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A 44 U 5684Archivalieneinheit
1563 April 19 
Michel Wurst gen. Flesch aus Wannweil, Hintersasse der Reichsstadt Reutlingen, wegen Verdachts von Wildfrevel einige Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und gegen Bezahlung seiner Atzung unter der Bedingung wieder freigel., sich künftig sein Leben lang allen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse mehr zu tragen, keine Hunde in die Wälder und an andere verdächtige Orte zu führen sowie andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 5685Archivalieneinheit
1563 Mai 14 
Michel Talmüller aus Genkingen, unter dem Verdacht des Wildfrevels einige Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch gegen Bezahlung seiner Atzung und Unkosten sowie Aufrichtung dieser Verschreibung wieder freigel., gelobt eidlich, künftig keinerlei Waidwerk mehr auszuüben, sein Leben lang ohne Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen sowie andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, und schwört U. M. Talmüller war besonders verdächtigt worden, eine Büchse, die in einer hohlen Buche im Wald Leylach gefunden worden war, dorthin getragen zu haben. Bürgen (mit 300 fl): Veit, Gall und Lorenz Talmüller aus Genkingen, Vater, Bruder und Schwager des A. 
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A 44 U 5686Archivalieneinheit
1564 Januar 13 
Hans Löffler aus Meßstetten, wegen Wilderei auf Ansuchen des Grafen Karl von Hohenzollern, Herrn zu Sigmaringen, Haigerloch und Wehrstein etc., längere Zeit zu Balingen und dann zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen, sein Leben lang in den württembergischen, zollerischen und hohenbergischen Forsten kein Waidwerk zu betreiben und ohne Erlaubnis keine Büchse zu tragen, verspricht eidlich, nachdem Graf Karl ihm die Zahlung der Strafe nachgelassen und er seine Atzung erstattet hat, dies alles zu befolgen, und schwört U. H. Löffler war zugegen gewesen, als sein Bruder Stephan aus Meßstetten einen hohenbergischen Forstknecht erschossen hatte und war deshalb auf Ansuchen des Grafen gef. worden. 
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A 44 U 5687Archivalieneinheit
1564 April 12 
Hans Weiß aus Breitenholz, wegen zweimaligen Bruchs einer U. und erneuten Wildfrevels gef., peinlich beklagt und zu Tübingen dazu verurteilt, der Herrschaft 40 lb h zu bezahlen, seine Atzung und Kosten zu erstatten , alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, kein Geschoß oder andere Wehr zu besitzen und sich dazu zu verpflichten, dies alles bei schwerer Strafe zu halten, gelobt eidlich, dem nachzukommen, schwört U. und verspricht, auch nicht gegen Graf Karl von Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, sowie die Amtleute und Untertanen der Herrschaft zu handeln. 
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A 44 U 5688Archivalieneinheit
1564 Juli 4 
Bernhard und Hans Haintz, Vater und Sohn, aus Neuenhaus, zu Tübingen einige Zeit gef., weil sie allein und mit anderen Waidwerk getrieben und ihren Mitgesellen etliche Tage Herberge gewährt hatten, jedoch wegen der langen Gefängnisstrafe und des geringen Vergehens gegen Bezahlung ihrer, auch des zu Stuttgart inhaftierten Sohnes bzw. Bruders Theiß Haintz Atzung und Unkosten sowie gegen diese U. wieder freigel., versprechen eidlich, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, auch andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, und schwören U. 
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A 44 U 5689Archivalieneinheit
1564 August 28 
Konrad Schön aus Breitenholz, wegen meineidigen Verhaltens und gen. Wildfrevels etliche Wochen zu Tübingen gef., vom Waldvogt peinlich beklagt und von den Richtern rechtlich dazu verurteilt, neben Bezahlung seiner Atzung und Gefängniskosten, der Turmhaft und der gewöhnlichen Strafe von 20 lb h für Wilderer noch eine weitere Strafe von 10 fl zu entrichten und sich dazu zu verpflichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten sowie andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, gelobt eidlich, dem nachzukommen, und schwört U. 
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A 44 U 5690Archivalieneinheit
1565 April 20 
Hans Dietherlin gen. Karch Hans aus Salmendingen, wegen mehrmaliger gen. Jagdvergehen etliche Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und unter der Bedingung wieder freigel., der Herrschaft 25 fl Strafe, seine Atzung und Gefängniskosten zu entrichten sowie mit 2oo fl zu bürgen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, sich auch allen Waidwerks in den württembergischen Forsten zu enthalten und keine Hunde mit sich laufen zu lassen, dagegen Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, und schwört U.- Bürgen (mit 200 fl): 1) Stephan Vogel aus Mittelstetten 2) Auberlin Buck aus Talheim 3) Leonhard Kumer 4) Konrad Kumer aus Stetten bei Hechingen. 
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A 44 U 5691Archivalieneinheit
1565 April 20 
Martin Schettler aus Wankheim, wegen mehrfacher gen. Jagdvergehen einige Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung und Unkosten zu bezahlen, eine Strafe von 25 fl zu erlegen, für 100 fl zu bürgen und sich dazu zu verpflichten, künftig kein Waidwerk mehr auszuüben sowie andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. Bürgen (mit 100 fl): 1) Hans Heidecker 2) Hans Weißschuh, beide aus Wankheim 3) Bastian Schettler aus Rommelsbach 4) Hans Vett aus Kusterdingen, Vetter, Schwager und Freunde des A. 
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A 44 U 5692Archivalieneinheit
1565 April 20 
Georg Schettler aus Wankheim, wegen gen. Wildfrevel etliche Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung, Gefängniskosten und eine Strafe von 25 fl zu bezahlen, mit 100 fl zu bürgen und sich dazu zu verpflichten, künftig kein Waidwerk mehr auszuüben und andere Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. - Bürgen (mit 100 fl): 1) Ulrich Netz aus Betzingen 2) Peter Lang Haintz aus Kilchberg 3) Hans Ydelin aus Sickenhausen, Vetter, Schwager und Freund des A. 
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A 44 U 5693Archivalieneinheit
1565 Oktober 4 
Stephan und Jörg Maurer, Vater und Sohn, seßhaft zu Wankheim, einem dem Junker Jakob von Ehingen zu Kilchberg gehörenden Ort, einige Zeit zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil sie bei ihrer ersten Verschreibung und Bürgschaft zu Tübingen einige Stück erlegtes Wild nicht angegeben hatten, jedoch wieder freigel. und aus der Bürgschaft unter der Bedingung entlassen, daß sie ihre Atzung und Unkosten selbst bezahlen und als Strafe je 25 fl entrichten, versprechen eidlich, dem nachzukommen, und schwören U. Beide sollen jedoch 'an ihrem Leben' gestraft werden und es soll die alte Verschreibung und Bürgschaft weiterhin gelten, falls es sich herausstellen sollte, daß sie inzwischen wieder Waidwerk getrieben haben. 
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A 44 U 5694Archivalieneinheit
1567 Februar 7 
Martin Wagner aus Entringen, wegen Beihilfe zum Wildfrevel von Michael Seitz, Jakob Kayßer und Martin Beck außer Landes geflohen, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten hin begnadigt und unter der Bedingung wieder eingelassen, sich dazu zu verpflichten, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben, sondern im württembergischen Forst und Wildbann angetroffene Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen, verspricht unter Eid, dem nachzukommen, und schwört U. 
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A 44 U 5695Archivalieneinheit
1569 April 1 
Wolf Reyser, B. zu Reutlingen, wegen begangener Wilfrevel - allein oder zusammen mit Michel Decker - vier Wochen zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage wieder freigel., seine Atzung, Unkosten und eine Strafe von 25 fl zu bezahlen und sich außerdem zu verpflichten, künftig kein Waidwerk mehr auszüben, sondern andere Wilderer anzuzeigen, verspricht eidlich, dem nachzukommen, und schwört U. 
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A 44 U 5696Archivalieneinheit
1570 Januar 4 
Hans Kag aus Neuffen, 13 Wochen zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er zu Kayh mit den Söhnen seines Meisters verabredet hatte, im Holz Wildbret zu schießen, jedoch wegen seiner langen Gefängnisstrafe mit der Auflage wieder freigel., künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben und alle Waffen zu meiden, verspricht, dies zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 5697Archivalieneinheit
1570 Februar 24 (Matthias) 
Hans und Veit Wurst, Brüder aus Bonlanden, wegen gen. Wildfrevel neun Wochen zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., ihre Atzung und Unkosten sowie eine Strafe von je 20 lb h zu bezahlen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben sondern andere Wilderer anzuzeigen, geloben eidlich, dem nachzukommen, und schwören U. 
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A 44 U 5698Archivalieneinheit
1570 März 26 
Bastian Hädlin, B. zu Reutlingen, wegen begangener Wildfrevel allein oder zusammen mit Hans Linck - vier Wochen zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung, alle Unkosten und eine Strafe von 35 fl zu bezahlen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben, keine Büchse zu tragen und keine Hunde in die Wälder und an andere verdächtige Orte zu führen, sondern andere Wilderer anzuzeigen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 5699Archivalieneinheit
1570 April 3 
Kaspar Wolf zu Neckarhausen, vier Wochen auf dem Lustnauer Hof gef., weil er zwei fremden Wildbretschützen im Wald eine Haut abgekauft und nicht angezeigt hatte, daß seine beiden Stiefsöhne Hans und Jörg Heym sowie seine beiden Schwäger Jörg und Hans Klein Waidwerk getrieben hatten, jedoch auf sein Bitten hin und weil er sein Leben lang des Wilderns nicht verdächtig war, mit der Auflage freigel., seine Atzung und alle Unkosten selbst zu bezahlen, sich jeglichen Waidwerks zu enthalten und keine Haut mehr zu kaufen, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5700Archivalieneinheit
1570 November 10 
Gilg Schaber aus Hirschau, Rottenburg am Neckar zugehörig, wegen begangener Wildfrevel - allein oder zusammen mit anderen aus Kiebingen und Wurmlingen - etliche Zeit zu Tübingen gef., jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 fl zu bezahlen, künftig kein Waidwerk mehr zu betreiben, sondern andere Wilderer anzuzeigen, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 5701Archivalieneinheit
1577 Mai 5 
Hans Hagen gen. Haintz aus Dußlingen, zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er eine alte Verschreibung gebrochen, sich in Gesellschaft von Wildbretschützen begeben und sie beherbergt hatte, jedoch auf Fürbitte seiner älteren Geschwister und Freunde begnadigt und unter der Bedingung freigel., der Herrschaft 20 lb h LW zu entrichten, sich wohl zu führen und sich böser Handlungen und schlechter Gesellschaften zu enthalten, auch seine Atzung und Unkosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, dem nachzukommen, ferner andere Wilderer anzuzeigen, und schwört U.
Beil.: Schreiben des Tübinger Waldvogts Lambrecht Schlegg an die herzogliche Registratur betr. die Verschreibung des H. Hagen vom 1. Juni 1577, 1 Bl. Pap. - Rv.: Anweisung an die Registratoren vom 3. Juni 1577.
 
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A 44 U 5702Archivalieneinheit
1578 Februar 25 
Hans Speir aus Pfrondorf, 'im Lustnauer Gerichtszwang und Kloster Bebenhausen zugehörig', 15 Wochen zu Tübingen gef. und schwerer Strafe verfallen, weil er wiederholt verbotenes Waidwerk getrieben und eine U. gebrochen hatte, jedoch begnadigt und gegen Bezahlung seiner Atzung und Unkosten mit der Strafandrohung wieder freigel., bei weiteren Wildfreveln des Landes verwiesen zu werden und bei Verlust seines Lebens nicht mehr zurückkehren zu dürfen, verspricht eidlich, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, und schwört U. 
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A 44 U 5703Archivalieneinheit
1589 August 9 
Ramey Röckh, B. und Schmied zu Herrenberg, der in einer Verschreibung wegen Wildfrevels die für seine Bürgschaft von 100 fl unterpfandsweise eingesetzten Güter verkauft hat, setzt nachfolgende andere Liegenschaften im Gültsteiner Zwing und Bann um 80 fl als Pfänder ein: 1. 1/2 J. Acker auf dem See zwischen den Wiesen von Hans Daner und Georg Küel, oben auf Hans Staiglin und unten auf Michael Eckhart stoßend, der in die Hirsauer Pflege nach der Zelg 1/2 Simri Dinkel und Hafer gibt; 2. 1/2 J. Acker im Petersgrund zwischen Michel Schiener und Lazarus Hürt, oben auf Michael Taussert und unten auf Jakob Wolf stoßend, der zinsfrei, ledig und ihm eigen ist. Schultheiß und Gericht zu Gültstein sehen die Bürgschaft als ge deckt an.
Beil.: Anweisung an die herzogliche Registratur zur Verwahrung der Bürgschaftsverschreibung des R. Röckh vom 4. Sept. 1589, 1 Bl. Pap.
 
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