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A 44 WR 3924Archivalieneinheit
1439 August 24 (Bartholomäus Ap.) 
Jößlin Weber aus Reutlingen, derzeit wohnhaft zu Lenningen (Ledningen), aus besonderer Gnade und auf Bitten aus dem Gefängnis der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg entlassen, schwört U. 
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A 44 WR 3939Archivalieneinheit
1452 August 30 (Mi nach Pelagius) 
Konrad Ziegler von Lenningen, wegen einiger Diebstähle im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, jedoch aus Gnaden freigelassen, nachdem ihm das linke Ohr abgeschnitten wurde, schwört U., verspricht, sein Leben lang außerhalb der beiden Herrschaften von Württemberg zu bleiben und nur mit Erlaubnis beider Herrschaften wieder ins Land zu kommen, gelobt außerdem, Rechtansprüche gegen seine obengenannten Herrn und gegen diejenigen, die ich vertreten, nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen. Bei einem Bruch der U. Hat die Obrigkeit das Recht, ihn durch Erhängen, wie es für Diebe von Rechts wegen üblich hinzurichten. 
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A 44 WR 3967Archivalieneinheit
1477 März 17 (Mo nach Letare) 
Peter Schmid von Unterlenningen, wegen etlicher Vergehen einige Zeit im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, jedoch gegen eine Bürgschaft von 100 fl freigelassen, schwört U. und verpflichtet sich, Ansprüche gegen de obengenannten Grafen und die Angehörigen der Herrschaft nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen.
Bürgen: sein Vater Hans Schmid, sein Schwager Peter Schnider, beide von Unterlenningen, und sein Vetter Paul Muchßell, B. zu Göppingen, mit der Verpflichtung, den Peter Schmid den Amtleuten, wann und wo es von diesen gewünscht wird, zum weiteren Verhör zu übergeben, sich selbst jedoch auf Anforderung innerhalb einer Frist von 8 Tagen zu stellen.
 
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A 44 WR 3979Archivalieneinheit
1481 Februar 22 (Do vor Mathis Ap.) 
Zacharias und Hans Schyler, Gebrüder, beide von Gutenberg, und Hans Schwytzer von Brucken versprechen - gemäß eine Verschreibung ihres Bruders Wilhelm Schmid von Oberlenningen - 20 fl in zwei Raten an den beiden nächstfolgenden Martinstagen an den Grafen Eberhard von Württemberg zu zahlen. Sie bürgen für diesen Betrag mit ihrm Vermögen. 
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A 44 U 2210Archivalieneinheit
1503 August 2 (Mi vor Oswald) 
Michel Schott von Unterlenningen, wegen Gefangenenbegünstigung im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen, jedoch auf Fürbitte gegen Bezahlung der Atzung aus der Haft entlassen, schwört U. Er muß sich ferner verpflichten, Ansprüche gegen den Herzog, dessen Verwandte, Diener und Räte nur vor dem Landhofmeister, Ansprüche gegen die übrigen Untertanen des Herzogs dagegen nur vor dem für diese jeweiligen zuständigen Gericht geltend zu machen; außerdem darf er sein Leben lang das Fürstentum Württemberg nicht mehr ohne Wissen des Herzogs verlassen, muß sich jederzeit in der obengenannten Angelegenheit zur Verfügung des Herzogs halten und darf gegen ein gerichtliches Urteil keinen Einspruch erheben. Sein Vergehen: Er hatte zugelassen, dass in seinem Haus zu Urach sein Vetter Michel Ott Briefe an seinen Bruder Peter, gewesenen Schlosswächter zu Hohen-Urach, übergab, die für eine auf Hohen-Urach gefangengehaltene Person bestimmt waren, und hatte dieses pflichtwidrige Verhalten seines Bruders nicht angezeigt; außerdem hatte er der betreffenden Person durch seinen Bruder ausrichten lassen, sein Vetter und er wollten helfen, ihn zu befreien, falls er ihnen die Kunst, derentwegen sein Vetter sich an ihn gewandt hat, mitteilen würde. 
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A 44 U 2211Archivalieneinheit
1514 September 25 (Mo nach Matthäus) 
Josef Huber von Oberlenningen, wegen ungebührlicher Reden und wegen Unterstützung des Armen Konrad zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig alle gegen den Herzog gerichteten Reden und Handlungen zu unterlassen, sich wie ein Gelobter und Geschworener zu verhalten, und schwört U. Außerdem gelobt er, zur Buße 20 fl an den Herzog zu zahlen, weder sich selbst noch sein Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und das gegen ihn im Falle weiterer Straftaten ergehende Urteil ohne Widerspruch anzunehmen. Er soll gesagt haben, man habe ihn und den andern bei der Erbhuldigung Lügen statt der einzelnen Artikel des Huldigungseides vorgehalten, und sie hätten nicht dem Herzog, sondern der Landschaft geschworen, ferner: "man thue gemach das man dem armen Conrat zu hilff kom und man woll unns verkürtzen". Außerdem hatte er mit anderen darüber beratschlagt, wie man dem Armen Konrad helfen könne. 
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A 44 U 2212Archivalieneinheit
1514 Oktober 20 (Fr nach Gallus) 
Balthas Ruß von Unterlenningen, wegen Teilnahme am Aufruhr zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig alle gegen den Herzog gerichtete Reden und Handlungen zu unterlassen, sich wie ein Gelobter und Geschworener zu verhalten, und schwört U.; außerdem verpflichtet er sich, zur Buße 20 fl an den Herzog zu zahlen - je 10 an den beiden nächstfolgenden Georgs- und Martinstagen -, weder sich selbst noch sein Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis in Kirchheim zu stellen und die Strafe für weitere Straftaten, sollten ihm solche nachgewiesen werden, ohne Widerspruch anzunehmen. Er hatte Tag und Nacht hinter dem Rücken der Obrigkeit mit andern aus Lenningen beratschlagt und auf einer Gemeindeversammlung vorgeschlagen, "welicher noch der maynung sy des schulthaissen unnd des gerichts nit welle", der solle seine Hand aufheben. 
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A 44 U 2213Archivalieneinheit
1514 Oktober 20 (Fr nach Gallus) 
Mathis Ruß und Peter Krucken, beide von Oberlenningen, Veit Schwann, Bartlin Dietterich, Hans Ruß, Ulrich Schmid von Unterlenningen und Conntz Müller von Brucken, wegen Teilnahme am Aufruhr im Turm zu Kirchheim gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, versprechen, künftig alle gegen den Herzog gerichtete Reden und Handlungen zu unterlassen, und schwören U. Ferner geloben sie, weder sich selbst noch ihr Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, sollten ihnen solche nachgewiesen werden, ohne Widerspruch anzunehmen. 
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A 44 U 2214Archivalieneinheit
1514 Oktober 20 (Fr nach Gallus) 
Michel Schwannfelder von Oberlenningen, wegen Teilnahme am Aufruhr zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte aus der Haft entlassen, verspricht, künftig alle aufrührerischen Reden und Handlungen zu unterlassen, sich wie ein Gelobter und Geschworener zu verhalten, und schwört U. Er verpflichtet sich ferner, zur Buße 20 fl an den Herzog zu zahlen, weder sich selbst noch sein Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit wieder im Gefängnis zu Kirchheim zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, sollten ihm solche nachgewiesen werden, anzunehmen. Schwannfelder hatte Tag und Nacht mit andern aus Lenningen beratschlagt und auf einer Gemeindeversammlung angeregt, alle, die der Meinung seien, dass die drei Schützen der drei Dörfer dem Amtmann keinen Gehorsam schuldeten, sollten die Hand aufheben; außerdem hatte er zum Trotzbieten gegen den Schultheiß von Lenningen aufgehetzt, war nach Waiblingen und Schorndorf geritten und hatte in Peter Kruckenns Schenke zu Gutenberg die Ansicht vertreten, wenn der Herzog denen von Schorndorf das versprochene Geleit gehalten hätte, wäre es nicht soweit gekommen. 
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A 44 U 2215Archivalieneinheit
1514 Oktober 21 (Sa nach Gallus) 
Hans Hennckin von Unterlenningen, wegen Teilnahme am Aufruhr zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig alle aufrührerischen Reden und Handlungen zu unterlassen, sich wie ein Gelobter und Geschworener zu verhalten, und schwört U. Außerdem verspricht er 10 fl an den Herzog zu zahlen, weder sich selbst noch sein Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Straftaten, sollten ihm solche nachgewiesen werden, anzunehmen. Er hatte Tag und Nacht hinter dem Rücken der Obrigkeit mit andern aus Lenningen beratschlagt; nach Erhalt einer Nachricht aus Owen, dass die dortigen Aufständischen dem Armen Konrad zuziehen wollten, hatte er mit den andern eine Botschaft nach Oberlenningen geschickt und dort einige Einwohner durch den Schützen wecken und ihnen ausrichten lassen, sie sollten sich für den Abzug bereit halten. 
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A 44 U 2216Archivalieneinheit
1514 November 27 (Mo nach Katharina) 
Jung Hans Dietterich, Peter Amelin und Conlin Schmid, gen. Negelin, von Unter- und Oberlenningen, von denen der Erstgenannte eine Zeitlang zu Kirchheim im Turm gelegen hat, alle drei des Aufruhrs beschuldigt, versprechen, künftig alle gegen den Herzog gerichtete Reden und Handlungen zu unterlassen, ihre Pflicht als Gelobte und Geschworene zu erfüllen, und schwören U. Ferner geloben sie, weder sich selbst noch ihr Hab und Gut aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, sollten ihnen solche nachgewiesen werden, anzunehmen. Peter Ämelin und Conlin Schmid verpflichten sich außerdem, zur Buße 20 Pfund Heller an den Herzog zu zahlen - 10 am Johannes-Baptist-Tag, den Rest am darauffolgenden Martinstag - zu Händen eines Vogtes oder Kellers zu Kirchheim. 
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A 44 U 2217Archivalieneinheit
1518 Februar 11 (Do nach Apollonia) 
Peter Emelin von Oberlenningen, wohlverschuldeter Sachen wegen zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. und verpflichtet sich aus freiem Willen, 12 fl Buße an den Herzog zu zahlen - je 6 an den beiden nächstfolgenden Ostertagen - und benennt 4 Bürgen, die im Falle säumiger Zahlung der Buße mit dem gleichen Betrag für ihn haften.
Bürgen: seine Brüder Hans Emelin von Brucken und Michel Emelin von Owen und seine Freunde Baltiß Henfflin und Konrad Schmid von Oberlenningen.
 
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A 44 U 2218Archivalieneinheit
1520 Juni 13 (Mi nach Fronleichnam) 
Dorothea, Tochter des Henslin Ryter von Oberlenningen, wegen Diebstahls von 25 Pfund Heller, die sie ihrem Dienstherrn, dem Meister Michel Emhart, Pfarrer zu Oberlenningen, aus der Kasse des dortigen Heiligen gestohlen hat, zu Kirchheim im Kefit gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. und verspricht, Forderungen gegen einen Dritten nur an dem für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen. 
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A 44 U 2219Archivalieneinheit
1520 Dezember 10 (Mo nach Frauentag Conceptionis) 
Konrad Glaser von Oberlenningen und sein Sohn Paulin Glaser von Owen, beide wegen "ungeschickter" Worte zu Kirchheim im ksl.-königlichen Gefängnis gelegen, jedoch auf Fürbitte freigelassen, versprechen, sich künftig wohl zu verhalten, und schwören U. Sie stellen ferner 2 Bürgen, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft zur Bestrafung nach freiem Ermessen verfallen sein sollen.
Bürgen: Katharina Glaser, Ehefrau und Mutter, und Bastian Glaser, Sohn und Bruder der Obengenannten.
 
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A 44 U 2220Archivalieneinheit
1525 Mai 31 (Mi nach Exaudi) 
Jakob Waybel der Weber von Oberlenningen, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, treu zur Obrigkeit zu stehen, sein Leben lang alle Wirtshäuser und Zechen meidet, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 2221Archivalieneinheit
1525 Mai 31 (Mi nach Exaudi) 
Veit Swan von Oberlenningen, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, treu zur Obrigkeit zu stehen, sein Leben lang alle Wirtshäuser und Zechen meidet, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, Wehr und Harnisch dem Amtmann übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 2222Archivalieneinheit
1525 Juli 17 (Mo nach Margarete) 
Hans Grupp von Oberlenningen, zu Kirchheim gef., weil er unbefugt in Gewässern des Erzherzogs von Österreich gefischt und weil er sich zu den aufständischen Bauern nach Kirchheim begeben und auf dem Rückweg von dort mehrmals laut "hie Wurtemberg grundt unnd Poden" gerufen hatte, jedoch auf Fürbitte von der an sich verwirkten peinlichen Beklagung befreit und aus der Haft entlassen, verspricht, unverzüglich das Fürstentum zu verlassen, nur nach vorheriger Begnadigung zurückzukehren, und schwört U. 
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A 44 U 2223Archivalieneinheit
1525 Juli 17 (Mo nach Margarete) 
Alexander Vischer von Oberlenningen, zu Kirchheim gef., weil er unbefugt in Gewässern des Erzherzogs von Österreich gefischt und weil er sich zu den aufständischen Bauern nach Kirchheim begeben und auf dem Rückweg von dort mehrmals laut "hie Wurtemberg grundt unnd Poden" gerufen hatte, jedoch auf Fürbitte von der an sich verwirkten peinlichen Beklagung befreit und aus der Haft entlassen, verspricht, unverzüglich das Fürstentum zu verlassen, nur nach vorheriger Begnadigung zurückzukehren, und schwört U. 
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A 44 U 2224Archivalieneinheit
1525 Oktober 13 (Fr nach Dionysius) 
Kaspar Bynnder d.J. von Oberlenningen, aus dem Lande geflohen wegen Teilnahme am Bauernaufstand, jedoch auf Fürbitte und aus Gnaden des Erzherzogs zu Österreich und der Stände des Schwäbischen Bundes gegen Bezahlung eines halben großen Frevels zu Weib und Kindern wieder eingelassen, verspricht, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, alle bösen Gesellschaften und heimlichen Gespräche sowie alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, seine Wehr und seinen Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U. 
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A 44 U 2225Archivalieneinheit
1526 März 5 (Mo nach Oculi) 
Blasi Russ von Oberlenningen, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, zur Strafe 20 fl zu bezahlen, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 2226Archivalieneinheit
1526 März 16 (Fr nach Letare) 
Hans Rus von Oberlenningen, wegen eigenwilliger Handlung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, zur Strafe 20 fl zu zahlen, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. Er hatte sich während des Bauernaufruhrs zu den Aufständischen nach Kirchheim begeben, war dort zur Nacht geblieben und hatte am anderen Morgen die Leute gefragt, ob es nicht ein Wunder wäre, dass ihm über Nacht ein Hirschgehörn auf dem Kopf gewachsen sei; dann hatte er den Hut gezogen, worauf einige gegossenen Hirschhörner zum Vorschein gekommen waren; außerdem hatte er noch andere der Bauernschaft dienende Reden geführt. 
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A 44 U 2227Archivalieneinheit
1526 April 14 (Sa nach Quasi modo geniti) 
Balthasar Kraus von Oberlenningen, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufstand zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. 
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A 44 U 2228Archivalieneinheit
1526 August 27 (Mo nach Bartholomäus) 
Alexander Füscher von Oberlenningen verpflichtet sich, nachdem er begnadigt und als Einwohner wieder aufgenommen wurde, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, und alle Punkte der beiliegenden Verschreibung - mit Ausnahme des begnadeten Artikels - zu halten. 
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A 44 U 2229Archivalieneinheit
1528 Februar 6 (Do nach Purificatio Mariae) 
Kaspar Binder d.J. von Oberlenningen, zu Kirchheim gef., weil er eine ältere, wegen Trinkens, Spielens und Verschwendung geschworene U. durch erneutes Prassen und Spielen übertreten, außerdem sich weiterer, nicht genannter Vergehen verdächtig gemacht hatte, jedoch auf Fürbitte und mit Rücksicht auf seine Frau und seine Kinder freigelassen - obwohl er gemäß der vorigen Verschreibung sein Leben verwirkt hatte - verspricht, alle Wirtshäuser und Zechen künftig zu meiden, sich des Spiels gänzlich zu enthalten, und schwört U. 
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A 44 U 2230Archivalieneinheit
1529 Mai 19 (Mi nach Pfingsten) 
Balthasar Beckh von Oberlenningen, wegen etlicher Untaten aus dem Land geflohen, jedoch auf Fürbitte vom Regenten zu Stuttgart begnadigt und als Einwohner wieder eingelassen, leistet freien Willens den Eid der Erbhuldigung, verspricht, sich als ein treuer, gehorsamer und frommer Untertan zu erweisen, künftig alle Zechen und Zusammenkünfte zu meiden, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, und schwört U., nachdem er einige Zeit zur Strafe im Gefängnis gehalten wurde. 
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A 44 U 2231Archivalieneinheit
1531 Januar 9 (Mo nach Dreikönigstag) 
Jörg Mordennjaw von Lenningen, wegen etlicher nicht näher genannter Vergehen zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich wohl zu verhalten, und schwört U. 
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A 44 U 2232Archivalieneinheit
1537 Juli 5 (Do nach Ulrich) 
Konrad Walter aus Münsingen, seßhaft zu Lenningen, zu Kirchheim u.T. gef., weil er es unterlassen hatte, vernommene freventliche Reden beim Vogtgericht anzuzeigen, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er die Vogtei Kirchheim unverzüglich und für immer verlässt, verpflichtet sich, dies auszuführen und schwört U. 
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A 44 U 2233Archivalieneinheit
1551 Juni 17 (Mi nach Vitus) 
Philipp Scheer von Oberlenningen, wegen des Auswerfens von Grenzsteinen und wegen allgemeinen zanksüchtigen und widerspenstigen Verhaltens zu Kirchheim u.T. im Gefängnis gelegen, wo er in seiner Halsstarrigkeit verharrte und das Recht verlangte, auf sein Begehren hin vom herzoglichen Anwalt peinlich beklagt, nach ordentlichem Verfahren und nach Besichtigung des an einer Wegweiche gelegenen Tatortes dazu verurteilt, innerhalb eines Monats 40 fl an den Herzog zu zahlen, sich sein Leben lang botmäßig zu verhalten, niemand außerhalb des Rechts zu behelligen, ferner alle Zechen und Gesellschaften künftig zu meiden und keine Waffen mehr zu tragen, außerdem die Wegweiche künftig gemäß dem Wortlaut einer besiegelten Urkunde zu achten und für alle entstandene Unkosten und Schäden aufzukommen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 2234Archivalieneinheit
1559 Dezember 15 
Benedikt Dieterich von Lenningen, wegen Gotteslästerung zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er die Atzung bezahle und künftig alle Gotteslästerungen und frevlerische Handlungen unterlasse, verspricht, dies auszuführen und zu halten, und schwört U. 
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A 44 U 2235Archivalieneinheit
1565 Juli 13 
Baltus Kag von Lenningen, wegen Misshandlung seiner Ehefrau, schlechter Haushaltung und Verschwendung zu Kirchheim u.T. gef., jedoch unter nachfolgenden Bedingungen aus der Haft entlassen, schwört U. Er soll sich künftig wie ein ehrenhafter Ehemann verhalten, seine Frau nicht mehr schlagen (doch soll auch sie keinen Analaß zum Streit geben); außerdem muß er seine Atzung bezahlen und 200 Pfund Heller verbürgen.
Bürgen: Gall und Hans Kag, Michel Brenner und Sebastian Glaser, alle von Lenningen, seine Brüder, Schwäher und Freunde mit o.a. Summe.
 
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A 44 U 2236Archivalieneinheit
1574 Dezember 13 
Christian Gretter von Oberlenningen, zu Kirchheim u.T. gef., weil er die göttlichen Gebote und die natürlichen geschriebenen Rechte übertreten und verletzt, sich durch Diebstähle von Holz, Ketten und anderem höchst verdächtig gemacht, alle Strafen und Warnungen missachtet, das Wort Gottes geringgeschätzt und die Predigt nicht besucht, sondern in der Zeit der Predigt seine Arbeit verrichtet hatte, nach einiger Zeit jedoch auf Fürbitte aus der Haft entlassen, obwohl die Amtleute Grund gehabt hätten, sein Vergehen dem Herzog zu melden und ihn peinlich zu bestrafen, gelobt, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, die Predigt mit Fleiß zu besuchen, und schwört U. 
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A 44 U 2237Archivalieneinheit
1575 Februar 12 
Hans Brennckhlen, Schäfer zu Oberlenningen, wegen Betrugs und Veruntreuung zu Kirchheim u.T. gef., auf Befehl des Herzogs durch den Untervogt zu Kirchheim, den ehrenhaften und vornehmen Johann Bapst, der Tortur unterzogen, um ihm zum Geständnis zu bewegen, und, nachdem er gestanden, schließlich peinlich beklagt und dazu verurteilt, keine Waffen mehr außer einem Weidemesser zu tragen, alle Wirtshäuser, Zechen und Gesellschaften zu meiden, künftig alle betrügerischen und diebischen Handlungen zu unterlassen, sich stets wohl zu verhalten, ferner den Geschädigten ihren Schaden zu ersetzen und, sobald dies geschehen, zur bereits erlittenen Turmstrafe noch 8 Tage in Haft zu bleiben und die Atzung und sämtliche Haftungskosten zu bezahlen, verpflichtet sich nach seiner Freilassung, das Urteil - soweit noch nicht vollzogen - auszuführen, und schwört U. Er hatte von Wilhelm Casparr, B. zu Owen, 27 Schafe in die Winterfütterung übernommen (pro Stück sollte er dafür 7 ½ Batzen erhalten; an Lohn waren ihm im voraus ca. 3 fl gegeben worden); von diesen Schafen hatte er 13 hinter dem Rücken des Besitzers verkauft, und als dieser sich nach dem Verbleib der Schafe erkundigte, hatte er ihm gesagt, sie seien unter die Schafe des Martin Pfaudt und des Hans Nessell, beide von Unterlenningen, geraten; außerdem hatte er noch 7 weitere Schafe, die der Freybergerin, und 2, die Michel Kag gehörten (beide von Lenningen) und die ihm ums Halbteil übergeben waren, verkauft. 
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