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A 44 U 2447Archivalieneinheit
1516 März 6 (Do nach Laetare) 
Ursula Endriß, Ehefrau des Tuchscherers aus Stuttgart, wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, leistet auf die ihr auferlegten Entlassungsbedingungen, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, die sie freiwillig als Recht anerkennt, einen Eid und schwört U. Die Ausgewiesene war schon früher wegen "ettlich..böß mißhandlungen " mit Urteil und Recht aus der Stadtkirche gesprochen, jedoch aus Gnade Herzog Ulrich wieder eingelassen worden auf das Versprechen hin, sich wohl und ehrbarlich zu halten. Dessen ungeachtet hatte sie einem fremden Krämer während seines Aufenthalts im Wirtshaus des Martin Binder zu Kirchheim zwei gute "toppel parett" (Kopfbedeckungen) aus einem verschlossenen und zugebundenen Korb heimlich entwendet. 
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A 44 U 2448Archivalieneinheit
1517 April 3 (Fr nach Judica) 
Jerg Schmid aus Hochdorf [Kr. Esslingen], wegen Betrugs und Schädigung im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürsprache wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich solcher Betrugshandlungen künftig zu enthalten und schwört U. Schmid soll Arme Leute im Amt Kirchheim "von anderen wegen", die aus dem Land ausgetreten waren, mit "ußerlichen gerichten unnd fürtzunemen" geschädigt haben. 
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A 44 U 2449Archivalieneinheit
1517 Mai 11 (Mo nach Cantate) 
Jörg Hochman aus Allmendingen [Kr. Ehingen], wegen übermütiger Worte zu Kirchheim gef., jedoch unter der Bedingung wieder auf freien Fuß gesetzt, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht mehr betreten, leistet auf diese Bedingungen, die er freiwillig als Recht erkennt, einen Eid und schwört U. Hochman hatte in einem offenen Wirtshaus zu Wendlingen gesagt, dass es im Armen Konrad kein "verzackter volgt" gegeben habe als die Kirchheimer, dass sein Bruder Biberach verbrannt habe und er selbst Ehingen und etliche Flecken im Württembergischen verbrennen wolle. 
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A 44 U 2450Archivalieneinheit
1518 April 24 (Sa nach Georg) 
Hans Bader gen. Pfifferhanns aus Magolsheim bei Münsingen auf der Alb, derzeit zu Kirchheim wohnhaft, wegen strafbarer Handlungen im Turm zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, unter der Bedingung, anstelle der verdienten Leibesstrafe es als Recht zu erkennen, zusammen mit seiner Ehefrau das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und es ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, leistet auf diese Bedingung einen Eid und schwört U. 
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A 44 U 2451Archivalieneinheit
1518 Oktober 29 (Fr nach Simon und Judas) 
Ludwig Mercklin aus Ulm, wegen etlicher zu Ulm und Esslingen begangener Diebstähle zu Kirchheim gef., dort peinlich beklagt und verurteilt, nach dem Brauch der Stadt durch den Nachrichter vom Markbrunnen bis unter Unserer Lieben Frauen Kirche vor dem Obern Tor mit Ruten ausgeschlagen zu werden und sodann das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, leistet auf dieses Urteil einen Gehorsamseid und schwört U. 
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A 44 U 2452Archivalieneinheit
1519 Januar 15 (Sa nach Hilarius) 
Jerg Gaißer aus Schorndorf, wegen seines Austritts aus dem Lande in "ettlich verlumdigung und argkwon" geraten und deshalb zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig wohl und ehrlich zu verhalten und schwört U. 
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A 44 U 2453Archivalieneinheit
1521 Juni 8 (Sa nach Erasmus) 
Hans Zainynger von Wiesensteig, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er gesagt hatte, der König von Frankreich habe sich mit "ainer grossen macht volcks erheppt" und erhabe über dieselbe Herzog Ulrich von Württemberg zu einem "öberer" ernannt und dieser sei Willens, in das Fürstentum einzufallen, auf Fürbitte nach einiger Zeit freigelassen, obwohl der Kaiser befugt gewesen wäre, ihn an seinem Leib mit oder ohne Recht strafen zu lassen, verspricht, niemals einem Gegner des Kaisers und des Fürstentums zu dienen, und schwört U. 
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A 44 U 2454Archivalieneinheit
1521 Oktober 19 (Sa nach Gallus) 
Conrad Myßner von der Weiden [?], wegen etlicher mutwilliger freventlicher und verdächtiger Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 2455Archivalieneinheit
1521 November 16 (Sa nach Martin) 
Thomas Schäller aus Albeck [Kr. Ulm], wegen Verletzung seines Eides, Stadt und Amt Kirchheim sein Leben lang zu meiden, zu Kirchheim erneut gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, gelobt abermals eidlich, Stadt und Amt Kirchheim zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 2456Archivalieneinheit
1523 März 10 (Di nach So Oculi) 
Jakob Hebennstryt, reisiger Knecht aus Colburg [? Koburg], im Gefängnis des Erzherzogs von Österreich zu Kirchheim gef., weil er trotz seines älteren Dienstvertrages mit Wolf von Hirnheim, einem Regenten des Fürstentums Württemberg, und Empfang von Dienstgeldern in Frankreich Dienste gegen den Kaiser genommen hatte, gelobt eidlich, aus dem Fürstentum Württemberg zu ziehen, auch dieses nicht mehr zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 2457Archivalieneinheit
1523 März 10 (Di nach Oculi) 
Jakob Dornner aus Meßkirch, wegen Betrugs zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten und schwört U. Dornner hatte zu Kirchheim beim Kauf von Tuch ohne zu bezahlen, behauptet, dass sein Vater der Schultheiß von Dettingen sei und auf diese Weise den Händler zu betrügen versucht. 
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A 44 U 2458Archivalieneinheit
1523 Juni 20 (Sa nach Veit) 
Michel aus Erligheim [Kr. Ludwigsburg], wegen Eidbrüchigkeit, Widersetzlichkeit und Bedrohung anderer zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg mit Weib und Kindern unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren und schwört U. Michel war schon früher einmal wegen einer zu Kirchheim begangenen mutwilligen bösen Handlung und Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit verklagt gewesen, aber auf Fürbitte und das eidliche Versprechen, sich gegen Bürger und Einwohner zu Kirchheim recht und billig zu verhalten, freigelassen worden. Ungeachtet dessen hatte er den Knecht eines Kirchheimers trotz allen Friedeschreiens und Rechtbietens mit der bloßen Wehr aus seinem Haus gejagt, dieselbe sodann an einem anderen ausprobiert und hätte diesen, wäre er nicht entkommen, fraglos verwundet. Schließlich hatte er auch die Stadtknechte, als sie ihn "friden" wollten, mit der Waffe bedroht. 
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A 44 U 2459Archivalieneinheit
1523 Oktober 6 (Di nach Franziskus) 
Veit Buckaler aus Plochingen, wegen groben Unfugs bei Nacht und Nebel, Gotteslästern und Fluchens, auch leiblicher Bedrohung eines andern zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig gehorsam und wohl zu halten, solche Gotteslästerungen zu unterlassen und schwört U. 
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A 44 U 2460Archivalieneinheit
1523 Oktober 6 (Di nach Franziskus) 
Friedrich Koler aus Dahuwsenn [? Dahausen, G. Diesen Kr. Fritzlar-Homberg, Nassau], wegen schwerer Körperverletzung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten und schwört U. Koler hatte in Zell am Aichelberg, wohin er mit Weib und Kindern gekommen war und wo seine Frau Almosen gesammelt hatte, einen Teil des erbettelten Geldes im Wirtshaus vertrunken, mit einem andern Streit angefangen und diesen "bis uff dem tod" (= schwer) verwundet. 
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A 44 U 2461Archivalieneinheit
1524 September 15 (Do nach Ex. cruc.) 
Hans Spenngler aus Weißenhorn und Ulrich Bühler aus Nesselwang, die wegen öffentlicher Streithändel miteinander ins Gelübde genommen worden waren, jedoch mit Wort und Werk dasselbe gebrochen hatten und daher zu Kirchheim gef., vor Gericht gestellt und verurteilt wurden, sich aus dem Fürstentum Württemberg zu entfernen, der eine über den Lech, der andere über den Rhein, beeidigen dieses Urteil und schwören U. 
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A 44 U 2462Archivalieneinheit
1524 Dezember 19 (Mo nach Lucia) 
Udalricus Häfner aus Ehingen, vormals "myether" zu Kirchheim, wegen unschicklicher, unpriesterlicher Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, schwört dem Magister Johann Ilsenbranndt, Pfarrer zu Owen und Dekan des Kirchheimer Kapitels als Stellvertreter des Landesherrn und des Bischofs von Konstanz U. 
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A 44 U 2463Archivalieneinheit
1525 März 31 (Fr nach So Laetare) 
Hans Claus aus Asperg, wegen strafbarer Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, sein Haus auf dem Asperg abzubrechen und außerhalb des Bergs an einen andern Ort zu setzen, auch sein Leben lang jede Art Aufenthalt auf dem Asperg, sei er gastweise oder gewerblich zu meiden, ferner sich künftig gegen Fürstliche Durchlaucht von Österreich und deren Erben, deren Statthalter Regenten und Räte, sowie deren verordnete Amtleute gehorsam und wohl zu verhalten, und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall der Übertretung der U. der Herrschaft 100 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsetzung ihres gesamten Hab und Gutes.
Bürgen: Hans Bader aus Oßweil und Lenntz Kam aus Asperg.
 
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A 44 U 2464Archivalieneinheit
1525 April 5 (Mi nach Judica) 
Peter Vogell aus Beuren [? Kr. Nürtingen], wegen strafbarer Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, gegen seinen Landesfürsten, den Erzherzog von Österreich, dessen Nachkommen, Statthalter, Regenten und Räte und verordneten Amtleute sich künftig gehorsam und wohl zu halten und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 3 Bürgen, die sich verpflichten, im Falle der Übertretung der U. oder sonstigen Ungehorsams 200 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsetzung ihres gesamten Hab und Gutes.
Bürgen: Martin Vogel, B. zu Kirchheim, Bruder des A., Martin Haug und Hanns Henngst, beide aus Beuren.
 
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A 44 U 2465Archivalieneinheit
1525 April 5 (Mi nach So Judica) 
Hans Wunderer aus Pfaffenhofen, in die Vogtei Güglingen gehörig, wegen Ungehorsams und Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich gegen seines Landesherrn, Fürstliche Durchlaucht von Österreich, deren Erben und Nachkommen, deren Statthalter, Regenten und Räte oder deren verordnete Amtleute gehorsam und wohl zu verhalten und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Falle der Übertretung dieser U. oder sonstigen Ungehorsams 200 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsatz ihres gesamten Hab und Guts. Wunderer hatte sich, als die Ämter Brackenheim, Güglingen u.a. gegen Nürtingen aufgeboten wurden und die Fähnlein sich zu Grötzingen auf ihren Plätzen sammelten, ohne Erlaubnis oder Befehl unter sie gemischt und in Wort und tat gegen die Obrigkeit sich aufrührerisch verhalten.
Bürgen: Simon Unverdorben aus Eibensbach [Kr. Heilbronn] und Jung Gäbelin aus Sersheim [Kr. Vaihingen].
 
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A 44 U 2466Archivalieneinheit
1525 Juli 17 (Mo nach St. Margarete v.) 
Katharina Vötin von Biberach, ehemalige Klosterfrau zu Köngen in den "banhalden", nach unten stehenden Handlungen zu Owen gef., schwört U., nachdem sie auf Fürbitten freigelassen wurde. Sie war aus dem Orden ausgetreten, hatte einem Mönch zu Heiligenberg Geld geliehen und ihm die Ehe versprochen, falls sich die lutherische Lehre ausbreiten würde; außerdem hatte sie etliche Kleider und andere Sachen aus einer Mühle genommen und dem Peter Bartsch zu Schlattstall gebracht, der den Thomas Huttenschmid von Urach "uff den todt" geschossen hatte und dem daraufhin von der Obrigkeit sein Hab und gut "verpoten" worden war. 
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A 44 U 2467Archivalieneinheit
1525 August 4 (Fr nach Vinc. Petri) 
Jörg Dirrner aus Oberaichen [G. Leinfelden, Kr. Böblingen], wegen Beteiligung am Bauernaufruhr auf Bitte der Stände des Bundes in Schwaben zu Kirchheim gef., jedoch auf vielfältige Fürbitte wiederum freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, seiner Obrigkeit, dem Erzherzog von Österreich, in ihren Vorhaben treu beizustehen und sich von niemand davon abbringen zu lassen, sich leichtfertiger, böser Gesellschaften, heimlicher Zusammenkünfte und Gespräche zu enthalten, alle Wirtshäuser, heimliche und öffentliche Zechen, sein Leben lang zu meiden, keine Wehr und Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser und seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu Kirchheim abzuliefern und schwört U. 
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A 44 U 2468Archivalieneinheit
1525 Oktober 13 (Fr nach Dionysius) 
Hans Bayer aus Neuenstein [Kr. Öhringen], wegen strafbarer Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten - wovon jedoch die beiden württembergischen Zollstätten Neuenstadt und Schwabach ausgenommen werden, wenn er diese von Neuenstein aus auf dem direkten Wege nach Heilbronn passiert -, auf alle seine Ansprüche an Graf Ulrich von Helfenstein zu verzichten und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsetzung ihres gesamten Hab und Guts.
Bürgen: Jörg Ricklin und Martin Swartzenberger, beide B. zu Neuenstein.
 
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A 44 U 2469Archivalieneinheit
1525 Oktober 27 (Fr nach Und.m.v.) 
Veit Hepperlin d. J. aus Feldstetten [Kr. Münsingen], zu Kirchheim gef., weil er den Mathis Riethammer, Wirt zu Kirchheim, trotz des gebotenen Friedens verprügelt hatte, jedoch auf Fürbitte, auch wegen seiner während der Bauernunruhen gegen den Schwäbischen Bund bewiesene Treue wieder freigelassen, schwört U. 
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A 44 U 2470Archivalieneinheit
1525 November 10 (Fr nach Leonhard) 
Balthasar Schinnagell aus Reudern, in die Vogtei Nürtingen gehörig, wegen Bedrohung des Andreas Eckher gef., jedoch auf Fürbitte der ordentlichen Bestrafung an Leib und Leben überhoben und freigelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang besagten Andreas Eckher weder mit Worten und Werken, noch an Leib und gut zu schädigen, noch es von Seiten anderer zuzulassen und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 3 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall der Übertretung dieser U. der Herrschaft 100 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsetzung ihres gesamten Hab und Guts. 
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A 44 U 2471Archivalieneinheit
1526 April 13 (Fr nach So Quasim.) 
Ennderis Hayer aus Rechberghausen, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen und Verletzung des Untertaneneids gegenüber Fürstlicher Durchlaucht von Österreich bzw. dessen Regenten in Württemberg, Ritter Rudolf von Ehingen, gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang in einem Bezirk von zwei Meilen um Rechberghausen herum zu bleiben und ohne Erlaubnis diesen Bannkreis nicht zu übertreten, Wirtshäuser, heimliche und öffentliche Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen außer einem abgebrochenes, gebräuchliches Brotmesser, Wehr und Harnisch an Junker Rudolf von Ehingen abzuliefern und schwört U. In diese schließt er namentlich ein: den Junker Rudolf, den Studenfus, Zoller zu Uhingen, und den Pfarrer von Hinterwälden. 
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A 44 U 2472Archivalieneinheit
1526 April 13 (Fr nach Quasim.) 
Marx Schneyder aus Rechberghausen, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen und Verletzung seines Untertaneneids gegenüber Fürstlicher Durchlaucht von Österreich bzw. deren Regenten im Fürstentum Württemberg, Ritter Rudolf von Ehingen, gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, sein Leben lang in einem Zweimeilen-Bezirk um Rechberghausen zu bleiben, Wirtshäuser, heimliche und öffentliche Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, Wehr und Harnisch an Rudolf von Ehingen abzuliefern und schwört U. In diese schließt er namentlich ein: den Junker Rudolf von Ehingen und den Pfarrer von Hinterwälden. 
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A 44 U 2473Archivalieneinheit
1526 April 28 (Sa nach Jubilate) 
Magdalena Kugler aus Winterbach, wegen Aussetzung eines 14 Tage alten Kindes in das Frauenkloster Kirchheim zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, es ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 2474Archivalieneinheit
1527 April 11 (Do nach Judica) 
Paul Sachs, B. zu Gmünd, wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte, auch der Stadt Gmünd, wieder freigelassen, obschon er mit dem Strang hätte hingerichtet werden sollen, gelobt eidlich, unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen, es ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten, und schwört U. 
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A 44 U 2475Archivalieneinheit
1527 Mai 6 (Mo nach Mis.dni.) 
Caspar Ketterlin aus Günzburg, wegen Eidbruchs und unerlaubten Aufenthalts im Fürstentum Württemberg, sodann wegen etlicher Diebstähle und eines versuchten Totschlags an einer verheirateten Frau erneut gef., vor dem Stadtgericht Kirchheim peinlich beklagt und verurteilt, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, nachdem ihm der Nachrichter zuvor ½ Stunde unter den Pranger gestellt und ihm zwei Finger der rechten Hand abgehauen hat, leistet auf dieses Urteil einen Eid und schwört U. 
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A 44 U 2476Archivalieneinheit
1529 Februar 4 (Do nach Pur.Mar.) 
Martin Eckher aus Jettingen [Kr. Günzburg], wegen Ehebruchs zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, es sein Leben lang nicht mehr zu betreten, zu Weib und Kindern nach Jettingen zu ziehen und bei ihnen wohnen zu bleiben und schwört U. Eckher hatte sein Weib und seine kleinen Kinder seit Jahren zu J. in Armut sitzen lassen, während er in der fremde leichtsinnig mit unehrlichen "frown bülden" hin und her "gewebert" war, an die er seinen Lohn "lästerlich angehengt". Er hatte bei diesem Herumstreichen eine unehrliche Frau geschwängert und mit 8 fl abgefunden, und zu Augsburg ein "jung mennsch" betrügerischerweise vom Dienst gebracht, sie "irs magthumbs" verletzt und lange Zeit in unehrlicher Weise mit sich geführt. 
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A 44 U 2477Archivalieneinheit
1529 Dezember 29 (Thomas ep. Cant.) 
Hans Plester (bzw.) Keßler laut RV s.u.), B. zu Göppingen, zuerst zu Göppingen, dann zu zu Kirchheim gef., weil er unter Verletzung seiner Gehorsamspflicht als Untertan, seiner Erbhuldigung und der Landesordnung sich einer irrigen, falschen und verkehrten Lehre angehängt, auch einer wegen dieser Irrlehre in Kundschaft geratenen Person Vorschub, Handreichung und Hilfe geleistet hat, jedoch in Ansehung seines Weibs und seiner Kinder, auch auf eigene Bitte, sowie auf Fürbitte seiner Verwandten und Freunde wieder freigelassen, gelobt eidlich, künftig seiner geistlichen und weltlichen Obrigkeit gehorsam zu sein, keiner Irrung und "aignen ler" außerhalb derjenigen der christlichen Kirche anzuhängen, sondern bei der alten zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen, und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 5 Bürgen, die sich verpflichten, ihm im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist der Obrigkeit in sicheren Gewahrsam zu überantworten, oder wenn das nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen.
Bürgen: Hans Hertfelder; Dionysius Schneider; Peter Hiller, Kantengießer; Bernhard Schlosser und Bernhard Blessing, alle B. zu Göppingen.
 
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A 44 U 2478Archivalieneinheit
1529 Dezember 29 (Thomas ep. Cant.) 
Ulrich Wesch, B. zu Göppingen, zuerst zu Göppingen, dann zu zu Kirchheim gef., weil er unter Verletzung seiner Gehorsamspflicht als Untertan, seiner Erbhuldigung und der Landesordnung sich einer irrigen, falschen und verkehrten Lehre angehängt, auch einer wegen dieser Irrlehre in Kundschaft geratenen Person Vorschub, Handreichung und Hilfe geleistet hat, jedoch in Ansehung seines Weibs und seiner Kinder, auch auf eigene Bitte, sowie auf Fürbitte seiner Verwandten und Freunde wieder freigelassen, gelobt eidlich, künftig seiner geistlichen und weltlichen Obrigkeit gehorsam zu sein, keiner Irrung und "aignen ler" außerhalb derjenigen der christlichen Kirche anzuhängen, sondern bei der alten zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen, und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit einen Bürgen, der sich verpflichtet, ihm im Fall der Übertretung dieser U. in sicheres Gewahrsam der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls 200 fl Pönfall zu bezahlen.
Bürge: Wilhelm Wesch, B. zu Göppingen.
 
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A 44 U 2479Archivalieneinheit
1530 Juni 15 (Veit) 
Anna, Ehefrau des Burkhart Gotsgab aus Tübingen, sie selbst aus Westerbach [G. Diepoldshofen bei Schrobenhausen/Bayern], wegen fortgesetzten leichtfertigen und schamlosen Lebenswandels in Kirchheim gef., jedoch auf eigene Bitte und zur Schonung ihrer Freund- und Verwandtschaft wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich unverzüglich aus der Stadt und deren Zehnt zu entfernen, sie auch unerlaubt nicht wieder zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 2480Archivalieneinheit
1530 Juli 8 (Fr nach Ulrich) 
Barbara Schleicher, Ehefrau des Veit Beck, Sensenschmied zu Gmünd, wegen Ketzerei und Irrglaubens zu Kirchheim gef., jedoch, obschon straffällig, mit Rücksicht auf ihre "wybliche blödigkhait", ihre frühere ordentliche Lebensführung und der Umstand, dass sie niemanden zu der neuen Lehre verführte, begnadigt und nach der Unterweisung im wahrhaften Gesetz Gottes, der Heiligen Schrift, und Widerruf des Irrglaubens freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig ihr Leben lang wohl zu verhalten, allen Ordnungen und Satzungen der gemeinen christlichen Kirche und derselben Konzilien gehorsam nachzuleben, und alle Irrgläubigen zu meiden und schwört U. Barbara Schleicher hatte sich, obwohl sie von Jugend auf im rechten, wahren, christlichen Glauben und in der Haltung der heiligen christlichen Kirchenordnung, soviel, als einem Laien und Weibsbild zu ihrem Seelenheil notdürftig gewesen, genügend unterwiesen worden war, durch verkehrte Ketzer und deren falsche erdichtete Büchlein, die vielfältig unter dem guten Schein eines rechten christlichen Glaubens ausgegangen sind, in den Irrtum verführen lassen, also, dass sie nichts mehr auf die heilige Taufe, so aus der Gnade Gottes durch das Verdienst des Blutvergießens Christi, unseres lieben Herrn, den jungen Kindern, gleich im alten Gesetz die Beschneidung, zur Abwaschung der Erbsünde mitgeteilt wird, gehalten, desgleichen auch das Sakrament des Altars, die Messe, die Beichte, so dem Priester an der Statt Gottes unterschiedlich "beschiht", Ehrerbietung und Anrufung der Mutter Gottes und aller lieben Heiligen und vieles andere der gemeinen christlichen Kirchenordnung, die manch hundert Jahre löblich hergebracht, verachtet hat, und einen sondern Weg zu der ewigen Seligkeit suchen wollte. Sie hatte es gewagt, auf ihrem eigenwilligen Vorgehen zu beharren und wider göttliches Gebot, die Heilige Schrift, alles geistliche und weltliche Recht und ihr eigenes Seelenheil sich schwer zu verfehlen und sich dadurch peinlicher Bestrafung schuldig gemacht. 
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A 44 U 2481Archivalieneinheit
1530 Juli 8 (Fr nach Ulrich) 
Ursula Harthmann aus Mögglingen [Kr. Schwäbisch Gmünd], wegen Ketzerei und Irrglaubens zu Kirchheim gef., jedoch, obschon straffällig, mit Rücksicht auf ihre "wybliche blödigkhait", ihre frühere ordentliche Lebensführung und der Umstand, dass sie niemanden zu der neuen Lehre verführte, begnadigt und nach der Unterweisung im wahrhaften Gesetz Gottes, der Heiligen Schrift, und Widerruf des Irrglaubens freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig ihr Leben lang wohl zu verhalten, allen Ordnungen und Satzungen der gemeinen christlichen Kirche und derselben Konzilien gehorsam nachzuleben, und alle Irrgläubigen zu meiden und schwört U. Barbara Schleicher hatte sich, obwohl sie von Jugend auf im rechten, wahren, christlichen Glauben und in der Haltung der heiligen christlichen Kirchenordnung, soviel, als einem Laien und Weibsbild zu ihrem Seelenheil notdürftig gewesen, genügend unterwiesen worden war, durch verkehrte Ketzer und deren falsche erdichtete Büchlein, die vielfältig unter dem guten Schein eines rechten christlichen Glaubens ausgegangen sind, in den Irrtum verführen lassen, also, dass sie nichts mehr auf die heilige Taufe, so aus der Gnade Gottes durch das Verdienst des Blutvergießens Christi, unseres lieben Herrn, den jungen Kindern, gleich im alten Gesetz die Beschneidung, zur Abwaschung der Erbsünde mitgeteilt wird, gehalten, desgleichen auch das Sakrament des Altars, die Messe, die Beichte, so dem Priester an der Statt Gottes unterschiedlich "beschiht", Ehrerbietung und Anrufung der Mutter Gottes und aller lieben Heiligen und vieles andere der gemeinen christlichen Kirchenordnung, die manch hundert Jahre löblich hergebracht, verachtet hat, und einen sondern Weg zu der ewigen Seligkeit suchen wollte. Sie hatte es gewagt, auf ihrem eigenwilligen Vorgehen zu beharren und wider göttliches Gebot, die Heilige Schrift, alles geistliche und weltliche Recht und ihr eigenes Seelenheil sich schwer zu verfehlen und sich dadurch peinlicher Bestrafung schuldig gemacht. 
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A 44 U 2482Archivalieneinheit
1531 Januar 4 
Hans Fischer aus Tailfingen [= Neckartailfingen Kr. Nürtingen], wegen wiederholten Austretens aus dem Lande und anderer Straftaten zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen unter den Bedingungen, den Geboten und Verboten der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, Herzog Ulrich und seine Anhänger zu meiden, sich aller Meuterei und Praktiken zu enthalten, die Seiner Kgl. Majestät Statthalter und Fürstentum Württemberg schädlich sein könnten, auch alles diesbezüglich in Erfahrung gebrachte bei Strafe des Lebens anzuzeigen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Er verspricht ferner eidlich, auf seine vermeinte Forderung an den ehrsamen Ludwig Schmid, Kaplan zu Tailfingen, wegen dessen Pfründe zu verzichten und ihn deshalb ferner unangefochten und unbekümmert zu lassen bei Strafe seines Lebens. Fischer hatte trotz des allgemeinen Verbots das Land unerlaubt verlassen, war dem Herzog Ulrich auf den Hohentwiel zugezogen und hatte dort der Statthalterregierung etwas anhängig gemacht. Er war nach seiner ersten Rückkehr zum zweiten Male aus dem Land ausgetreten, obwohl er damals geschworen hatte, sich dem Vogt zu Nürtingen zu stellen. 
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A 44 U 2483Archivalieneinheit
1531 September 25 (Mo nach Matthäus, Ap. u, Ev.) 
Burkhard Kramich, Dr. der Medizin aus Giengen, und Johann Vetter, Priester des Konstanzer Bistums, wegen Schatzgräberei zu Kirchheim gef., jedoch auf ihre und anderer Bitten der Bestrafung überhoben und freigelassen, geloben eidlich, unverzüglich das Land Württemberg zu verlassen, es unerlaubt nicht wieder, schwören U. und verzichten auf die Rückforderung der ihnen im Gefängnis abgenommenen Bücher, Zepter [?] u.a.m. Die beiden A. hatten zu Weilheim am Michelsberg und auf dem Burgstall Teck heimlich und ohne Wissen der Regierung des Fürstentums Württemberg "cum Nigromansia" Schatz gegraben, welches sonderheitlich dem Johann Vetter als einem Priester, als auch einem jeden Christenmenschen bei seiner Seelen Seligkeit nach göttlicher und christlicher Ordnung verboten ist. 
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A 44 U 2484Archivalieneinheit
1533 April 10 (Do nach Palmsonntag) 
Ludwig Kruog aus Gruorn [abgege. im Kr. Münsingen], auf Klage eines Wirts wegen Betrügereien zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene Bitte wieder freigelassen unter der Bedingung, die Atzungskosten im Gefängnis in Höhe von 6 lb h und seine Schulden bei Hans Kuster, Wirt zu Kirchheim, in Höhe von 20 lb minder 9 ß h ratenweise, erstmals auf nächstkünftiges Pfingstfest und dann alle Fronfasten je 1 lb h, zu bezahlen, auch im Erbschaftsfalle den Wirt sein Vermögen solange angreifen zu lassen, bis er befriedigt ist, vor Bezahlung dieser Schuld aber ohne Erlaubnis der Obrigkeit sich nicht weiter als 4 Meilen Wegs im Umkreis von Kirchheim zu entfernen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Kruog hatte sich an eine leichtfertige Frau gehängt, Kinder von ihr überkommen, war mit ihr auch unter der Vorgabe, sie sei sein Eheweib, im Wirtshaus des Hans Kuster gelegen, wo die Frau niederkam, machte beim Wirt auf Treu und Glauben Schulden und versuchte dann, heimlich aus der Stadt zu entkommen. 
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A 44 U 2485Archivalieneinheit
1533 November 3 (Mo nach Allerheiligen) 
Bernhard Haß aus Mundelsheim [? Mundelsheim Kr. Ludwigsburg], wegen Verdachts zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft wieder freigelassen, schwört U., in die er namentlich Caspar Werrnn, den Wirt zu Wiesensteig aufnimmt. 
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A 44 U 2486Archivalieneinheit
1534 Juli 6 (Mo nach Ulrich) 
Georg Metzger aus Neuffen, wegen strafbarer Handlungen zu Kirchheim gef., vom Vogt vor Gericht gestellt und verurteilt, dass ihn der Nachrichter aus der Stadt aushaue und er über den Lech schwöre, beeidigt dieses Urteil, gelobt, das Land unverzüglich zu verlassen, es bei Verwirkung seines Lebens nicht wieder zu betreten und schwört U. 
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A 44 U 2487Archivalieneinheit
1534 August 18 (Mi nach Ass.Mar.) 
Werner Österycher aus Neckargröningen, Hans und Velten Fritz aus Dettingen [wohl Dettingen an der Erms] und Adam Schnyder aus Tamm, der Wiedertäuferei beschuldigt und deswegen gef., jedoch mit Rücksicht auf ihr früheres Wohlverhalten, auch durch geeignete Unterweisung im wahrhaften Wort Gottes und der Heiligen Schrift auf den rechten wahren christlichen Glauben gebracht, endlich auf demütige Bitte begnadigt und freigelassen, geloben eidlich, sich künftig ihr Leben lang wohl zu verhalten, der Ordnung und Satzung der gemeinen christlichen Kirche, wie sie der Herzog in diesem Fürstentum ordnen wird, auch allen fürstlichen Amtleuten, Geboten und Verboten gehorsam sein, vor allem aber der Wiedertäuferei nicht mehr anzuhangen und schwören U. 
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A 44 U 2488Archivalieneinheit
1535 Januar 11 (Mo nach Trium Regum) 
Hans Back aus Gundelfingen, wegen Eidbrüchigkeit zu Kirchheim gef., vom Vogt dortselbst angeklagt und nach Recht durch Austreibung aus der Stadt durch den Nachrichter und zum Schwur über den Lech verurteilt, gelobt, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und über den Lech zu gehen, es ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten bei Verwirkung seines Lebens, sich ferner wohl zu verhalten und schwört U. Back war vor Jahren wegen strafbarer Handlungen zu Nürtingen ins Gefängnis gekommen und des Fürstentums verwiesen worden, was er damals beschworen hatte. Dessen ungeachtet war er jedoch ohne Erlaubnis ins Fürstentum zurückgekehrt. 
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A 44 U 2489Archivalieneinheit
1535 Juli 20 (Di nach Margarethe) 
Hieronymus Negelin aus Herbertingen [? Herbertingen Kr. Saulgau], wegen Diebstahls und anderer Bübereien zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten der Leibesstrafe und peinlichen Befragung durch den Nachrichter enthoben, begnadigt und freigelassen unter den Bedingungen, sich sein Leben lang, wohl zu halten, dergleichen Handlungen künftig zu meiden, sich unverzüglich und auf dem nächsten Wege aus dem Fürstentum Württemberg zu entfernen und unerlaubt darin nicht mehr antreffen zu lassen, leistet darauf hin ein Gehorsamsgelöbnis und schwört U. Negelin hatte vormals dem Endris Ecker, Forstmeister zu Kirchheim, nachts und heimlich ein Lailach zu stehlen versucht, war aber dabei ertappt worden und musste dem Vogt durch Handtreue geloben, Stadt und Amt Kirchheim zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten. Er war daraufhin bis nach Zell [u. Aichelberg Kr. Göppingen] gegangen, hatte dort einen Beutel gestohlen, war sodann nach Kirchheim zurückgekehrt und hatte dort das sehr junge Töchterlein des Jörg Kuster dadurch in Verruf zu bringen versucht, dass er behauptete, es habe ihm die Ehe "angehaißen". 
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A 44 U 2490Archivalieneinheit
1535 Juli 21 
Michel Rout, reisiger Knecht aus Göppingen, wegen Diebstahlsverdacht zu Kirchheim gef., jedoch wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, sich auf Erfordern jederzeit zu stellen. Rout soll auf der Flucht nach der Schlacht bei Lauffen von einigen mit Fässlein, Kästen und Säcklein bepackten Wagen Geld entwendet oder empfangen, jedoch nicht gehörigen Orts abgeliefert haben. Er soll gesagt haben: Er habe einem alten Weib, so damals auf einem Wagen gesessen, ein Säcklein Geld abgenommen und eine "byt" (Bütte?) davon gebracht, wodurch er sich verdächtig machte, zumal in der Ausgabenrechnung des Josef Albrecht Schütz, damaliger Verwalter der Kriegskasse, ein Empfangsdefizit von nahezu 2000 fl gefunden wurde. Da diese Rechnung noch nicht richtig gemacht und zu Ende gebracht war, wurde Rout auf o.a. Bedingungen freigelassen. 
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A 44 U Verweis auf 2014Archivalieneinheit
1538 Februar 13 (Mi nach Dorothea) 
Lentzin Binder aus Memmingen siehe U. 2014 
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A 44 U 2491Archivalieneinheit
1538 Juni 8 (Sa nach Exaudi) 
Bernhard Bös aus Metzingen, wegen etlicher friedbrüchiger und freventlicher Handlungen gegen Bürger und Einwohner zu Metzingen zu Kirchheim gef., dortselbst vom Untervogt Peter Eckher peinlich beklagt und vom dortigen Stadtgericht mit Recht verurteilt, über den Rhein zu schwören und sein Lebtag nicht mehr herüber - und in das Fürstentum Württemberg - zu kommen, leistet auf dieses Urteil einen Gehorsamseid, gelobt ferner, sich künftig wohl zu verhalten und schwört U. 
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A 44 U 2492Archivalieneinheit
1538 September 30 (Mo nach Michael) 
Nikolaus Ruff aus Aalen, wegen Diebstahl zu Kirchheim gef., vom dortigen Untervogt Peter Eckher peinlich beklagt und vom Stadtgericht mit Recht verurteilt, dass er vom Nachrichter aus der Stadt hinausgehauen werde und über den Lech schwöre, leistet auf das Urteil einen Gehorsamseid, gelobt, das Fürstentum unverzüglich und auf dem nächsten Wege zu verlassen und ohne Erlaubnis nie wieder zu betreten bei Verwirkung des Lebens, auch sich künftig wohl zu verhalten und schwört U. 
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A 44 U 2493Archivalieneinheit
1539 Mai 21 (Mi nach Exaudi) 
Johann Ottinger aus Gmünd, wegen Schmähredens gegen Erhard Schnepf zu Kirchheim gef., jedoch auf Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, binnen Monatsfrist das Fürstentum Württemberg zu verlassen, es auch ohne Erlaubnis nie mehr zu betreten und schwört U. Ottinger hatte sich vormals bei dem württembergischen Rat und Visitator Jörg von Ow um eine Prädikantenstelle im Herzogtum beworben und war hierauf auf herzoglichen Befehl den Visitatoren Erhard Schnepf und Martin Nüttel zugeordnet worden. Als er jedoch auf seine Verwendungsfähigkeit examiert werden sollte, hat er den Magister Erhard Schnepf in hochmütiger, trotziger und schmählicher Weise durch öffentliche Schriften "höchlich angetastet", als wollte er ihn examinieren, dass ihm "das blut über den kopff ablauffen mieß", auch sonst mit andern "spitzigen" und freventlichen Schmähworten bedacht, die sich für einen, der gerne ein christlicher Vorsteher sein wollte, nicht geziemt. 
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A 44 U 2494Archivalieneinheit
1539 September 1 (Egidius) 
Conradus Fabricus aus Amberg, gewesener Prädikant zu Simozheim [Kr. Calw], wegen ärgerlicher und unerhörter Reden und Lehren von der Kanzel gef. zu Kirchheim, jedoch auf seine eigene Bitte, sowie seiner Freundschaft und Ehefrau Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, sich künftig wohl zu halten, ärgerliche Reden und Lehren zu unterlassen, unverzüglich und auf dem nächsten Wege aus dem Fürstentum Württemberg zu weichen, es auch ohne Erlaubnis nie mehr zu betreten und schwört U.F. hatte nach seiner Anstellung als Prädikant zu Simozheim von der Kanzel öffentlich gepredigt: wenn eine Frau schwanger werde, so fahre ihr der Teufel in den Leib und werde das Kind nicht von Gott, sondern vom Teufel geboren und in die Welt gebracht. Diese ärgerlichen, unerhörten Reden hatte er auch vor den fürstlichen Visitatoren hören lassen, auch trotz gegenteiliger Belehrung darauf beharrt und die rechten und wahren Lehren bestreiten wollen. 
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A 44 U 2495Archivalieneinheit
1540 Juli 11 
Bernhard Kaym von Unterboihingen, wegen des Verdachts der Brandstiftung und weil er ein Jahr zuvor einem Einwohner zu Ötlingen einen Bienenstock gestohlen hatte, zu Kirchheim gef., in Anbetracht seiner Armut und mit Rücksicht auf seine kleinen Kinder unter der Bedingung freigelassen, dass er alle verdächtigen Handlungen künftig vermeide und sich jederzeit auf Anforderung wieder stelle, verspricht freien Willens, dies alles zu halten und schwört U. 
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