apel, beide Bürger zu Würzburg, führen eine Entscheidung zwischen Eberhard von Grunbach, Chorherr zu St. Burkhard in Würzburg, Götz von Thüngen, Amtmann zu Karlstadt (Karelstat), und Philipp von Riedern (Rydern) anstelle von dessen Vetter Alexander von Riedern, die Bastian, den Sohn des verstorbenen Martin Sützel, vortreten, einerseits und Hans Mumprecht, Keller zu Grünsfeld (Grunßfelt), der seine Tochter Margarete, Witwe des bereits erwähnten Martin Sützel, und Anastasia und Barbara, die Töchter der beiden, vertritt, andrerseits im Streit um das Erbe des Martin Sützel, wobei genanntem Bastian das kleine Gut (kleinod) zu Mergentheim zugesprochen wird. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 487Archivalieneinheit
Schüpf, 1563 April 7 (mitwochs den siebenden tag monats Aprilis) 
In der Auseinandersetzung zwischen den Brüdern Wilhelm und Christoph Sützel von Mergentheim entscheiden deren Vettern Albrecht von Rosenberg, Ritter, Philipp Jakob von und zu Rosenberg und Eberhard von Stetten zu Kocherstetten, daß Wilhelm Sützel die Mühle zu Unterbalbach und Christoph Sützel die Mühle zu Oberbalbach, die Hans Öchszner innehat, erhalten soll, wobei Wilhelm Sützel seinem Bruder zum Ausgleich für die höheren Einkünfte aus der Mühle zu Unterbalbach jährlich 1 1/2 Malter Korn geben soll und die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 60 Gulden, für die die Brüder gemeinsam aufkommen sollten, an die von Wimpfen allein bezahlen soll. Christoph Sützel soll seinem Bruder 16 Gulden geben für die 32 Gulden, die er von ihrer verstorbenen Mutter Agatha Sützel zu deren Lebzeiten geliehen hatte. Desweiteren wurde vereinbart, daß Wilhelm Sützel ihrer Schwester Ottilie Sützel die Schulden in Höhe von 400 Gulden geben soll, während Christoph Sützel die Schulden in Höhe von 400 Gulden gegenüber dem von Wimpfen übernehmen soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde. 
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B 250 U 488Archivalieneinheit
Langenburg (Lanngenburg), 1576 Januar 23 (monntag den dreyzwanntzigstenn January) 
Wolfgang Graf von Hohenloe-Langenburg (grave von Hohenloe und herr zu Lanngenburg) gibt Christoph Sützel von Mergentheim die Erlaubnis, einen Teil des Heiratsguts seiner Ehefrau Susanna, geborene von Riexingen (Rüxingenn), auf Gütern, die von ihm zu Lehen rühren, zu widerlegen. 
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