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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
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B 250 U 112Archivalieneinheit
1529 November 12 (uff freytag nach sannt Marttins des hailligen bischoffstag) 
Hans von Rosenberg und seine Ehefrau Reytza geborene von Adelsheim (Adelzhaim) beurkunden, daß Walter von Cronberg (Cronnberg), Administrator des Hochmeisteramts und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, ihnen gestattet hat, zwei Jahre lang ein Haus in der Stadt Mergentheim zu bewohnen. 
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B 250 U 113Archivalieneinheit
1534 Juni 15 (an sannt Veits tag) 
Ursula von Berlichingen (Berlichinngenn), geborene von Stettenberg (Stettennberg), Witwe, beurkundet, daß sie die Martinswiese, die ihr bisher von Jakob Schefer, dem bisherigen Lehensträger, zur Nutzung überlassen wurde, von ihrem Oheim, Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und dem Haus Mergentheim, dem Lehensherr, Lebenslang gegen jährliche Zins zu Lehen erhält. Bei ihrem Tod soll das Lehen heimfallen und ihre Erben sollen 16 Gulden, die sie dafür bezahlt hat, zurück erhalten. 
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B 250 U 114Archivalieneinheit
Mergentheim (Megenthaim), 1535 Juni 15 (mitwochs nach sant Veits tag) 
Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim), Erbmarschall des Heiligen Römischen Reichs und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, beurkundet, daß er mit dem Einverständnis des Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramts in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in Deutschen und Welschen Landen, Hans Schmid, Sattler, Hans Bawer, Sattler, Hans Genner und Martin Vetter, alle Bürer zu Mergenhteim, 4 1/2 Morgen und 43 1/2 Zahlruten (zalrütten) Wiese, genannt die Clausenwiese (Clausenn wiesenn), gegen gennante jährliche Gülten zu je einem Viertel zu Erblehen gegeben hat. Es handel sich dabei um zwei Wiesenstücke; das obere Stück hat 3 Morgen, die zehntfrei sind und für die der Kirchner von Neunkirchen jährlich zwei Simri (somerin) Korn erhält, das untere Stück hat 1 1/2 Morgen. Dazu komen die genannten Zahlruten, die in der Gemarkung Neunkirchen an der Kirchmauer, am Haus des Müllers Hans Leuchs und des Hans Heck, beide von Neunkirhcen, in Richtung der Stadt Mergentheim, am Spital und an der WIese des Kasper Bach liegen. Die Wiese war von Nikolaus Reh, dem Spitalmeister des Deutschen Ordnes, von der Äbtissin und dem Konvent des Paradieses zu Heidingsfeld (Haydingsfelt), an die sie von der ehemaligen Klause zu Neunkirchen gekommen war, gekauft worden. An diesem Kauf hatte sich der Amtsvorgänger A., Wolfgang von Bibra, zur Hälfte beteiligt und ihm die Wiese zusammen mit anderen Wiesen und Gülten um 158 Gulden gegeben. 
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B 250 U 115Archivalieneinheit
1535 Juni 15 (mitwochs nach sannt Veits tagk) 
Hans Schmidt, Sattler, Hans Bawer, Sattler, Hans Genner und Martin Vetter, alle Bürger zu Mergentheim, beurkunden, daß sie von Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim, Erbmarschall des Heiligen Römischen Reichs und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, 4 1/1 Morgen und 43 1/2 Zahlruten (zalruttenn) Wiese, genannt die Clausenwiese, die das Spital zu Mergentheim von der Äbtissin und dem Konvent des Paradieses zu Heidingsfeld (Haydingsfelt) erkauft hatte und die danach für 158 Gulden an das Haus Mergentheim gekommen ist, gegen genannte jährliche Gülten je zu einem Viertel zu Erblehen erhalten haben. Bei genannter Wiese handelt es sich um zwei Stücke; das obere Stück hat 3 Morgen, die zehntfrei sind und für die der Kirchner von Neunkirchen jährlich zwei Simri (somerin) Korn erhält, das untere Stück hat 1 1/2 Morgen. Dazu kommen die genannten Zahlruten, die in der Gemarkung Neunkirchen an der Kirchmauer, am Haus des Müllers Hans Leuchs und des Hans Heck, beide aon Neunkirchen, in Richtung der Stadt Mergentheim, am Spital und an der Wiese des Kasper Bach liegen. 
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B 250 U 116Archivalieneinheit
1535 Juli 19 (montags nach dimisionis appostolorum) 
Margareta, Witwe des Georg Bortner, Bürgerin zu Mergentheim, beurkundet, daß ihr die drei mittleren Läden unterhalb ihres Hauses von Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim), Erbmarschall und Komtur zu Mergentheim, gemäß wörtlich inserierter Urkunde verkauft wurden. 
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B 250 U 117Archivalieneinheit
1536 Juni 28 (mitwochs nach sannt Johann des hailigenn tawffers tag) 
Hans Unger, Schuster, Bürger zu Mergentheim, beurkundet, daß er von Heinrich von Pappenheim (Bappenhaim, Ermarschall des Heiligen Römischen Reichs und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim 5/4 und 9 Zahlruten (Zahllruten) Wiese, die in der Gemarkung Vintzer unterhalb des Eisenberges bei der oberen Schleifmühle und die das Haus Mergenhtheim um 38 Gulden von der Äbtissin und dem Konvent des Paradieses zu Heidingsfeld (Haydingsfelt) erworben hatte, gegen genannte Gülte zu Erblehen erhalten hat. 
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B 250 U 118Archivalieneinheit
1537 Februar 5 (montags nach liechtmeß) 
Jakob Goltz, Bürger zu Mergentheim, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden, daß sie Heinrich von Pappenheim (Bappenheim), Erbmarschall [des Heiligen Römischen Reichs] und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim , und dem Deutshen und Haus zu Mergentheim, und dem Deutschen und Haus zu Mergentheim 3 1/2 Gulden jährlichen und ewigen Erbzins um 10 rheinischen Gulden auf ihr hinterdem oberen Laden und der Heißmangel (mange) gelegenes Haus verkauft haben. Die genannten Zinsen setzen sich aus 1 1/2 Pfund, die die Aussteller von Jakob Scheffer aus dessen Haus zu Mergentheim, das zwischen dem Haus der Hans Schneider und der Scheune des Heckenland liegt, erhalten und aus 2 Pfund, die sie von Lienhard Schneider aus dessen Haus, das zwischen den Häusern des Jakob Schweicker und des genannten Hans Schneider liegt, erhalten, zusammen. 
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B 250 U 119Archivalieneinheit
1537 November 12 (montags nach Martini) 
Bürgermeister, Gericht, Rat und die Gemeinde der Stadt Mergentheim beurkunden, daß Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, sie mit dem Einverständnis des Wilhelm von Neuhausen (Neuenhausen), Land Komtur und anderen Rats- und gemeinen Gebietigern der Ballei Franken gegen jährliche Zahlung von 15 Gulden aus der Leibeigenschaft entlassen hat, wie die wörtlich inserierte Urkunde besagt. 
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B 250 U 120Archivalieneinheit
Mergentheim, 1538 Januar 7 (montags nach der heilligen drey konig tag) 
Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Land, beurkundet, daß er mit dem Bürgermeister, dem Gericht und Rat der Stadt Mergentheim beschlossen hat, das Ungeld, das dem Haus Mergentheim in Höhe von 4 Maß je verkauftem 2 Maß zur Instandsetzung und- haltung der Stadtbefestigung und der öffentlichen Wege zu kommen. Von den zwei ausgestellten Urkunden erhalten Georg von Giech (Giecht), Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die Stadt Mergentheim je ein Exemplar. 
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B 250 U 121Archivalieneinheit
1538 Februar 18 (montags nach Valentini) 
Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er die Grundlage zur Bedeberechnung folgendermaßen geändert hat, um entstandene Ungleichheiten künftig zu vermeien. Statt wie bisher je Einheit beweglichen und unbeweglichen Vermögens jeweils einen festgestzten Betrag zu erheben, wird man der tatsächliche Wert der Güter zugrunde gelegt und je 300 Gulden werden mit 1 Gulden Bede belegt. Von den zwei Ausfertigungn der Urkunde verbleibt eine bei dem Haus Mergentheim, die andere wird der Stadt Mergentheim übergeben. 
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B 250 U 122Archivalieneinheit
1541 Februar 23 (uff den dred und zweinzigisten des monats February und auch uff den anndern sontag in der fasten hernach der dreytzehendt Marty) 
Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er für die Stadt Mergentheim folgende Ordnung erlassen hat, um den Schaden und die Nachteile, die durch den Zuzug vieler Leibeigener fremder Herrschaften nach Mergentheim seit der Aufhebung der Leibeigenschaft daselbst entstanden sind, zu vermeiden: Wilhelm Halber von Hergern, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, oder Hans Koeth (Koet) von Dietz, Haus Komtur, sollen im im Beisein des Bürgermeisters und etlicher vom Gericht zu Mergentheim allen Insassen, die für längere Zeit in Mergentheim bleiben wollen, eine Frist setzen, innerhalb derer diese ihre Freilassung erwirken sollen, die mit einer Urkunde über die Leibsledigung (Erledigungsbrief) nachzuweisen ist. Bürger und Bürgerinnen sollen keine Leibeigenen heiraten. Bei Beantragung des Bürgerrechts sollen Erkundigungen über die Antragsteller eingezogen werden, die vor ihrer Aufnahme 1 Gulden bezahlen müssen. Ein Exemplar der Urkunde erhält der Komtur Wilhelm Halber von Hergern für das Haus Mergentheim, das andere erhält die Stadt Mergentheim. 
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B 250 U 123Archivalieneinheit
Mergentheim (Mergetheim), 1541 Februar 23 (uff den dreyundzweintzigsten des monat February und auch uff den anndern sontag inn der fasten hernach der zwelfft Marty) 
Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er für die Stadt Mergentheim folgende Ordnung erlassen hat, um den Schaden und die Nachteile, die durch den Zuzug vieler Leibeigener fremder Herrschaften nach Mergentheim seit der Aufhebung der Leibeigenschaft daselbst entstanden sind, zu vermeiden: Wilhelm Halber von Hergern, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, oder Hans Koeth (Koet) von Dietz, Hauskomtur, sollen im im Beisein des Bürgermeisters und etlicher vom Gericht zu Mergentheim allen Insassen, die für längere Zeit in Mergentheim bleiben wollen, eine Frist setzen, innerhalb derer diese ihre Freilassung erwirken solen, die mit einer Urkunde über die Leibsledigung (Erledigungsbrief) nachzuweisen ist. Bürger und Bürgerinnen sollen keine Leibeigenen heiraten. Bei Beantragung des Bürgerrechts sollen Erkundigungen über die Antragsteller eingezogen werden, die vor ihrer Aufnahme 1 Gulden bezahlen müssen. Ein Exemplar der Urkunde erhält der Komtur Wilhelm Halber von Hergern für das Haus Mergentheim, das andere erhält die Stadt Mergentheim. 
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B 250 U 124Archivalieneinheit
Mergentheim im Wirtshaus des Hans Sewbott, 1556 April 8 (uff Mitwoch nach dem heiligen Ostertag) 
Der Notar Joachim Frey von Öttingen (Ötingen) des Augsburger Bistum bestätigt, daß er und die Zeugen bei dem wörtlich inserierten Protest des Bernhart von Rüdigheim und des Jobb Wineckher zugegen waren. 
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B 250 U 125Archivalieneinheit
1571 Dezember 13 (uff donnerstag Lucie Otilie den dreizehenden Decembris) 
Johann Erstenberger, Bürger zu Mergentheim, beurkundet, daß er Johann von Horden, Komturamtsverwalter des Deutschen Ordens zu Mergentheim, anstatt des Georg [Hund von Wenckheim], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in Deutschen und Welschen Landen, im Gegenwart von Martin Erler, Hans Seübet, Bastle Cleinbeck und Hans Edelman, alle Bürger zu Mergentheim, 4 1/2 Viertelmorgen (Viertheil) Gras- und Baumgarten sowie zwei Krautgärten an einem zusammenhängenden Stück, das bei der Tränke der Deutschen Herren hinter dem Schloß an der Tauber liegt und der Trapponei in genanntem Schloß mit 3 1/2 Pfund und 7 1/2 Pfennigen zinsbar ist, um 85 Gulden (Müntz Reichswehrung) unter Einräumung des Vorkaufsrechts verkauft hat. 
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B 250 U 126Archivalieneinheit
1583 Februar 2 (uff Mariae liechtmes) 
Heinrich [von Bobenhausen], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß Valentin Kleinmann, Verwalter (Schäffner) im Deutschen Hof zu Mergentheim, Johanniterhof genannt, ihm nach Verhandlungen mit Konrad Knipping, Komturamtsverwalter, und Johann von Gemmingen, Trappier des Deutschen Ordens zu Mergentheim vier Gärten, die auf der einen Seite an den Stadtgraben, auf der anderen Seite an die Straße angrenzen, im Tausch gegen einen Garten vor dem Müllertor, der Seegarten (Sehegartten) genannt wird und in Richtung Stadt vom Mühlbach, auf die Felder zu von der Straße begrenzt wird, übergeben hat. Genannter Valentin Kleinmann, dem zur Auflage gemacht wird, keinen See oder Weiher in dem Garten anzulegen, hatte von den vier Gärten drei von Jörg Rucker, Jakob Schmid und Wolf Kolbenschlag, Bürger zu Mergentheim, gekauft und einen daneben bei dem hinteren Schloßtor am Zimmerplatz neben Thomas Gurr liegenden Garten selbst ingehabt. Von den zwei ausgestllten Urkunden erhält der A. ein Exemplar, das anere erhält Valentin Kleinmann. 
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B 250 U 127Archivalieneinheit
1589 Januar 10 (den zehenden monats tag January) 
Maximilian, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß Stefan Engelhard, Bürger [zu Mergentheim] (alhie) und dessen Ehefrau Margaretha vor seinem Rat und Statthalter, Johann Eustachius von Westernach, folgende Abmachungen bezüglich ihres Erbes getroffen haben. Die drei Kinder mit Namen Hans-Christoph, Margaretha und Georg aus erster Ehe der genannten Margaretha mit Philipp von...(Nichten), Bürger und Apotheker [zu Mergentheim] (alhie), sollen jeweils 200 Gulden erhalten, wobei der älteste Sohn, Hans-Christoph, der bei seiner Heirat die Apotheke übernommen hat, außerdem 100 Gulden von seiner Base Margaretha, Witwe des Valentin Heyd, erhalten hat. 
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B 250 U 128Archivalieneinheit
1591 Januar 17 (siebenzehenden January) 
Hans Schülein und Hans Christ, beide Bürger zu Mergentheim (Mergetheim), beurkunden daß sie Johann Eustachius von Westernach, Rat und Statthalter des Administrators und Deutschmeister Maximilian und Komtur zu Mergentheim und Kapfenburg (Capffenburg), ihr von ihrem Schwiegervater, Jakob Stoltz, dem Älteren, ehemaliger Bürger und Seusenmüller zu Mergentheim, ererbtes Waldstück, das 2 1/2 Morgen, 29 1/2 Ruten und 4 1/2 Schuh misst, um 120 Gulden mit Einwilligung ihrer Ehefrauen verkauft haben. Genanntes Waldstück liegt an der vorderen Kettern und an der Löffelstelzener Steige auf der linken Seite, wenn man hinaufreist, und ist dem Johanniter oder dem Deutschen Hof mit 20 Heller jährlich zinsbar. 
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B 250 U 129Archivalieneinheit
Mergentheim, 1615 April 29 (mitwochs vor Philippi et Jakobi den neunzwainzigsten Apprillis) 
Es wird beurkundet, daß Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des [Administrators und Deutschmeisters] Maximilian zu Mergentheim und Komtur des Deutschen Ordens zu Kapfenburg, der Pfarrkirche zu Mergentheim 200 Gulden gegen jährliche Abhaltung von Jahrtagen am Tag nach dem Dreifaltigkeitsfest gestiftet hat. 
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B 250 U 130Archivalieneinheit
1627 September 9 (den 9. monadts Septembris) 
Wolf Emert und Hans Seeman, beide Bürger und Metzger zu Mergentheim, beurkunden, daß ihnen auf ihr an Johann Konrad von Lichtenstein, Hauskomtur und Trappier des Deutschen Ordens zu Mergentheim, gerichtetes Ersuchen hin die Vorlese auf ihrer im Heßlein nahe des Predigerklosters liegenden Weingärten mit Zustimmung des verstorbenen Johann Eustachius bewilligt wurde und, daß sie dafür folgende zinsfreie Güter gegen die Trappenei zinspflichtig machen lassen: Wolf Emert bezahlt 2 Pfennigvon einem Morgen Acker in der Ottenklingen, der neben Gütern von Georg Wahl, Kammersekretär, und Hans Georg Braun liegt. Hans Seeman gibt 1 1/2 Pfennig von 3 Viertel Weinerg im Anckhen, der neben Gütern des Herrn Probst und der Witwe des Andreas Gönter liegt. 
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B 250 U 131Archivalieneinheit
Mergentheim (Mergentheim 6), 1630 Februar 2 (Mariae Lichtmeß) 
Leonhard Seüfriedt, Vogt der Grafen von Schwartzenberg zu Westerndorf (Westerndorff) und seine Ehefrau Margareta, zuvor Witwe des Johann Bayer, Kellermeister des Fürstbischofs zu Würzburg (Wirtzburg) in Jagstberg (Jagsperg), beurkunden, daß sie ihr in Mergentheim (Mergentheimb) am Markt gegenüber der Kirche zwischen den Häusern des verstorbenen Hans Georg Braun und des Gottfried Megerer gelegenes Haus, das genannter Johann Bayer von der Witwe des Christoph Wagner, Advokat (Rechtendoctor) des deutschmeisterischen Hofrats, gekauft hatte, mit dem Einverständnis des Johann Kaspar, Administrator des Hochmeistertums und Meister des Deutschen Ordens in Deutschen und Welschen Landen, an Erhard von Muggenthal (Muckenthal) zu Hexenagger (Hexenackher), Geheimer Rat zu Mainz (Maintz) und Amtmann zu Krautheim (Croutheimb) um 2.600 Gulden fränkischer Währung, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer und den Reichstaler zu 18 Batzen gerechnet, verkauft haben. Die A. versprechen, innerhalb der nächsten 5 Jahre auftretende Forderungen und Ansprüche zu übernehmen. Als Sicherheit behält der Käufer 300 Reichstaler vom Kaufpreis ein, die nach Ablauf der 5 Jahre samt Zinsen in Höhe von 75 Reichstaler zahlbar sind. 
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B 250 U 132Archivalieneinheit
1781 Mai 22 (den 22 sten May) 
Maximilian, Erzherzog von Österreich, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er dem von seinem Amtsvorgänger, dem verstorbenen Karl Alexander, Herzog von Lothringen, erbauten Carolinischen Ehehalten- und Krankenhaus eine Summe von 10.000 Gulden zuweist und auf die genannte Summe eine Obligation der Wiener Stadt Bank zeichnet. Die jährliche anfalenden Zinsen erhält der jewelige Stiftungspfleger vom Hoch- und Deutschmeisterischen Rentenamt nebst 15 Gulden 25 Kreuzer jährlicher Invalidengelder, die von dem mit Würzburg in gemeinschaftlichem Besitz befindlichen Spital zu Arb kommen. Daneben werden Regeln zur Führung des Spitals und zur Pflege der Kranken gegeben. 
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B 250 U 491Archivalieneinheit
1512 Juli 20 (dinstag nach Alexius) 
Linhard von Dürn (Thurn), [mainzischer] Amtmann auf der Wildenburg (zu Willenbergk), Jörg Rüdt von Bödigheim und Anselm von Eicholzheim bekunden: Jörg Hawbner hat wegen Zurückweisung seiner Forderung gegenüber Bürgermeister und Rat zu Mergentheim auf 30 Gulden Hinterlassenschaft seines Mutterbruders Konz Geytz dem ehrwürdigen Herrn Hans Nothaft, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, sowie Bürgermeister, Rat und ganzer Gemeinde daselbst Fehde angesagt. Der Komtur hat, zugleich im Namen von Bürgermeister, Rat und Gemeinde Mergentheim, den A. sein Wort gegeben, Hawbner hat ihnen mit Handtreu an Eides Statt gelobt, sie würden dem gütlichen Entscheid der A. in allen Punkten nachkommen. Diese verfügung: 1) Die Fehde Jörg Hawbners, seiner Helfer und Helfershelfer ist beendet; beide Parteien sind einander deswegen nichts schuldig, 2) Falls Hawbner, seine Mutter und seine Geschwister die 30 fl weiterhin fordern, soll ihnen nach Mergentheimer Recht dem gegenüber schleunigst zu ihrem Recht verholfen werden, den sie beklagen. - Jede Partei erhält eine besiegelte Ausf. dieses Entscheids. 
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B 250 U 492Archivalieneinheit
1525 August 26 (samstag nach Bartholomäi) 
Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Mergentheim bekunden: Da die Ritterschaft des ganzen Herzogtums Franken gegen die Bauern wegen ihrer Empörung Ansprüche und Forderungen erhebt, hat Fürstbischof Konrad von Würzburg auf den 3. Sept. (nächster So) einen unverbindlichen Landtag nach Würzburg einberufen, um die Parteien zu vergleichen. Da diese Forderungen auch an die A. gerichtet sind, hat Wolfgang von Bibra, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, auch in ihrem Namen dem Bischof gegenüber schriftlich seine Zustimmung gegeben. Sie entsenden deshalb ihre Mitbürger Jörg Bortner, Sebastian Fuchs und Peter Kriechener als Bevollmächtigten getroffenenen Vereinbarungen zu halten. Sie erteilen ihnen in jeder Hinsicht volle Gewalt. 
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B 250 U 493Archivalieneinheit
1527 September 16 (montag nach exaltatio crucis) 
Wolfgang von Rosenberg, Hauskomtur und Richter zu Mergentheim, Deutschen Ordens, und die Urteiler des Stadtgerichts daselbst bekunden: Am 5. Sept. (Do nach Egidii) klagte Melchior Brenner vor dem Stadtgericht durch seinen Anwalt Hans Göbell gegen Bernhard Eerman auf 20 Gulden, die sein Vorfahr Hans von Gengen ihm wegen des Hauses (uff dem Hauß) vorbehalten habe. Bernhard Eermann forderte darauf durch seinen Anwalt Linhard Eckart, der Kläger solle diese Verschreibung vorlegen, da in ihr neben den 20 Gulden auch andere Stücke aufgeführt seien. Der Richter verurteilte den Beklagten zur Zahlung der 20 Gulden, ließ ihm aber offen, wegen der Verschreibung zu klagen. Der Beklagte appellierte gegen dieses Urteil an Wolfgang von Bibra, Komtur zu Mergentheim. Die A. bezeugen bei ihren Gelübden und Eiden, die sie dem Deutschmeister im Gericht geschworen haben, daß so vor ihnen verhandelt und geurteilt wurde. 
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B 250 U 494Archivalieneinheit
1538 Juli 11 (Do nach Kiliani) 
Johann Schettner, Schulmeister und Bürger zu Mergentheim, quittierte als Bevollmächtigter und Sachwalter der Margaretha, Witwe des Dr. Johann Siglin, Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister, den Empfang von 80 fl Zins, die dieser der Witwe wegen eines 1538 März 31 (Mittfasten) aufgenommen Kapitals [von 2.000 Gulden] schuldig war. 
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B 250 U 495Archivalieneinheit
1543 Juli 12 (Do nach Kiliani) 
Richter und Rat zu Mergentheim an Wolfgang , Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister: Veit von Nichtenn, Kanzleiverwandter zu Würzburg (Wurtzberg), und seine Ehefrau Kunigunde, Kläger, und Christoph Krause, Bürger zu Mergentheim, Beklagter, sind wegen etlicher Güter und Schulden vor ihrem Gericht gestanden. In einem wörtlich inserierten Endurteil wurden der Beklagte freigesprochen, die Kläger dagegen verurteilt, ihm die Prozeßkosten zu ersetzen. Der vom Kläger gegen dieses Urteil begehrten Appellation an den Administrator und dessen Hofrichter und Räte haben sie stattgegeben und weisen ihn an das Hofgericht. 
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