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Urfehden
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Vorbemerkung
Vorbemerkung

Der 4. Band des Bestandrepertoriums A 44 (Urfehden) verzeichnet die Urfehden eines Teils des Amtes Kirchheim unter Teck (Amtsorte Ohmden - Zell) und des Amtes Lauften am Neckar. Er enthält außerdem beim Amt Kirchheim in einer besonderen Abteilung Urfehden wegen Jagd- und Wildfrevel im Forst Kirchheim, die der Bearbeiter, Hubert Fink, seinerzeit analog zu anderen Forsten aus Urfehden der Ämter Kirchheim und Nürtingen neu gebildet hat. Deshalb wird im vorliegenden Band einige Male auch Nürtingen als Gerichtsort genannt.

Der vorliegende Band wurde bereits um 1968 ins reine geschrieben und vervielfältigt; er erhält aber erst jetzt anlässlich der Fertigstellung des zugehörigen
Indexbandes ein Inhaltsverzeichnis und ein neues Titelblatt.

Zur Geschichte des Bestandes und seiner Ordnung wird auf das Vorwort im 1. Band verwiesen.

Stuttgart, im September 1983

Fischer 
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A 44 WR 3936Archivalieneinheit
1448 August 31 (Sa n. Bartholomäus Ap.) 
Hans Mutis von Ohmden, im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren gegen seinen Vater Hans Seßlin der wegen etlicher nicht näher genannter Übeltaten hingerichtet wurde, im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gelegen, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, Forderungen gegen den Grafen und alle, die ihn vertreten, nur an den für diese zuständigen Gerichten geltend zu machen.
Bürgen: Hennslin Tüschlin von Kirchheim und Hans Kiefl von Ohmden.
 
Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 2255Archivalieneinheit
1522 Juli 7 (Mo n. Udalricus) 
Simon Reinslin von Ohmden, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er den Schultheiß und die Richter zu Ohmden Verräter genannt hatte, Jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, keinen ehrlichen Menschen mehr an seiner Ehre anzutasten, und schwört U. 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 2256Archivalieneinheit
1525 Juli 21 (Fr n. Alexius) 
Jörg Hanne und mit ihm Anna Frenntzin, seine Ehefrau, beide von Ohmden, wegen ihrer Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., versprechen unverzüglich mit ihren Kindern das Fürstentum zu verlassen, nie mehr ohne Erlaubnis zurückzukehren, und schwören U. 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 2257Archivalieneinheit
1525 Juli 21 (Fr n. Alexius) 
Michel Hußmann und mit ihm seine Ehefrau Anna, beide von Ohmden, wegen ihrer Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., versprechen, unverzüglich mit ihren Kindern das Fürstentum zu verlassen, nie mehr ohne Erlaubnis zurückzukehren, und schwören U. 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 2258Archivalieneinheit
1526 März 27 (Di n. Palmtag) 
Peter Yelin von Ohmden, zu Kirchheim u. T. gef., weil er einen Mann, der dem ins Land eingedrungenen Herzog Ulrich zuziehen wollte, bis Stuttgart über die Steige, wo damals der Herzog mit seinen Eid genossen lag, begleitet hatte, auf Fürbitte jedoch freigel., obwohl er als Meineidiger wegen Bruchs der Erbhuldigung eine strenge Strafe verwirkt hatte, verspricht, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu übergeben, keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 2259Archivalieneinheit
1526 Dezember 3 (Mo n. Andreas Ap.) 
Katharina, Hausfrau des Kaspar Füscher, Margarete, Hausfrau des Hans Vetterlin, und Anna, Hausfrau des Ulrich Demelin, alle drei von Ohmden, zu Kirchheim gef., weil sie einem andern Einwohner nachts die Fenster eingeschlagen hatten, wodurch sie sich hoch strafbar gemacht hatten, auf Fürbitten jedoch freigel., schwören U. 
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A 44 U 2260Archivalieneinheit
1527 Juli 26 
Mathis Schaub von Ohmden, zu Kirchheim u. T. gef., weil er einen andern trotz gebotenem Frieden verwundet hatte, auf Grund der Landesordnung vor dem Stadtgericht rechtlich beklagt, nach einem Gerichts verfahren, in dem Widerspruch erlaubt war, dazu verurteilt, ohne Aufenthalt das Fürstentum zu vor lassen und nur, falls er begnadigt würde, zurück zukehren, verspricht, dies auszuführen und schwört U. 
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A 44 U 2261Archivalieneinheit
1527 Oktober 21 (Mo n. Gallus) 
Mathis Schaub von Ohmden, auf Grund eines Urteils ausgewiesen, Jedoch nach Erneuerung der Erbhuldigung vom Statthalter und Regenten zu Stuttgart als Untertan wieder angenommen, verpflichtet sich, seine Waffen und seinen Harnisch dem Vogt zu Übergeben, und schwört U. 
Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 2262Archivalieneinheit
1528 März 11 (Mi n. Reminiscere) 
Gertrud Eyselerin von Ohmden, zu Kirchheim gef., weil sie mit zwei Brüdern schamlosen Umgang gehabt und beiden die Ehe versprochen hatte, auf Fürbitte Jedoch freigel., obwohl sie ihr Leben verwirkt hatte, verpflichtet sich, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen, ihr Leben lang auswärts zu bleiben, und schwört U. 
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A 44 U 2263Archivalieneinheit
1528 Juni 5 (Fr. nach Pfingsten) 
Jörg Hanne von Ohmden, außer Landes gewiesen, weil er sich dem Defehl seiner Obrigkeit, gegen die aufständischen Bauern nach Marbach zu ziehen, mit der Waffe widersetzt hatte, jedoch auf Fürbitte als Einwohner wieder eingelassen, leistet erneut den Eid der Erbhuldigung, verspricht, künftig ein treuer und gehorsamer Untertan zu sein, sich an keiner Empörung zu beteiligen, sondern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen. Außerdem gelobt er, stets zur Partei der Ober- und Ehrbarkeit zu halten, alle Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu übergeben, als Waffe nur ein Brotmesser zu tragen Er stellt ferner 5 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschehe, 100 Pfund Heller zu bezahlen - Bürgens Hans, Balthasar, Peter und Jakob, seine Brüder, und Hans Kymerlin, alle von Ohmden 
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A 44 U 2264Archivalieneinheit
1545 November 13 (Fr. n. Martin) 
Hans Radin von Ohmden, wegen etlicher verdächtiger Sachen gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigel., dass er sein Leben lang sich und sein Hab und Out nicht verändert, außer mit Erlaubnis der Obrigkeit, verspricht dies zu halten und schwört U. 
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A 44 U 2265Archivalieneinheit
1545 Dezember 21 (Thomas Ap.) 
Hans Rienhart von Ohmden, wohlverschuldeter Sachen wegen zu Kirchheim u,T. gef., nach einigen Tagen auf Fürbitte unter der Bedingung freigel., dass er außer der Atzung auch die 10 fl, die er "mit Recht verlourn", bezahlt, dass er in dieser Angelegenheit sich jederzeit auf Anforderung wieder stellt, verspricht, dies auszuführen und zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. der Herrschaft 100 fl zu bezahlen verfallen sein sollen - Bürgen: Jörg Rienhart, sein Vater, Jakob Rienhart, Kaspar Dreckel., Hans Koll, alle von Jesingen, und Jörg Rienhart der Junge von Steinbach 
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A 44 U 2266Archivalieneinheit
1555 Januar 14 
Hans Kromer, Hans Humel, beide von Ohmden, und Gall Wächter von Bezgenriet [Kr. Göppingen], wegen Korndiebstahls zu Kirchheim u. T. gef. - Hans Kromer und Gall Wächter, weil sie den Diebstahl ausgeführt (das Korn gehörte der Gemeinde zu Ohmden), Hans Humel, weil er die Säcke dazu geliehen hatte - nach Eingeständnis ihrer Tat auf Befehl des Herzogs peinlich beklagt, nach ordentlichem Gerichtsverfahren dazu verurteilt, daß sie der Gemeinde die doppelte Menge Korns zurückerstatten, zur Strafe pro Mann 10 fl an den Herzog zahlen, daß sie ferner noch einen Monat im Turm liegen und die Atzung und alle sonstigen Haftunkosten einschließlich der Unkosten für die Büttel bezahlen sollen, verpflichten sich, dies alle auszuführen und zu halten, und schwören U. 
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A 44 U 2267Archivalieneinheit
1572 Februar 7 
Michael Dettinger von Ohmden, zu Kirchheim gef., nachdem die Amtleute einen Diebstahl von ihm in Erfahrung gebracht hatten, jedoch nach acht Tagen Haft mit Rücksicht auf seine schwangere Frau und seine unerzogenen Kinder wieder freigel., verpflichtet sich, künftig alle Diebstähle zu unterlassen, seine Atzung zu bezahlen, und schwört U. Sein Vergehen: Er hatte dem Peter Müller zu Weilheim 57 Stück Garn von einer Stange vor dessen Haus gestohlen und das Garn auf dem Markt zu Wiesensteig gegen einen fl und 14 Batzen verkauft. Nach Aufdeckung des Diebstahls versprach er dem Bestohlenen, ihm 4 fl zu bezahlen, von denen bei seiner Verhaftung 3 bezahlt waren. 
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A 44 U 2268Archivalieneinheit
1576 Februar 17 
Michael Döttinger von Ohmden, wegen zweier, vor drei Jahren begangener Einbruchdiebstähle zu Kirchheim gef., nachdem er sich in der Zwischenzeit auswärts aufgehalten hatte, nach längerer Haft unter der Bedingung, daß er die Atzung bezahlt und eine Verschreibung aufrichtet, wieder freigel., obwohl er nach strengem Recht hätte bestraft werden können, verpflichtet sich nach seiner Entlassung, seine Atzung zu bezahlen, künftig alle diebischen Handlungen zu unterlassen, sich wohl zu verhalten, und schwört U. Bei seinem ersten Einbruch, begangen vor drei Jahren am Kirchweihabend zu Jesingen im Haus des dortigen Schultheißen Jakob Peyhel, hatte er folgende Gegenstände gestohlen: in der Stube auf dem Lotterbett ein Kissen, einen Dukaten wert, ein Tischtuch und ein Paar neue, gedoppelte Schuhe, einen halben Taler wert, in der Küche ca. 2 Maß Salz, 1 1/2 Achtel "schen" [?], 1 Achtel Musmehl, im Kellerchen und in der Küche 18 Pfund Schmalz und zwei große Kuchen. Beim zweiten Diebstahl, begangen kurz nach dem ersten im Haus der Kinder des Hans Zimmerman zu Holzmaden, bestand die Beute aus einem Kissen, etwa 2 Simri Mehl aus dem Beutelfaß, ungefähr 3 Pfund Schmer und einem Pfund Lichter. 
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A 44 U 2269Archivalieneinheit
1580 März 12 
Kaspar Eyleman von Ohmden, zu Kirchheim u. T, gef., weil er unter Verletzung der Landesordnung einem Mörder Unterkunft geboten und bei der Flucht geholfen hatte, nach längerer Haft auf Befehl des Herzogs vor dem Stadtgericht peinlich beklagt, rechtlich dazu verurteilt, keine Waffen mehr zu tragen und Gesellschaften, Hochzeiten, Schenken, Zechen und Wirtshäuser künftig zu meiden, alles bis auf Widerruf durch den Herzog, außerdem zur Strafe 10 fl zu entrichten und die Atzung zu bezahlen, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwort U.
Der Mörder, Hans Göltz mit Namen, hatte am letztes Aschermittwoch den Sohn des Schultheißen, Jörg Rinkhin erstochen.
 
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