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A 44 U 5134Archivalieneinheit
1558 Dezember 15 
Georg Steet aus Heiningen, wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer längere Zeit zu Stuttgart gef., jedoch nach gründlicher Unterweisung und auf seine Widerrufung hin begnadigt und mit der Auflage freigel., über die "Wiedertäuferische Sekte" mit niemand zu sprechen, den Umgang mit Wiedertäufern zu meiden, die Predigt fleißig zu besuchen und das Abendmahl mit der christlichen Gemeinde zu empfangen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5135Archivalieneinheit
1559 März 4 (Di n. Oculi) 
Moritz Orstet aus "Mesiba", Nikolaus Orstet aus "Loquau" und Franz Gallit aus "Hellart", alle aus der Herrschaft "Fassin", zur Vogtei"Meissba" gehörig, Untertanen des Königs von Frankreich, wegen Feilbietens von falschen Gewürzen zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und freigel., versprechen eidlich, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und - bei Androhung schwerer Strafen - ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, schwören U. 
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A 44 U 5136Archivalieneinheit
1559 März 6 
Jörg Gerum aus "Leitten" [Leutkirch im Allgäu?] und Lionhard Ampich aus Kempten, unter dem Verdacht des Diebstahls zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig vor dergleichen verdächtigen Handlungen zu hüten, sich wohl zu verhalten und ihre Gefängniskosten zu bezahlen, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U. 
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A 44 U 5137Archivalieneinheit
1559 April 11 
Ulrich Stain aus Hürben, wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer zu Stuttgart gef., jedoch nach gründlicher Ermahnung, Unterweisung im evangelischen Glauben und geleistetem Widerruf unter nachstehenden Bedingungen freigel., gelobt, diese Bedingungen einzuhalten, und schwört U. U. Stain war mit folgenden Auflagen begnadigt worden: An der Kindertaufe festzuhalten und seine Kinder nach christlicher Ordnung taufen zu lassen, jeden Sonntag oder wenigstens einmal in der Woche in die Kirche zu gehen, das Wort Gottes anzuhören und das Abendmahl zu empfangen, eine Wehr zu tragen, um seinem Herrn im Notfall Kriegsdienst leisten zu können sowie die gen. Punkte zu halten und ihnen nachzuleben. 
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A 44 U 5138Archivalieneinheit
1559 April 15 
Rueprecht Schwanckhofer aus "Rym bei Issbruckh" [Rinn bei Innsbruck?] zu Stuttgart gef., weil er sich in den Gassen der Stadt Stuttgart ungebührlich aufgeführt und trotzige Worte gebraucht hatte, auch in die Häuser eingedrungen war, um mit Gewalt eine Herberge zu bekommen, und die Gebeine der Toten "Schelmenbeine" sowie den Prädikanten einen "Schelm" gescholten hatte, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg künftig zu meiden, nicht mehr hierher zurückzukehren und sich nicht mehr im Lande herumzutreiben, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5139Archivalieneinheit
1559 Mai 17 
Hans Lang aus Göppingen, Zainenmacher [Korbmacher;], und seine Ehefrau Margareta Krämer, unter dem Verdacht, ihr Kind, das im Wald zu Stuttgart-Hedelfingen tot aufgefunden wurde, ermordet zu haben, zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten des strengen Rechts enthoben und wieder freigel., versprechen eidlich, das Fürstentum Württemberg künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, und schwören U. 
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A 44 U 5140Archivalieneinheit
1559 Juni 28 
Martin Quitz aus Wangen, unter dem Verdacht der Brandstiftung zu Stuttgart gef., jedoch nach ernster Ermahnung, sich künftig unverdächtig und wohl zu verhalten, mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung wieder zu stellen und des Rechts gewärtig zu sein, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. M. Quitz war nach Ausbruch eines Brandes längere Zeit in der Herberge zu Aich [Kr. Esslingen] geblieben und nicht wie andere dem Feuer zugelaufen, wodurch er sich dem Verdacht der Brandstiftung ausgesetzt hatte. 
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A 44 U 5141Archivalieneinheit
1559 September 22 
Hans Hennenberger aus Geislingen, zu Stuttgart gef., weil er den Bauersfrauen des Fleckens Geislingen sechs "Schleher" [Schleier bzw. Kopftücher] gestohlen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft und auch derer von Geislingen des strengen Rechts enthoben und mit der Aufläge f reigel. , sich künftig wohl zu verhalten und eine Verschreibung aufzurichten, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5142Archivalieneinheit
1560 Januar 13 
Philipp Meisch aus Frankfurt, unter dem Verdacht, Geld weggenommen zu haben, das in Adam Weinmans Wirtshaus zu Stuttgart verlorengegangen war, zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte freigel., schwört U. 
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A 44 U 5143Archivalieneinheit
1560 Januar 20 
Hans Schütz aus Dambach [G. Stödtlen, Kr. Aalen], zu Stuttgart gef., weil er einem Bauernknecht zu Plochingen auf unredliche Art und Weise Geld abgenommen und sich auch sonst verdächtig gemacht hatte, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren sowie dem obengen. Bauernknecht sein Geld wieder zurückzuerstatten, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5144Archivalieneinheit
1560 Januar 22 
David Agster aus Stuttgart-Hofen, seine Ehefrau Amalia, sein Sohn Hans und seine Tochter Maria, etliche Tage zu Stuttgart gef., weil sie des Fischdiebstahls aus dem Marktbrunnen daselbst verdächtigt worden waren, und weil David den ihm vom Vogt erteilten Befehl, mit seiner Familie aus der Stadt wegzuziehen, nicht gehalten hatte, jedoch auf ihre Bitten mit der Auflage begnadigt, ihre Gefängniskosten zu bezahlen und künftig Stadt und Amt Stuttgart ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U. 
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A 44 U 5145Archivalieneinheit
1560 Februar 5 
Apollonia, Ehefrau des Veltin Paur aus Hohenstaufen, und Katharina Hofer aus Großeislingen, wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, weil sie sich trotz Unterweisung aus der Heiligen Schrift durch die herzoglichen Theologen zu Göppingen von der Lehre der Wiedertäufer nicht abbringen ließen, auch Apollonia entgegen einer früheren Landesverweisung wieder ins Herzogtum zurückgekehrt war, jedoch des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., daß beide unverzüglich das Fürstentum Württemberg verlassen und ihr Leben lang nicht mehr zurückkehren, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U. 
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A 44 U 5146Archivalieneinheit
1560 Februar 11 
Thomas Kolman aus Münsterhausen, zu Stuttgart gef., weil er etliche Schulden gemacht und deshalb seinen Hof eine Zeitlang veräußert hatte, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Ehefrau mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten und binnen Monatsfrist alle seine Schulden zu bezahlen, ohne Leib und Gut zu verändern, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5147Archivalieneinheit
1560 April 13 
Hans Herman, reisiger Knecht aus Gaildorf, zu Stuttgart gef., weil er Jakob Wernlin, den Sohn des + Hans Wernlin zu Stuttgart, ohne Ursache bei Nacht schwer verwundet und sich der Festnahme durch die Stadtknechte mit Waffengewalt widersetzt hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel. , den Hofdienst zu verlassen, bei künftiger Zahlungsfähigkeit seine Gefängniskosten zu bezahlen und sich auf obrigkeitliche Mahnung wieder in Stuttgart zu stellen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5148Archivalieneinheit
1560 April 13 
Hans Peter aus Weiler [ ?], wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer etliche Tage zu Stuttgart gef., trotz Unterweisung in der Heiligen Schrift durch die herzoglichen Theologen und Prediger zum Widerruf nicht bereit, deshalb unter Landesverweisung wieder freigel., verspricht eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, und schwört U. 
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A 44 U 5149Archivalieneinheit
1560 Mai 11 
Bartlin Oßwald aus Gomadigen und Peter Rumpas aus Urach, zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe an Leib und Gut verfallen, weil sie sich in der herrschaftlichen Mühle im Tiergarten zu Stuttgart geschlagen und dadurch den Burgfrieden (Rumpas zum zweitenmal) gebrochen hatten, jedoch auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., daß B. Oswald fortan dergleichen Händel meide und seinem Dienst und Handwerk fleißiger als bisher nachgehe, P. Rumpas aber den fürstlichen Hof unverzüglich verlasse, fener ein jeder seine Gefängniskosten selbst bezahle, geloben eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwören U. 
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A 44 U 5150Archivalieneinheit
1560 Juni 27 
Georg Faißler aus Unterjettingen, Knecht auf der Feste Hohenneuffen, wegen vielfacher Verstöße gegen seinen Diensteid und pflichtwidrigen, unanständigen und ketzerischen Verhaltens in Wort und Tat zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe an Leib und Leben verfallen, jedoch in Ansehung seines Geständnisses und seines Widerrufs sowie auf vielfache Fürbitten begnadigt, gelobt eidlich, zeitlebens dergleichen unchbistliche Reden und Handlungen zu unterlassen, Gott deshalb um Verzeihung zu bitten, sich fortan fromm, ehrbar und wohl zu verhalten, alles was er auf der Feste gesehen hat, bis in den Tod zu verschweigen und nie mehr auf die Burg Neuffen zu kommen, und schwört U. G. Faißler hatte als Burgknecht wider seinen beschworenen Artikelbrief und den Burgfrieden seinen Wachdienst versäumt, sich täglich betrunken, Unruhe gestiftet, eines Nachts die anderen verordneten Knechte mit blanker Waffe bedroht, in einer anderen Nacht seinen Schlafgesellen Martin Grau mit bloßer Wehr gehänselt, sodann aus Bett und Kammer gejagt, seine Mitknechte Jakob Fiener und Martin Knoll, als sie ihn wegen seines Verhaltens zur Rede stellten, mit Gottesschwüren und frivolen Worten aus dem Haus geworfen, sich auch dem Burgvogt widersetzt und trotzige, unanständige Reden gegen ihn geführt, die Feste unerlaubt 5 Tage lang verlassen, auch sonst während seiner Dienstzeit ganz unbarmherzige, unchristliche Meinungen geäußert, wie er denn auch seit 16 Jahren die Sakramente nicht mehr empfangen hatte. 
Pap., Libell, 4 Bl.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5151Archivalieneinheit
1560 Juli 8 
Martin Stiltz und Hans Mieltler, beide aus Dettingen im Amt Kirchheim, wegen Annahme der Lehre der Wiedertäufer eine Zeitlang zu Stuttgart gef., jedoch im Hinblick auf ihr Alter und auf ihre Bitten sowie nach Unterweisung durch die herzoglichen Theologen unter nachstehenden Bedingungen freigel., versprechen eidesstattlich, diese einzuhalten, und schwören U. Die A. waren mit folgenden Auflagen be- . gnadigt worden: Ihre Gefängniskosten zu bezahlen, künftig so oft wie möglich die Predigt anzuhören und das Abendmahl zu empfangen, sich im eigenen Hause aufzuhalten, den Umgang mit Wiedertäufern zu meiden und keinen von Ihnen gastlich aufzunehmen sowie sich wohl zu verhalten. 
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A 44 U 5152Archivalieneinheit
1560 Juli 23 
Jörg Decker aus Holzgerlingen, wegen Verleumdung etlicher Beamter beim Hz. zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und in Ansehung seiner Torheit der peinlichen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und keine unwahren Aussagen mehr zu machen, keine Wehr mehr zu tragen, alle Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte außerhalb der Kirche zu meiden, es sei denn er habe eine obrigkeitliche Erlaubnis, verspricht eidlich, dies zu halten, und schwört U. J. Decker hatte Hz. Christoph in einer Angelegenheit persönlich angesprochen und dabei nicht nur die fürstlichen Räte, Hofrichter, Amtleute und andere Diener in ehrverletzender Weise verleumdet, sondern diese Anzeige noch schriftlich wiederholt. Nachdem der Hz. daraufhin Erkundigungen einziehen ließ, hatten sich seine Angaben als falsch herausgestellt. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5153Archivalieneinheit
1560 August 10 
Hans von Roll, zu Stuttgart gef., weil er den Kanzleischreiber Sebastian Jäger verwundet und weitere strafbare Handlungen begangen hatte, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen und eine Bürgschaft zu leisten, auch eine Verschrei bung des Inhalts aufzurichten, Stuttgart nicht zu verlassen, bis er sich mit S. Jäger vor dem Stadtgericht zu Stuttgart rechtlich oder gütlich verglichen habe, sich außerdem mit der Herrschaft wegen ihrer Forderung zu vertragen, verspricht unter Eid, dies zu befolgen, und schwört U. - Bürgin mit 200 fl: Elsbeth Seybold, Ehefrau des Stoffel Seybold, Wirtin "Zum Wolf".
Beilage: Anweisung der Kanzlei an die Registraturen, den Bürgschaftsbrief der Wirtin "Zum Wolf" für Hans von Roll zu kassieren und herauszugeben, Pap., 1 Bl. 2. Dez. 1560.
 
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A 44 U 5154Archivalieneinheit
1560 September 25 
Simon Benner aus Lauingen, etliche Tage zu Stuttgart gef., weil er daselbst des Nachts in einige Häuser eingestiegen war und sich auch sonst verdächtig verhalten hatte, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5155Archivalieneinheit
1560 November 29 
Anna Kientzler, Tochter des Hans Kienntzlin aus Nagold, eine Zeitlang zu Stuttgart gef., weil sie mit dem verheirateten Hans Riter aus Lenkersheim, einem Knecht des württembergischen Hofmeisters, etliche Jahre zusammengelebt hatte, jedoch auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5156Archivalieneinheit
1561 März 6 
Hans Bürer aus Urach, gewesener Trabant, zu Stuttgart gef., weil er am fürstlichen Hof einen 17lötigen Silberteller gestohlen, teils verkauft, teils an seinem Gewehr zerschlagen hatte, jedoch mit Rücksicht auf seinen alten Vater, der dem vorherigen Hz. sein Leben lang in Ehren gedient hatte und in Ansehung seiner armen Frau und seiner Kinder des strengen Rechts entledigt und mit der Auflage freigel., den Diebstahl zu ersetzen und die Gefängniskosten zu bezahlen, auch das Fürstentum bis zu seiner Wiederbegnadigung zu verlassen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5157Archivalieneinheit
1561 März 19 
Hans Jörg aus Neuenstadt, drei Meilen von "Tresa" entfernt, Knecht des Junkers Anselm von Leipzig, etliche Tage zu Stuttgart gef., weil er bei seiner Dienstentlassung, die er durch ungebührliches und trotziges Verhalten verursacht hatte, seinem Dienstherrn gegenüber böse Drohworte gebraucht und gesagt hatte, er wolle Geld und Passport beieinander lassen, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und seine Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U., in die er den Junker A. von Leipzig einschließt. 
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A 44 U 5158Archivalieneinheit
1561 März 21 
Conrad aus Kraieltzen [Kreiensen, Kr. Gandersheim], wegen ungebührlichen Betragens gegen seinen Dienstherrn Junker Wolf von Dienstett etliche Tage zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und seine Gefängniskosten zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U., in die er auch den gen. Junker einschließt. Conrad war auf dem Zug Hz. Christophs von Württemberg mit Junker W. von Dienstett von Naumburg nach Kitzingen geritten. Als er wegen der Buben mit seinem Junker in Streit geraten war, nahm er seine Büchse heraus, zog den Hahn auf und stieß die Büchse wieder in den Halfter. Auf dem Feld bei Kitzingen schoß er, als er neben dem Hz. ritt, ab, wobei er beinahe ein Pferd getroffen hätte. Dadurch war er in Verdacht geraten, "nichts Gutes im Sinn zu haben". 
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A 44 U 5159Archivalieneinheit
1561 März 31 
Hans Bauwr, reisiger Knecht aus Öttingen in Bayern, von Vogt und Gericht zu Stuttgart in seinem Rechtshandel mit Hans Ulmer und Veit Utz aus Ebersberg zu einer Geldstrafe von 20 fl und zu 4 Wochen Turmhaft verurteilt, jedoch nach Verbüßung einiger Tage Turmstrafe auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., die Gerichtskosten der anderen Partei zu bezahlen und eine Verschreibung aufzurichten, das Fürstentum zu meiden und in seinem Bereich keinen Dienst anzunehmen, höchstens mit seinem Dienstherrn oder Junker durchzuziehen, auch seine Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5160Archivalieneinheit
1561 Mai 3 
Matthäus Grow aus Bartenbach, etliche Tage zu Stuttgart gef., weil er sein vom Abt von Murrhardt empfangenes Lehen ohne dessen Wissen veräußert hatte, jedoch auf seine Bitten und die Fürbitte seiner Freundschaft begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen, künftig den Murrhardter Abt als seinen Lehensherrn anzuerkennen und das versetzte Lehengut wieder zurückzukaufen, es ohne Erlaubnis des Abtes nicht mehr zu versetzen oder zu beschweren, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5161Archivalieneinheit
1561 September 19 
Theiss Stainenbroner aus Kösingen in der Grafschaft Öttingen, zu Stuttgart gef., weil er am letzten Kreuzmarkt um 10 Uhr nachts von einem Karren 10 Pfund Striemenhanf gestohlen hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5162Archivalieneinheit
1561 Oktober 10 
Barbara, Tochter des Hans Übeleysin aus Stuttgart-Bad Cannstatt, etliche Tage zu Stuttgart gef., weil sie aus dem Gefängnis von Cannstatt, in dem sie wegen strafbarer Handlungen gefangen gelegen, ausgebrochen und heimlich entlaufen war, jedoch auf ihre Bitte des peinlichen Rechts entledigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum zu verlassen und nicht mehr zurückzukehren sowie ihre Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5163Archivalieneinheit
1561 Oktober 23 
Jörg Breckel aus Landshut, zu Stuttgart gef., weil er daselbst einem Schuhmacher etliche Paar Schuhe entwendet hatte, jedoch des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5164Archivalieneinheit
1561 November 27 
Valentin Albrecht aus Eisingen, wegen eines "Schlaghandels" und der Verwundung des Conrad Scherdtlin von Cannstatt zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seines Vaters begnadigt und mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung der Herrschaft und des geschädigten Scherdtlin vor den Gerichten des Fürstentums zu verantworten und den richterlichen Erkenntnissen Folge zu leisten, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5165Archivalieneinheit
1561 Dezember 1 
Mathis Oth aus Freiburg im Breisgau und Anna Ower, seine Konkubine, wegen ihres Herumtreibens in den Stuttgarter Amtsflecken und Diebstahls von Hühnern zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und freigel., geloben eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, und schwören U. 
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A 44 U 5166Archivalieneinheit
1562 Januar 19 
Claus Dietnaw aus Eisenach, gewesener Knecht des Valentin von Liechtenhan, einige Tage zu Stuttgart gef., weil er bei Hof in der Dirnitz in betrunkenem Zustand gegen den herzoglichen Küchenmeister und andere ungebührliche Drohreden geführt hatte, jedoch auf Fürbitte seines Junkers und auf seine eigene Bitte begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Reden und Handlungen künftig zu unterlassen, und schwört U., in die er den Küchenmeister ausdrücklich einschließt. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5167Archivalieneinheit
1562 Januar 19 
Hans Hartbeck aus Sewburg [ Seeburg, Kr. Reutlingen], gewesener Knecht des Junkers Hans von Karpfen, wegen seiner bei Hofe geäußerten ungebührlichen Reden einige Tage zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, fortan von dergleichen Handlungen abzustehen und schwört U., in die er den gen. Junker namentlich einschließt. H. Hartbeck hatte bei Hof in der Dirnitz in betrunkenem Zustand gegen den herzoglichen Küchenmeister ungehörige Reden geführt, desgleichen seinen Junker mit den Worten bedroht, er werde ihn an gelegener Malstatt und zu gegebener Zeit vom Gaul heben und seinem Knecht den Kopf "zerschlagen". 
Pap.; 1 Pap.S. abg. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5168Archivalieneinheit
1562 Januar 27 (Di v. Purificatio Mariae) 
Hans Reischer aus Ennahofen, zu Stuttgart gef., weil er unlängst wider den Burgfrieden einen herzoglichen Trabanten vor dem herzoglichen Zimmer und der Ritterstube aufgefordert hatte, sich mit ihm zu schlagen, jedoch des strengen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, den Hofdienst unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr bei Hofe zu dienen, auch seine Atzung zu bezahlen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5169Archivalieneinheit
1562 Februar 4 (Mi n. Lichtmeß) 
Hans Ruder aus Munzingen, dem Grafen Friedrich von Öttingen zugehörig, auf frischer Tat ertappt, als er am vergangenen Samstag (31. Januar) der Ehefrau des Kammersekretärs Matheis Tegkher zu Stuttgart unter der Metzig öffentlich vor allen Leuten einen Geldbeutel abschnitt, deshalb gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine und anderer Bitten, auch in Ansehung seiner Jugend des strengen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg wegzuziehen und sich zeitlebens nicht mehr darin niederzulassen oder dort einem Junker zu dienen, und schwört U. 
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A 44 U 5170Archivalieneinheit
1562 Februar 6 
Nikolaus Greiner aus Koberg, gewesener Knecht des Junkers Anselm von Leipzig, einige Tage zu Stuttgart gef., weil er bei Hof gegen den herzoglichen Saalmeister ungebührliche Drohreden geführt, sich ferner auf der Reise des Herzogs von Ulm herab zu Plochingen gegen seinen Junker aufgelehnt und zusammen mit anderen Knechten herumgebalgt, sich auch gegen den Schultheißen zu Dapfen empört hatte, deshalb peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht seines Unverstandes und auf seine Bitte begnadigt, gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Worte und Handlungen fortan zu unterlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis bei Hof nicht mehr zu erscheinen, es sei denn im Dienste eines anderen Junkers, und schwört U., in die er den Saalmeister des Herzogs, seinen ehemaligen Junker und den Schultheiß von Dapfen einschließt. 
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A 44 U 5171Archivalieneinheit
1562 Juli 2 
Hans Schradt aus Ulm, wegen Betrügerei und Diebstahls zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte und in Ansehung seiner Jugend des peinlichen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nie wieder zu betreten, und schwört U. H. Schradt hatte über Jung Veit Ziegler, mit dem er zu Baden in der Herberge "Zum Salinen" gelegen, bei Vogt und Gericht die falsche Angabe gemacht, daß dieser ihm 5 1/2 fl schulde, die er bei seinem, Schradts, Schwiegervater Hans Hannibald "Auf der Schupfen" zu Wien verzehrt habe. Nachdem ihm das Geld vom Pfleger des Ziegler erlegt worden war, stellten sich Schradts Angaben als Betrug heraus. Ferner hatte Schradt in besagter Herberge "Zum Salinen" einem Schreiber aus Reichenweiher 4 Taler und ein Rapier [ Degen] gestohlen, auch unwahr behauptet, die Wirtin "Zum Rappen" in Straßburg sei seine Schwester, und mehrmals die Zeche geprellt. 
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A 44 U 5172Archivalieneinheit
1563 März 1 ([? Feb. 29.]) 
Jörg Noderer aus "Rotenam", zu Stuttgart gef., weil er, als er längere Zeit in Württemberg in Diensten gestanden, gegen Geld Kriegsknechte werben wollte und dies der Obrigkeit nicht angezeigt hatte, jedoch auf seine und anderer Bitten des strengen Rechts enthoben und freigel., gelobt eidlich, künftig dergleichen Handlungen zu unterlassen und den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, und schwört U. 
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A 44 U 5173Archivalieneinheit
1563 März 5 (Fr v. Reminiscere) 
Melchior Depler, Müller aus Göppingen, zu Stuttgart gef., weil er - obwohl verheiratet - mit einer anderen Frau außereheliche Beziehungen aufgenommen, sie geschwängert und zu ehelichen begehrt hatte, bevor er von seiner ersten Ehefrau geschieden war, jedoch auf seine Bitte begnadigt und vor die Wahl gestellt, das Recht zu nehmen oder aus dem Lande zu "schwören", gelobt eidlich, das Land zu verlassen und sich nie mehr darin aufzuhalten, und schwört U. 
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A 44 U 5174Archivalieneinheit
1563 Mai 22 (Sa v. Exaudi) 
Hans Leopold Schwartz aus Straßburg, wegen verschiedener Betrügereien zu Stuttgart gef., jedoch mit Rücksicht auf sein Alter und auf seine Bitte der strengen Strafe entledigt und freigel., schwört U. H. Schwartz war schon früher, als er in Italien zu Padua bei "Dardona" unter Graf Paul de Drilaco in Kriegsdiensten gestanden, wegen seiner unziemlichen Reden in Eisen geschlagen, angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Später hatte er in der Fehde zwischen dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg und dem Bischof von Würzburg auf des letzteren Seite ein Fähnlein geführt, das ihm aber wegen seiner bekanntgewordenen Vergehen abgenommen wurde. Zuletzt hatte er sich bei der Hochzeit der Prinzessin Hedwig von Württemberg mit dem Landgrafen Ludwig von Hessen unter dem falschen Namen eines Herrn von Granweil bei Hofe eingeschlichen und unbefugt das Hofessen empfangen. 
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A 44 U 5175Archivalieneinheit
1563 Mai 29 (Sa v. Pfingsten) 
Adam Seiboldt aus Sondern in Hessen, gewesener Hofschneider des Landgrafen Ludwig von Hessen, zu Stuttgart gef., weil er wider die herzogliche Hofordnung und den Burgfrieden bei der Hochzeit seines Landesherrn im Schloß zu Stuttgart dem Türhüter der Prinzessin Hedwig von Württemberg, Hieronymus N., den Hut vom Kopf geschossen und sich ungebührlich betragen hatte, jedoch auf Fürbitten und in Anbetracht seiner geleisteten treuen Dienste, seiner Jugend und seiner Reue des peinlichen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, unverzüglich den Dienst bei Hofe zu verlassen und zeitlebens nicht mehr zurückzukommen, auch alle Städte und Orte zu meiden, an denen die Regentenhäuser Württemberg und Hessen Hof halten, und schwört U. 
Perg.; 1 S. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5176Archivalieneinheit
1563 Mai 29 (Sa v. Pfingsten) 
Jörg Beittler aus Baiereck, zu Stuttgart gef., weil er zu Baiereck einen Pfulben [ein Kissen] und zwei Leintücher entwendet hatte und diese zu Stuttgart hatte verkaufen wollen, jedoch aus Gnade des strengen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, dergleichen Handlungen fortan zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5177Archivalieneinheit
1563 Juni 14 
Stephan Binder aus Holzgerlingen, einige Wochen zu Stuttgart gef., weil er magische Segenssprüche und Arzneien gebraucht und andere Leute dazu verleitet hatte, obwohl schon seinem Vater die magische Kunst strengstens untersagt worden war, jedoch auf seine Bitte und zugesagte Besserung, auch auf Fürbitten des strengen Rechts entledigt und auf Bezahlung seiner Atzung freigel., gelobt eidlich, sich aller Zauberei, Segenssprüche und Arzneien zu enthalten und etwaige magische Handlungen seiner in dieser Sache gleichfalls schon verwarnten Mutter, seiner Brüder oder anderer Personen im Fürstentum unverzüglich der Obrigkeit bzw. dem Vogt zu Böblingen anzuzeigen, und schwört U. - Bürgen mit 100 fl: seine Mutter Barbara Binder und seine Brüder Ulrich, Hans, Jörg und Hieronymus Binder. 
Pap.; 1 Pap.S. (liegt lose bei). - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5178Archivalieneinheit
1563 August 18 
Veit Frick, wohnhaft zu Gutenberg, etliche Wochen zuerst in Kirchheim, dann in Stuttgart gef., weil er zur Lehre der Wiedertäufer übergetreten war und sich von der christlichen Gemeinde abgewendet hatte, jedoch nach gründlicher Unterweisung in den prophetischen und apostolischen Schriften und geleistetem Widerruf wieder freigel., schwört U. und verspricht, künftig von der Wiedertaufe und allen der Heiligen Schrift und der Augsburgischen Konfession zuwiderlaufenden Sekten abzustehen, den Umgang mit ihren Anhängern zu meiden, diese nicht mehr zu beherbergen, auch die Predigt und das Gotteswort in seiner Pfarrkirche zu Gutenberg fleißig zu besuchen und das Abendmahl zu empfangen, sowie in allem ein gehorsamer, frommer Untertan und rechter Christ zu sein. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5179Archivalieneinheit
1563 Oktober 20 (Mi n. Gallus) 
Peter Maurer von "Fußschel" [Fuschel bei Salzburg], wegen ungebührlichen Benehmens in seinem Dienst als herzoglicher Stalljunge, den er seit seiner Jugend innehatte, mit sechs Wochen Gefängnis und Beurlaubung vom Dienst bestraft, jedoch auf seine Bitte nach drei Wochen begnadigt und wieder freigel., schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5180Archivalieneinheit
1564 Mai 27 
Melchior Thoman aus Iggingen, "denen von Gmünd zugehörig", wegen außerehelicher Beziehungen zu Anna, der Tochter des + Konrad Boch von Sielmingen, und weiterer strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte begnadigt und freigel., gelobt eidlich, alsbald die gen. Anna zu heiraten, zeitlebens gegen den Hz. von Württemberg keine Kriegsdienste anzunehmen und sich wohl zu verhalten, und schwört U. M. Thoman hatte der gen. Anna die Ehe versprochen und sie von ihrem Dienst in Unterachern bei Bühl [Baden] weggeholt. Er war mit ihr sodann eine Zeitlang im Land herum und zuletzt nach Sielmingen gezogen, hatte sie dort als seine Ehefrau ausgegeben und vom Schultheiß ihr väterliches und mütterliches Erbteil verlangt. Als dieser jedoch "genugsam Schein und Urkund" verlangte, hatte er gedroht, besagte Anna in Sielmingen zu Lasten des Dorfes sitzen zu lassen und einen Musterplatz bei Konstanz aufzusuchen. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5181Archivalieneinheit
1564 Juni 23 (Fr v. Johannes dem Täufer) 
Jakob Hiller aus Nabern bei Kirchheim/Teck, wegen Ehebruchs mit Anna Gör aus Riederich zu Stuttgart gef. und nach geistlichem und weltlichem Recht peinlicher Strafe ver fallen, jedoch in Anbetracht seiner Jugend begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen nicht mehr zu begehen und sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5182Archivalieneinheit
1566 März 18 
Hans Ruoff gen. Schwarz aus Roigheim, zuerst zu Möckmühl, danach zu Stuttgart gef., weil er im Jahr 1563 zusammen mit anderen eines Nachts den Hofkeller Jakob Heiler angegriffen und zu Boden geschlagen hatte, da dieser nicht nach ihrem "Gefallen" einschenken wollte, deshalb peinlich angeklagt, jedoch auf seine Bitte und auf die Fürbitten von Grafen, Herren und seiner ehrlichen Freundschaft des strengen Rechts entledigt und freigel., gelobt eidlich, seine in Möckmühl und Stuttgart aufgelaufenen Gefängniskosten in jährlichen Raten von 10 fl jeweils auf Johannes Baptistae (24. Juni) zu bezahlen, den herzoglichen Hof unverzüglich zu verlassen, zeitlebens ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr dorthin zurückzukehren, auch keinesfalls gegen den Hz. von Württemberg Dienste anzunehmen, und schwört U.
Rv.:
"Auf den 28. Martii Anno etc. 66 hat dieser Schwartz Hans diese Verschreibung mit dem Eid in der Kanzlei unter Stuben im Beisein Junker Hans Israel Zülnhart und Dr. Burkhard Feßlers erstattet".
 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5183Archivalieneinheit
1566 März 23 (Sa v. Letare) 
Hans Hochspach aus Killer im Killertal, in der Grafschaft Zollern gelegen, zu Stuttgart gef., weil er unberufen einen neuen "Luginslanndt und Pratickh" vom Jüngsten Tag, auch andere "Fabelwerke und Märlein" über zukünftige Dinge hatte drucken lassen, von dieser Schrift ca. 2 1/2 Ries verkauft und unter die Leute gebracht hatte, jedoch auf seine Bitte und in Ansehung seines Unverstandes begnadigt und freigel., gelobt eidlich, fortan dergleichen Handlungen zu unterlassen und seine Schriften weder innernoch außerhalb des Fürstentums Württemberg feilzubieten, auch seine Gefängniskosten zu bezahlen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Abschrift 
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