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Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
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41 Einträge
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B 486 U 769Archivalieneinheit
Rom bei St. Peter, 1152 Dezember 15 (XVIII. Kalenden des Januar) 
Kopie einer Bulle Papst Eugens III. an Abt Ottino von Kloster Rot, worin er das Kloster in seinen unmittelbaren Schutz nimmt, die Beachtung der Augustinerregel anbefiehlt und alle Besitzungen, die einzeln genannt werden, bestätigt. Ferner wird das Kloster von aller weltlichen Gewalt und allen Ansprüchen der Laien auf das Vogtrecht befreit; niemand soll den Zehnten abfordern; freies Beerdigungsrecht und die freie Wahl des Abts wird zugestanden. Zum Zeichen, daß das Kloster Rom untersteht, hat es jährlich 1 Byzantiner dahin abzuliefern. Alle der Kirche unterstehenden Geistlichen werden aufgefordert, dem Kloster beizustehen, alle weltlichen Feinde mit den schwersten Strafen bedroht. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 772Archivalieneinheit
Velletri, 1182 November 22 (X. Kalenden des Dezember) 
Bulle Papst Lucius III. an Abt Otheno von Rot, worin das Kloster mit seinen gesamten Besitzungen in unmittelbaren päpstlichen Schutz genommen und ihm weitere Begünstigungen verliehen werden. Der Papst erkennt die Prämonstratenser- Regel an, bestätigt den Besitz des Klosters und alle künftigen Erwerbungen, befreit alle Äcker, die zur Gewinnung von Speise für Mönche und Vieh dienen, vom Zehnten, verleiht das Recht, weltflüchtige Kleriker und Laien zur Bekehrung aufzunehmen, untersagt, daß ein geweihter Bruder ohne Erlaubnis des Abts das Kloster verlassen darf, befreit das Kloster von allen weltlichen Herrschaftsansprüchen, erlaubt ihm, alle die es wünschen dort zu beerdigen und den Abt nach allgemeiner und freier Wahl zu bestimmen und bedroht alle, welche diese Rechte des Klosters mißachten, das Kloster, seine Besitzungen,den Abt mißhandeln und wegnehmen und die kanonische Gerechtigkeit übertreten mit kirchlichen Strafen. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 4Archivalieneinheit
Velletri, 1182 November 22 (X. Kalenden des Dezember, im 2. Jahr des Pontifikats) 
Bulle Papst Lucius III. an Abt Otheno von Kloster Rot, in welcher er dem Kloster seinen Schutz verspricht und dessen Privilegien bestätigt, die von seinem Vorgänger Papst Innozenz dem Kloster, das seine Güter der Stiftung des edlen Mannes Kuno und seiner Mutter Emma verdankt, sowie dem Ritter Heinrich, ihrem Verwandten, verliehen wurden. Dafür hat das Kloster jährlich 1 Byzantiner an Rom abzuliefern. Ferner werden alle Besitzungen des Klosters, die im einzelnen genannt sind, vom Papst bestätigt. 
Pergament - Abschrift 
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B 486 U 3Archivalieneinheit
Velletri/Ravensburg, 1182 Januar 1-1369 Dezember 31 (1182 November 22 (X. Kalenden des Dezember), 1369 November 21) 
Notariatsinstrument des Heinrich Zund von Rüdlingen, Notar der Diözese Konstanz zu Ravensburg, über eine Bulle Papst Lucius III. an Abt Otheno von Kloster Rot, in der er das Kloster Rot mit seinen Besitzungen, die einzeln genannt werden, in seinen Schutz aufnimmt, und ihm weitere Begünstigungen verleiht. 
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B 486 U 100Archivalieneinheit
1182 Januar 1-1431 Dezember 31 (1182 November 22, Memmingen, 1431 September 20 (St. Mathäus, des Hl. Zwölfboten und Evangelisten Abend)) 
Vidimus des Bürgermeisters und Rats der Stadt Memmingen einer deutschen Übersetzung der Bulle Papst Lucius III. an Kloster Rot vom Jahre 1182 auf Wunsch von Abt Martin. Papst Lucius bestätigt Abt Otto von Kloster Rot alle Privilegien und nimmt das Kloster in seinen Schutz. Aufzählung aller Besitzungen und Rechte des Klosters. 
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B 486 U 785Archivalieneinheit
Rom in St. Peter, 1395 Juli 31 (II. Kalenden des August im 6. Jahr des Pontifikats) 
Bulle Papst Bonifatius IX. zur Hilfeleistung für das Kloster Rot, das durch Kriege, Mißernten und andere schlimme Umstände so sehr in Not geraten ist, daß kaum ein Abt mit 2 Mönchen ernährt werden können und es ohne Hilfe des Hl. Stuhls und Unterstützung frommer Leute eingehen wird. Bonifatius IX. verleiht daher nach dem Vorbild seines Vorgängers, Papst Urban VI., der den im Jahr 1390 in Rom die päpstlichen Kirchen besuchenden Christen Vergebung ihrer Sünden gewährte, dem Kloster Rot das Recht, nach der Wahl eines geeigneten Beichtvaters durch diesen all den Christen, die die Kirche des Klosters nach seiner Vorschrift besuchen und dort ihre Sünden bekennen, oder, wenn sie daran verhindert sind, andere fromme Werke vollbringen, dieselbe Indulgenz zu gewähren wie Papst Urban. Da den frommen Christen dadurch der Weg und die Mühen einer Romfahrt erspart werden, haben sie eine Abgabe zu leisten, deren Höhe von 2 besonders dazu bestimmten Leuten eingeschätzt wird. Diese sind vom Abt, Konvent und dem päpstlichen Steuereinnehmer der Gegend gewählt, denen sie alle auf diese Weise zufließenden Einnahmen an einem sicheren Ort abzuliefern haben. Davon soll die eine Hälfte dem Hl. Stuhl in Rom zustehen, die andere zur Wiederherstellung des Klosters verwendet werden. 
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B 486 U 61Archivalieneinheit
Rom, in St. Peter, 1398 August 1 (an den Kalenden des August, im 9. Jahr des Pontifikats) 
Bulle Papst Bonifatius IX., darauf Bitten des Abts und Konvents von Kloster Rot, der diesen die Erlaubnis erteilt, den Zehnten in Haidgau und Erensberg zu verkaufen, die zu der Pfarrkirche Haisterkirch gehören, um die Finanzlage des Klosters zu verbessern. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 13Archivalieneinheit
Rom, in St. Peter, 1398 November 11 (V. Iden des Novembers, im 9. Jahr des Pontifikats) 
Bulle Papst Bonifatius IX. an den Bischof von Konstanz über die Einsetzung des Johannes Surg, eines Mönches des Klosters Rot, in die Pfarrkirche Haisterkirch. Die Pfarrstelle war seit dem freiwilligen Rücktritt des Konrad Strösser verwaist, der sein Amt in die Hände Abt Konrads von Rot zurückgegeben hatte. Laut Versicherung des Johannes Surg pflegte die Pfarrkirche durch Mönche des Klosters Rot verwaltet zu werden, deren Einnahmen nach allgemeiner Schätzung jährlich 26 Mark Silber nicht überstiegen. Wenn diese Angaben stimmen und keine anderweitigen Verfügungen vorliegen, soll besagter Johannes Surg mit der Pfarrkirche investiert werden. 
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B 486 U 14Archivalieneinheit
Konstanz, 1415 Januar 15 (XVIII. Kalenden des Februar, im 5. Jahr des Pontifikats) 
Bulle Papst Johann XXIII. an den Konstanzer Offizial. Nach der Feststellung, daß die Pfarrkirche Haisterkirch durch Bischof Heinrich von Konstanz dereinst rechtmäßig dem Kloster Rot einverleibt worden ist und also diesem zugehört, bekennt der Papst, daß er von dem Presbyter Leonhard Truchseß getäuscht worden ist, der ihm vormachte, die Kirche sei schon seit langer Zeit unbesetzt, worauf der Papst ihn investierte. Da hierdurch dem Kloster Rot großer Schaden entsteht, weil der Presbyter Leonhard die Kirche besetzt hält und ihre Einnahmen genießt, erklärt der Papst die von ihm ausgestellten Investiturbriefe für ungültig und setzt das Kloster Rot in seine vollen Rechte wieder ein. Dem Presbyter wird befohlen, die widerrechtlich angemaßte Pfarrstelle zu räumen. 
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B 486 U 787Archivalieneinheit
Florenz, 1420 Juli 8 (VII. Iden des Juli, im 3. Jahr des Pontifikats) 
Bulle Papst Martin V. an den Dekan der Kirche zu Konstanz wegen der widerrechtlichen Besitzergreifung der dem Kloster Rot eingegliederten Kirche in Haisterkirch mit deren Tochterkirchen in Hardgau, Gwigg und Molbrechtshaus durch Leonhard, Truchseß von Waldburg; dieser hatte es verstanden durch die Behauptung, die Kirche sei unbesetzt, er sei ein Geistlicher dieser Diözese und Bischof Balthasar von Tusculum, von dem er Briefe vorwies, habe darüber zu bestimmen, von Papst Johann XXIII. seine Einsetzung in die Kirche Haisterkirch zu erwirken. Indem er sich weigert, sie wieder zu verlassen, fügt er dem Kloster Rot großen materiellen Schaden zu, da er die Einkünfte der Kirche in Höhe von 60 Mark und des Klosters in Höhe von 80 Mark Silber für sich behält. Auf Bitten des Klosters bestätigt der Papst daher die Eingliederung der Kirchen und beauftragt den Dekan der Konstanzer Kirche mit der Wiedereinsetzung des Klosters in seine Rechte und der Entfernung des Leonhard Truchseß. 
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B 486 U 791Archivalieneinheit
Rom, 1421 Januar 1-1429 Dezember 31 (1421 Juni 30 (II. Kalenden des Juli (30. Juni) im 5. Jahr des Pontifikats), 1429 Oktober 5) 
Der Vikar des Bischofs Otto von Konstanz stellt Abt und Konvent von Rot ein Vidimus aus über eine Bulle Papst Martins V. an den Dekan der Konstanzer Kurie wegen der von Leohard Truchseß widerrechtlich in Besitz genommenen Güter des Klosters, in der er dem Dekan das Recht gibt, Zeugen in dieser Sache, die aus bösem Willen oder Furcht nicht erscheinen, kraft apostolischer Machtbefugnis zur Aussage zu zwingen. 
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B 486 U 80Archivalieneinheit
Konstanz, 1421 Juli 4 
Notariatsinstrument des Michael Has von Ehingen, öffentlich kaiserlichen Notars der Konstanzer Kurie. Johannes Schürpfer als Kommissar des apostolischen Stuhls und Dekan zu Konstanz veröffentlicht eine Bulle Papst Martin V. über die Rückgabe der von Presbyter Leonhard dem Truchseß widerrechtlich in Besitz genommenen und zu Abgaben herangezogenen Kirche zu Haisterkirch, die dem Kloster Rot gehört, und von Abt Martin und seinem Konvent gefordert wird. Schürpfer, mit der Schlichtung des Streites beauftragt, lädt beide Parteien mit Beweisen und Zeugen zu sich. 
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B 486 U 153Archivalieneinheit
Florenz, 1421 Januar 1-1456 Dezember 31 (1421 Juli 6, 1456 Juli 14) 
Notariatsinstrument des Bartholomäus Günther, Notars zu Konstanz, über ein Vidimus des Johannes Zeller, Offizial der Konstanzer Kurie, betreffend eine Bulle Papst Martins V. wegen der Rückgabe der von Presbyter Truchseß Leonhard widerrechtlich in Besitz genommenen Klosterkirche von Haisterkirch, die zu Kloster Rot gehört. 
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B 486 U 78Archivalieneinheit
1421 Juli 19 
Notariatsinstrument des Michael Has von Ehingen, öffentlichen kaiserlichen Notars der Konstanzer Kurie: Johannes Schürpfer, Dekan der Kirche zu Konstanz und Kommissar des apostolischen Stuhls, bestätigt Abt Martin von Kloster Rot eine Bulle Papst Martin V. wegen der Rückgabe der von Truchseß Leonhard widerrechtlich in Besitz genommenen Kirche Haisterkirch, die zu Kloster Rot gehört und von dem Presbyter Leonhard unter dürftigen Vorwänden ausgebeutet wurde, (Florenz, 6. Juli 1421) und vollzieht auf Drängen Abt Martins die Wiedereinsetzung des Klosters Rot in seine alten Rechte und Besitzungen zu Haisterkirch, nachdem Presbyter Truchseß Leonhard auf wiederholte Vorladung nicht erschienen ist. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 804Archivalieneinheit
Konstanz, 1421 Januar 1-1456 Dezember 31 (1421 Juli 19, 1456 Juli 14) 
Notariatsinstrument des Bartholomäus Günther von Koblenz, Notars der Kurie zu Konstanz, über ein Vidimus des Johannes Zeller, Offizials daselbst, betreffend eine Urkunde des Johannes Schürpfer, Dekan der Konstanzer Kirche, über die Wiedereinsetzung des Klosters Rot in die von Leohard Truchseß von Waldburg widerrechtlich besetzte Kirche in Haisterkirch mit ihren Tochterkirchen in Haidgau, Gwigg und Molbrechtshaus. Die Bulle Papst Martins V., die Schürpfer zum päpstlichen Kommissar in dieser Angelegenheit ernannte (vgl. U 787), ist in dieser Urkunde abschriftlich enthalten, ferner die verschiedenen Verhandlungen, die zur offiziellen Wiedereinsetzung des Klosters in seine Rechte führten, nachdem Leonhard Truchseß verschiedenen Einladungen, seine Sache vor Johannes Schürpfer zu vertreten, nicht Folge geleistet hat. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 789Archivalieneinheit
1429 Juli 24 
Notariatsinstrument des Wigend Creyner, vereidigten Notars der Konstanzer Kurie, über eine auf Geheiß des Offizials der Konstanzer Kurie angefertigte Abschrift einer Reihe päpstlicher Privilegien und Indulte des Prämonstratenser-Ordens, die Abt Martin von Kloster Rot vorgelegt hat. Es handelt sich um ein Transsumt des Angelus de Balionibus von Perugia über eine Bulle Papst Johann XXIII.,27. April 1412, Rom, worin eine Bulle Papst Clemens V. vom 8. Oktober 1309 bestätigt wird, welche dem Prämonstratenserorden besondere Privilegien und Indulte erteilte. Das Transsumt ist ausgestellt in Florenz am 31. August 1413, Zeugen sind Pandulf von Alinano, päpstlicher Protonotar, Johann Nikolaus, Chorherr zu Werden und Martin Gotschalkynck, Kleriker von Osnabrück, Schreiber ist der Notar Hermann Goppard von Ürdingen. Weiter wird eine auf Veranlassung des Bischofs Friedrich von Speyer verfertigte Abschrift einiger Papstbullen vorgelegt, die ebenfalls Sonderrechte des Prämonstratenserordens betreffen. Es sind 2 Bullen Papst Innozenz IV. vom 25. Januar und 18. Mai 1246 und eine vom 23. Dezember 1253, sowie eine Bulle Papst Nikolaus vom 9. September im ersten Jahr seines Pontifikats. Die Abschrift wurde 1290 zu Prémontré auf Bitten Abt Guillermins angefertigt. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 790Archivalieneinheit
1429 Juli 24 
Notariatsinstrument des Wigand Creyner von der Kurie Konstanz zur Beglaubigung einer Abschrift einiger päpstlicher Privilegien und Indulte für den Prämonstratenserorden, die Abt Martin von Kloster Rot vorgelegt hat. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 766Archivalieneinheit
1429 Juli 24 
Kopie des Notars Hieronymus Winkelhofer von Ehingen über eine von Wigand Creyner, Notar der Konstanzer Kurie, auf Geheiß des Offizials dieser Kurie für Abt Martin von Kloster Rot angefertigte beglaubigte Abschrift einiger von verschiedenen Päpsten dem Prämonstratenserorden und dem Kloster Rot ausgestellten Privilegien und Indulte. Es handelt sich um ein Transumt des Angelus de Balionibus von Perugia, der Dekrete Doktor und Kämmerer der Päpstlichen Kurie, über eine Bulle Papst Johann XXIII., Rom, V. Kalenden des Mai (27. April) 1412, in welcher die Bulle Papst Clemens V, gegeben an den VIII. Iden des Oktober (8. Oktober) 1309 bestätigt wird, welche dem Prämonstratenserorden besondere Privilegien und Indulte einräumte. Das Transumt ist ausgestellt am 31. August 1413 zu Florenz. Zeugen sind Pandulf von Alniano, Protonotar des päpstlichen Stuhls, der Kanonikus Nikolaus und Martin Gottschalk, Kleriker von Osnabrück. Schreiber ist Magister Hermann Gopphard von Ürdingen, Notar. Des weiteren bringt die Abschrift ein Transumt des Bischofs Friedrich von Speyer, gegeben 1290 zu Prémontré, worin die Bullen der Päpste Innozenz IV. und Nikolaus an die Äbte des Prämonstratenser-Ordens, wiederum Privilegien und Indulte betreffend, aufgeführt sind. Und zwar 3 Bullen Innozenz IV.: 1246, XV. Kalenden des Juni (18. Mai), gegeben zu Lyon, besorgt durch Vizekanzler Martin, 1246, VIII. Kalenden des Februar (25. Januar) ebenfalls zu Lyon und 1253, X. Kalenden des Januar (23. Dezember des Vorjahrs) gegeben im Lateran. Die Bulle Papst Nikolaus ist datiert an den V. Iden des September (9. September) im 1. Jahr des Pontifikats. (Nikolaus III. oder IV.?) 
Libell zu 8 Blättern - Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 766aArchivalieneinheit
1436 
Notariatsinstrument des Augsburger Klerikers und Notars Wilhelm Roßtausch über die Bestätigung des Johannes Kautsch, Lizentiat der Dekrete und Generalvikar des Bischofs Peter von Augsburg, die Abschrift eines Transkripts betreffend, das die von verschiedenen Päpsten dem Prämonstratenserorden verliehenen Privilegien, Freiheiten, Rechte und Indulgenzen enthält. Das am 21. Februar 1425 zu Paris im Haus und von der Hand des Notars und Presbyter von Rouen, Guillermin de Bosco und den Geistlichen Arnolf Donetus (Dorioti), Subdiakon von Reims und Johann Dinelet von Laon mit den Zeugen Johann Guersent von Meduta und Hanotin von Haram, ausgestellte Transkript wurde im Auftrag des Klosters Schussenried von den Brüdern Gregor Karg zu Wintberg und Michael Claiber zu Roggenburg mit der Bitte um Abschrift vorgelegt. Es enthält 2 Briefe Alexanders V., 4 Briefe Johanns XXIII. und 2 Clemens VI., die alle die Privilegien des Prämonstratenserordens betreffen. Die Bullen Alexanders V. sind ausgestellt zu Pisa, 1409, II. Kalenden des August (31. Juli) und Bologna, 1409, 1 März. Die Papst Johanns XXIII. stammen aus Bologna, 1410, 1. Januar; Rom, 1412 V. Kalenden des Mai (27. April) (2 Bullen desselben Datums) und Florenz, 1413, Nonen des Juli (5. Juli). Die Bullen Papst Clemens VI. sind datiert Anagni, 1342, XVII. Kalenden des Januar (16. Dezember). Die eine bestätigt eine Bulle Papst Urbans IV., gegeben 1261 zu Viterbo, VIII. Iden des Dezember (6. Dez.), die andere eine Bulle Papst Innozenz IV., gegeben im Lateran, 1248, XVII. Kalenden des April (16. März). Beide bestätigte Bullen werden ganz wiedergegeben. 
Libell zu 16 Blättern - Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 798Archivalieneinheit
Rom in St. Peter, 1452 April 26 (VI. Kalenden des Mai) 
Papst Nikolaus V. bstätigt auf Bitten des Abts von Kloster Rot die Eingliederung der Kirchen Haisterkirch mit Tochterkirchen Haidgau, Molbertshausen und Gwigg, Berkheim mit Bachen, Kirchberg mit Sinningen, Haslach, Steinbach und Amendingen in das Kloster, sowie alle Freiheiten, Privilegien und Indulte der Päpste und Kaiser. 
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B 486 U 142Archivalieneinheit
Rom/Konstanz, 1452 Januar 1-1452 Dezember 31 (1452 April 26 (VI. Kalenden des Mai) /1452 Juli 31) 
Vidimus des Generalvikars des Bischofs Heinrich von Konstanz über eine Bulle Papst Nicolaus V. an Kloster Rot, worin er sämtliche eingegliederten Kirchen bestätigt, nämlich: Haisterkirch mit den Tochterkirchen Molbertshausen, Gwigg, Berkheim, ferner Bachen, Kirchberg und deren Tochterkirchen Sinningen, Haslach, Steinbach und Amendingen, sowie alle Privilegien, Indulte, Freiheiten und Gnaden des Päpste wie der Kaiser, Könige, Fürsten usw. und den Wiedererwerb des Verlorenen zuspricht. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 227Archivalieneinheit
Rom/Augsburg (in der Kanzlei des Vikars), 1452 Januar 1-1491 Dezember 31 (1452 April 26 (VI. Kalenden des Mai)/1491 Oktober 8 (Vl. Iden des Oktober)) 
Vidimus des Vikars Bischofs Friedrich von Augsburg und Abschrift der Bulle Papst Nicolaus V. über die Eingliederung der Tochterkirchen von Kloster Rot. 
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B 486 U 799Archivalieneinheit
Konstanz, 1452 August 1 (St. Peterstag ad vincula) 
Herzog Albrecht von Österreich stellt sein Vidimus aus über eine Übersetzung der Bulle Papst Nikolaus V. für Kloster Rot vom 26. April 1452 (vgl. U 798). Die Bestätigung geschieht auf Bitten des Abts und Konvents von Kloster Rot. 
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B 486 U 800Archivalieneinheit
1453 Januar 31 
Der Generalvikar des Bischofs Heinrich von Konstanz genehmigt die Veröffentlichung und Vollstreckung eines Straf- und Exekutionsbriefes des Abtes Johann von Minderau, der von Abt und Kloster Rot vorgewiesen wird. Abt Johann ist vom apostolischen Stuhl zum Richter und Kommissar in dem Streit des Klosters Rot mit seinen Untertanen ernannt. Er beruft sich dabei auf eine Bulle Papst Nikolaus V. Der Exekutionsbrief, dessen Echtheit von dem Generalvikar bestätigt wird, wendet sich an alle Geistlichen der Diözese Konstanz, ist aber nur in seinem Anfang zitiert. Er ist datiert Konstanz, 16. Dezember 1452. 
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B 486 U 810Archivalieneinheit
Augsburg, 1474 Mai 4 (IV. Nonen des Mai) 
Marcus, Kardinalpresbyter und Patriarch von Aquileja, Legat des apostolischen Stuhls, verleiht dem Kloster Rot eine Indulgenz von 100 Tagen für alle Besucher, die das Kloster an bestimmten Festtagen besuchen. 
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B 486 U 817Archivalieneinheit
Nürnberg, 1491 März 31 (am Vortrag der Kalenden des April) 
Raimund, Bischof von Gurk, päpstlicher Nuntius für Deutschland, gewährt auf Bitten des Abts dem Kloster Rot das Recht, wegen der mangelnden Zahl der Priester, diese schon mit 22 statt wie vorgeschrieben mit 24 Jahren zum Priestertum zu befördern und ihnen alle Weihen des Ordens zu erteilen. Dieses Recht gilt nur für die Lebenszeit des gegenwärtigen Abts. Kraft der von Papst Innozenz VIII. übertragenen Vollmacht werden damit Bestimmungen des Laterankonzils und anderer Satzung zeitweilig aufgehoben. 
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B 486 U 818Archivalieneinheit
Nürnberg, 1491 April 6 (VIII. Iden des April) 
Raimund, Bischof von Gurk, päpstlicher Nuntius für Deutschland, verfügt auf Ersuchen des Abts von Kloster Rot, daß in den eingegliederten Kirchen Haisterkirch und Kirchberg mit ihren Tochterkirchen ohne Wissen und Willen des Abts nichts erstellt oder erneuert werden darf. In den erwähnten Kirchen waren von verschiedenen Laien ohne Befragung des Abts Altäre errichtet und andere Neuerungen vorgenommen worden. 
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B 486 U 820Archivalieneinheit
Rom in St. Peter, 1496 Oktober 1 (Kalenden des Oktober) 
Papst Alexander VI. bestätigt auf Bitten des Klosters Rot diesem alle Privilegien, die von den Päpsten, Kaisern oder Fürsten verliehen worden sind, sowie die Eingliederung der Pfarreien Rot, Haslach, Haisterkirch, Stainbach, Kirchberg, Berkheim und Amendingen. 
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B 486 U 826Archivalieneinheit
Ostia, 1505 Oktober 11 (V. Iden des Oktober) 
Papst Julius II. gewährt dem Kanonikus des Klosters Rot, Conrad Erman das Recht, entgegen den kirchlichen Vorschriften schon im Alter von 18 Jahren jedes geistliche Gut, in das er vorschriftsmäßig eingesetzt wird, zu behalten und unabhängig zu verwalten. 
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B 486 U 835Archivalieneinheit
Kloster Elchingen, 1530 April 7 
Notariatsinstrument des Hieronymus Winkelhofer von Ehingen über die Bestätigung eines auf Wunsch Abt Johanns von Kloster Roggenburg durch Abt Hieronymus von Elchingen verfertigten Transskripts einer Schrift des Johann Kantsch, Lizentiat der Dekrete und Vikar des Bischof Petrus von Augsburg, vom 17. August 1436 (Vgl. U 766 a). Diese Schrift ist ein Vidimus über ein Transskript des Guillermin de Bosco, Priesters von Rouen, Arnulf Donet, Subdiakon von Reims und Johann Dinelet, Geistlichen von Laon, alle 3 Notare, vom 28. Februar 1425, das Kantsch auf Ersuchen des Propstes von Schussenried angefertigt und von Notar Wilhelm Roßtausch hat bestätigen lassen. Überbracht wurde das Transskript des Guillermin de Bosco von den Brüdern Gregor Karg in Wintberg und Michael Klayber in Roggenburg. Es enthält die beglaubigten Abschriften von 2 Briefen Papst Alexanders V., 4 Briefen Papst Johann XXIII. und zweien Clemens VI. betreffend die Privilegien des Prämonstratenserordens. Vorgewiesen wurden die päpstlichen Schreiben von Johann Coppet (an anderer Stelle Campett), Protonotar des Prämonstratenser- Ordens und Verwalter des Kollegs in Paris. Das im Haus des Guillermin zu Paris hergestellte Transskript ist bezeugt von Johann Guersent von Meduta und Hanenno von Haram aus der Diözese Cambresis. Die von Winkelhofer bestätigte Abschrift trägt den Titel "Die besonderen Privilegien des Prämonstratenser-Ordens. Die Praelaten und Professen dieses Ordens sind von der bischöflichen Rechtssprechung besonders hinsichtlich ihrer Person, Vergehen und Besitzungen befreit. 
Libell zu 34 Blättern und 1 Deckblatt, sehr gut erhalten, besonders schöne Schrift - Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 842Archivalieneinheit
Rom in St. Peter/Kloster Elchingen, 1556 Januar 1-1557 Dezember 31 (1556 April 24 (VIII. Kalenden des Mai)/1557 März 24 (IX. Kalenden des April)) 
Vidimus des Abts Sebastian von Kloster Elchingen für Abt Johann von Kloster Roggenburg über eine Bulle Papst Pauls IV. an die Äbte der Klöster in Kempten, Semersweil und St. Ulrich, worin auf Ersuchen des Abts von Roggenburg alle Rechte, Freiheiten und Privilegien der Klöster des Prämonstratenserordens in Schwaben und Bayern bestätigt und die vorgenannten Äbte als Richter diesen Klöstern zur Unterstützung beigegeben werden, damit sie unangefochten ihre Privilegien genießen können. Die Klöster sollen durch keine Generalvikare oder andere Würdenträger darin belästigt werden. 
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B 486 U 454Archivalieneinheit
Kloster Rot, 1579 Oktober 29 
Felicianus, Episcopus Scalensis, apostolischer Nuntius des Papstes Gregor XIII. für Oberdeutschland, verleiht dem Kloster Rot zur Vermehrung seines Ansehns eine Indulgenz von 30 und 50 Tagen, die an bestimmten Festtagen für alle Gläubigen erteilt werden, die für die Einheit und den Bestand des katholischen Glaubens beten. 
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B 486 U 861Archivalieneinheit
Rom bei St. Markus, 1587 August 5 (Nonen des August) 
Papst Sixtus V. verleiht dem Abt Martin von Kloster Rot auf dessen Bitten das Recht, die Mitra zu tragen, die feierliche Benediktion über das Volk auszusprechen, Mönche, Novinzen oder geeignete Personen mit dem geistlichen Charakter zu bekleiden und sie zu den niederen Graden zu befördern und Bilder, Kreuze und alle kirchliche Geräte und Gewänder zu weihen. 
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B 486 U 868Archivalieneinheit
Ferrara, 1588 Januar 1-1598 Dezember 31 (1588 29. und 30. Juli/1598 4./13. August) 
Notariatsinstrument des Georg Krenkell von Grünenbach für Abt Christian von Weißenau über 1) eine Bulle Papst Clemens VIII., in der alle Rechte und Privilegien des Prämonstratenser-Ordens bestätigt werden. Gegeben zu Ferrara, 29. Juli 1588 2) eine Bulle Papst Clemens VIII., worin den Äbten des Prämonstratenser- Ordens das Recht verliehen wird, die erste Tonsur und die 4 niederen Grade zu verleihen, sowie die Weihe von kirchlichen Gewändern und Gefäßen vorzunehmen mit Ausnahme solcher, die für die Aufnahme der hl. Salbung bestimmt sind. Gegeben zu Ferrara, 30. Juli 1588. 
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B 486 U 878Archivalieneinheit
Rom, 1616 November 10 (IV. Iden des November) 
Ein von Papst Paul V. mit der Inquisition beauftragtes Kardinalskolleg verleiht dem Abt Joachim von Kloster Rot auf dessen Bitte das Recht, alle Haeretiker, die ihren Irrtum einsehen und bereuen, in den Schoß der katholischen Kirche wieder aufzunehmen und ihnen die kirchlichen Strafen zu erlassen. Desgleichen wird ihm die Berechtigung verliehen, allen Gläubigen, die haeretische Bücher gelesen oder Haeretiker bei sich aufgenommen haben und versprechen, der falschen Lehre nicht anzuhängen, Freiheit von den kirchlichen Strafen zu gewähren. Diese Ermächtigung gilt für die Dauer von 3 Jahren. 
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B 486 U 665Archivalieneinheit
Rom, 1625 Dezember 1 (I. Dezember, im 3. Jahr des Pontifikats (1623-1644)) 
Papst Urban VIII. verleiht dem Kloster Rot eine Indulgenz, das bisher sehr wenige solcher Privilegien besaß, obwohl dort täglich 10 Messen gelesen werden. Für Totenmessen am St. Sebastiansaltar wird die Kraft verliehen, die Seelen der Verstorbenen von den Strafen des Fegfeuers zu befreien. 
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B 486 U 886Archivalieneinheit
Rom, St. Peter, 1626 Februar 12 
Papst Urban VIII. verleiht den Äbten und Mönchen der Prämonstratenserklöster im Kreis Schwaben das Recht, an allen den Bettelorden verliehenen Privilegien teilzunehmen. 
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B 486 U 887Archivalieneinheit
Rom, 1626 September 25 (VII. Kalenden des Oktober) 
Notariatsinstrument des Christian Hindelang von Meersburg, Praefekt des Klosters Schussenried, über eine Abschrift der Bulle Papst Urbans VIII., worin den Prämonstratenserklöstern des Kreises Schwaben bestätigt wird, daß sie an allen den Bettelorden verliehen Privilegien Anteil haben.(U 886). Gegeben zu Rom, 12. Februar 1626. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 747Archivalieneinheit
Rom bei St. Maria Maior, 1715 November 14 
Papst Clemens XI. erteilt der Pfarrkirche zu Berkheim als Sitz der Bruderschaft des Hl. Sakraments die Indulgenz, daß durch die Abhaltung von Totenmessen vor dem Altar der Bruderschaft die Seelen der verstorbenen Mitglieder kraft der apostolischen Vollmacht und des Schutzes der Kirche von den Strafen des Fegefeuers befreit werden. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 940Archivalieneinheit
Rom bei St. Peter, 1725 November 14 
Papst Benedikt XIII. verleiht der Pfarrkirche Haisterkirch, die von Mönchen des Klosters Rot geleitet wird, und in ihr dem Altar der Bruderschaft zum hl. Sakrament eine Indulgenz, wonach durch eine Totenmesse, die ein Priester für die Seele eines Mitglieds der Bruderschaft liest, diese aus dem Fegefeuer befreit wird. 
Pergament - Ausfertigung 
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B 486 U 753Archivalieneinheit
Rom, 1742 Januar 9 
Antonius Rufus, päpstlicher Protonotar und ordentlicher Richter der römischen Kurie, vermittelt einen Aufschub in der Appellationssache des Franz Anton Sigmenper von Illerbachen, des Laurentius Berninus und der Anna Maria Bublein von Hamerstesch. 
Pergament - Ausfertigung 
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