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A 44 U 5043Archivalieneinheit
1537 April 4 (Mi n. Ostern) 
Laurenz Stopper aus Freiburg und Hans Gerung aus Stuttgart, wegen verschuldeter Ursachen zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten freigel., schwören U. 
Pap.; 1 S. m. Pap.Decke. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5044Archivalieneinheit
1537 April 24 (Di n. Jubilate) 
Caspar Müller aus Bodelshausen, wegen verschuldeter Ursachen in Stuttgart gef., jedoch wieder freigel., schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5045Archivalieneinheit
1537 Juni 6 
Wilhelm Nollenberger aus Ottmarsheim, dessen Ehe wegen Ehebruchs durch das Ehegericht in Stuttgart geschieden und der zu einer vierwöchigen Turmstrafe verurteilt worden war, wird nach deren Verbüßung mit der Auflage entlassen, die Gefängniskosten und eine Strafe von 5 lb h zu bezahlen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5046Archivalieneinheit
1537 Juni 16 (Sa n. Veit) 
Jakob Jäger, reisiger Knecht, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Verwandtschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten 4and-die. Gefängniskosten zu bezahlen, schwört U. 
Pap.; 1 S. m. Pap.Decke. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5047Archivalieneinheit
1537 August 25 (Sa n. Bartholomäus) 
Peter Schlennck, gen. Dietherich von Murrhardt, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch wieder freigel., gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zurückzukommen, und schwört U. 
Pap.; 1 S. m. Pap.Decke. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5048Archivalieneinheit
1537 September 5 
Bartlin Eberlin, gewesener Schultheiß zu Mönsheim, wegen verschiedener strafbarer Handlungen zum Tode verurteilt, jedoch mit mehreren Auflagen begnadigt, schwört U. Der A. war durch besonderes Urteil dem Hz. zur Bestrafung übergeben worden, da er Marx Cliner und Ulrich Hertz durch eine unwahre Anzeige um Ehre, Leib und Leben bringen wollte, und zur Zahlung von 130 fl Schadenersatz an die Geschädigten verurteilt worden. Außerdem war er wegen unehrlicher, eidbrecherischer Übeltaten und Schmähworten gegen den Landesherrn und wegen Verweigerung der Herausgabe von 155 fl Zolleinnahmen im Jahre 1519 zum Tode durch das Schwert verurteilt worden. Er wurde mit der Maßgabe begnadigt, binnen Monatsfrist 2000 fl und danach binnen Jahresfrist weitere 2000 fl gemäß einem besonderen Schuldbrief dem Hz. zu bezahlen, ferner sollen ihm die drei Hauptfinger der rechten Hand abgehackt und die Zunge abgeschnitten werden, er soll keine öffentliche Zeche oder Bad besuchen, die Mönsheimer Markung nicht verlassen, keine Wehr mehr tragen und zu keiner Ehre "gebraucht" werden. - Bürgen mit 1000 fl: Hans Eberlin und Byrcklin Fumpelin, B. zu Markgröningen, Martin Aschman, Schultheiß zu Enzweihingen, Hans Geßner ebd., Jakob Fumpelin zu Vaihingen, Wendel Geßner, Wendel Fumpelin und Auberlin Ziegler zu Roßwag, Jörg Tolmetisch, gewesener Schultheiß zu Höfingen, Hans Fumpelin zu Weissach und Hanitz Spiegel zu Nußdorf.
Beilage: 1 zeitgenössische Kopie, Pap., Libell, 6 Bl.
 
Perg.; 3 S.: 3 besch. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5049Archivalieneinheit
1537 September 22 (Sa n. Matthäus) 
Jörg Schuchmacher aus Pulverdingen, wegen wohlverschuldeter Sachen zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte guter Freunde freigel., gelobt, die Gefängniskosten selbst zu tragen, mit seiner Ehefrau Agnes Schef wieder zusammenzuleben und dieselbe gut zu halten, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5050Archivalieneinheit
1537 Oktober 6 
Caspar Frannz, gewesener Prädikant von Schönaich, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und die Gefängniskosten in Höhe von 31 lb 18 ß 8 h zu bezahlen, die ihm aber wegen Armut gestundet werden, schwört U. 
Pap.; 1 S. m. Pap.Decke. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5051Archivalieneinheit
1537 November 19 (Mo n. Otmar) 
Wendel Böpplin aus Weinsberg, wegen verschuldeter Ursachen zu Stuttgart gef., jedoch auf seiner Söhne und Freunde Bitten freigel., verspricht eidlich, keinen Prozeß gegen irgend jemand ohne herzogliche Erlaubnis anzufangen und seine Güter besser in Stand zu halten als bisher, auch die Gefängniskosten zu bezahlen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5052Archivalieneinheit
1538 Januar 11 (Fr n. Dreikönig) 
Matthäus Braun aus Wankheim, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde mit der Auflage freigel., die Gefängniskosten zu bezahlen und sich künftig wohl zu verhalten, schwört U. 
Pap.; 1 S. m. Pap.Decke. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5053Archivalieneinheit
1538 März 20 (Di n. Judica) 
Claus Schmid von Rottenburg, reisiger Knecht, wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch wieder freigel., verspricht eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und bei Verlust seines Lebens nie wieder zurückzukommen, und schwört U. 
Pap.; 1 S. m. Pap.Decke. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5054Archivalieneinheit
1538 April 3 (Mi n. Letare) 
Franz Barbierer, "Walch" [ein Welscher], wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen und sich fortan wohl zu verhalten, gelobt dies und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5055Archivalieneinheit
1538 Mai 31 (Fr n. Ascensio Domini) 
Urban Wassermann aus Salzburg und Wolf aus Balla [ ?] in Spanien, wegen Friedensbruchs einige Zeit in Stuttgart gef., jedoch auf ihre und ihrer Freunde Bitten freigel., schwören U. U. Wassermann, der vor die Wahl gestellt wurde, entweder die Gefängniskosten und eine Strafe von 20 fl zu bezahlen oder das Recht zu nehmen, hat die Kosten und 9 1/2 fl Strafe bezahlt und verspricht, die restlichen 10 1/2 fl innerhalb Jahresfrist zu bezahlen, oder selbst nach Stuttgart zu kommen und bis zur Bezahlung dort zu bleiben. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5056Archivalieneinheit
1538 Juli 25 (Jakob) 
Lux Schwynlin aus Esslingen, zu Stuttgart gef., weil er, als ihm der Durchritt beim Frauenkl. Weil verwehrt wurde, unter Fluchen geäußert hatte, er habe das Kloster einmal helfen verbrennen und hätte er Gelegenheit, so wolle er es noch einmal tun und in kurzer Zeit den roten Hahn darauf setzen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen künftig zu meiden und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5057Archivalieneinheit
1538 August 21 
Jakob Lips und Franz aus Säle [Salach, Kr. Göppingen?], wegen schuldhafter Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., die für die Herrschaft begonnene Gipserarbeit zu Ende zu führen und sich nicht ohne Erlaubnis des Herzogs oder seiner Räte zu entfernen, schwören U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5058Archivalieneinheit
1538 Oktober 15 (Di n. Burkhard) 
Ulrich Decker, Bäcker zu Esslingen, zu Stuttgart gef., weil er wegen des Abzugs von einer Schuld, die er nach Birkach bezahlen sollte, ungebührliche Drohreden geführt hatte, jedoch auf seine Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und den ihm zufallenden Abzug an der Schuld und seine Gefängnisatzung zu bezahlen, gelobt dies und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5059Archivalieneinheit
1539 Januar 12 (So n. Trium Regum) 
Michael Fauser aus Unterensingen, wegen Ehebruchs zu Stuttgart gef., von seiner Ehefrau Margarete Zeir beim herzoglichen Ehegericht beklagt und durch Urteilsspruch von seiner Frau geschieden, jedoch auf seine Bitte und seiner Freundschaft Fürbitte mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und nicht eher wieder zurückzukehren, bis er sich mit seiner Ehefrau nach Vorschrift der Landesordnung wieder versöhnt hat, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.
1539 Jan. 14
Georg Weick von "Lomen", Klosterhofmeister zu Rechentshofen.
Vgl. U 7211.
 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5060Archivalieneinheit
1539 Mai 17 (Sa n. Ascensio Domini) 
Thomas Appel, Prädikant zu Hausen [Kr. Böblingen], wegen Schmähreden gegen Schultheiß und Gericht von Merklingen [Kr. Böblingen] zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen, künftig Schmähreden gegen württembergische Untertanen zu unterlassen, sich klaglos zu verhalten, auf alle Forderungen gegen Schultheiß und Gericht von Merklingen zu verzichten, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. Th. Appel hatte sich in folgenden Schmähreden gegen Schultheiß und Gericht von Merklingen ergangen: Sie hätten im Rechtshandel zwischen dem Widenmayer und ihm ungerecht geurteilt und ihn dadurch betrogen. Er habe auch an demselben Gericht gelernt, daß es keine "betrüglichere, ehrlosere und bösere Dinge, auch keine größere Gotteslästerung" gebe als die Gerichte, die über die Armen anders urteilen als über die Reichen; sie seien die Netze, darin man die Armen finge, damit sie Rede und Antwort stünden; es gebe kein gerechtes Gericht im Lande. Diese Reden, die besonders einem Prädikanten nicht geziemten, veranlaßten seine Gefangennahme. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5061Archivalieneinheit
1539 Juli 5 (Sa n. Peter und Paul) 
Cyriacus, Sohn des Ennderis Jakob aus Stammheim [ Stuttgart-Stammheim], zu Stuttgart gef., weil er wider seine Dienstpflicht das Pferd des Junkers Hans Konrad Thumb, Erbmarschall des Fürstentums Württemberg, mutwillig mit einem Dolch schwer verletzt hatte, jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen und sich wohl zu verhalten, schwört U.
Rv.: "reisiger Knecht".
 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5062Archivalieneinheit
1539 Juli 11 
Alexander Brickner aus Faurndau, zu Stuttgart gef., weil er mit einer liederlichen Person herumgezogen war, als ob sie seine Ehefrau sei, und seine Familie in Armut und Schulden hatte sitzen lassen, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts mit der Auflage enthoben, seine Gefängniskosten zu bezahlen, mit seiner Ehefrau ehrbar zu leben und sie seine Bestrafung und Gefangenschaft nicht entgelten zu lassen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis das Fürstentum Württemberg nicht mehr zu verlassen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5063Archivalieneinheit
1539 September 1 
Hans Kaym aus Unterböhringen, zu Stuttgart gef., weil er mit Margret Bromler (Brömler) aus Kirchheim [Kr. Esslingen?] ein ärgerniserregendes Verhältnis hatte, jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., gemäß dem Urteil der Eherichter und herzoglichen Räte von der Ehe mit M. Brömler Abstand zu nehmen, sich wohl zu verhalten, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5064Archivalieneinheit
1539 September 20 
Lienhard Hug aus Münsingen, reisiger Knecht, zu Stuttgart gef., weil er als Roßknecht im herzoglichen Marstall sich unter Toben, Schelten und Fluchen mit den anderen Roßknechten herumgezankt hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts mit der Auflage enthoben, künftig seine Dienstgeschäfte jederzeit zu versehen, seine Mitknechte nicht mehr zu beleidigen, sich des Tobens, Scheltens und Schwörens zu ent halten und sich wohl zu verhalten, gelobt an Eides statt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Abschrift 
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A 44 U 5065Archivalieneinheit
1539 September 21 (Matthäus) 
Hans Fyrlin aus Großaspach, wegen Ehebruchs und ärgerniserregenden Lebenswandels zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., künftig seinen bisherigen Lebenswandel aufzugeben, sich wohl zu verhalten, seine Gefängniskosten in Höhe von 4 lb 10 h, je zur Hälfte auf Weihnachten (25. Dez.) und auf Jakobi (25. Juli), dem Vogt zu Stuttgart zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U Verweis auf 7213Archivalieneinheit
1540 Januar 8 
Johann Elias Meichsner aus Esslingen vergleiche U 7213. 
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A 44 U 5066Archivalieneinheit
1540 Januar 20 
Hans Dinckelacker aus Gärtringen, wegen schuldhafter Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des strengen Rechts enthoben und mit verschiedenen Auflagen freigel., gelobt unter Eid, diese zu befolgen, und schwört U. Folgende Auflagen wurden gemacht:
1. H. Dinckelacker soll sich an den Bescheid des herzoglichen Hofmeisters und seiner Räte halten und seine bisherigen Rechtsklagen, daß die Untergänger parteiisch seien, einstellen;
2. Er soll keinen Rechtshandel ohne Erlaubnis von Vogt, Bm. und Gericht zu Herrenberg annehmen; 3. Er soll künftig die fürstlichen Räte nicht mit immediaten Bittschriften überhäufen, sondern diese zuvor von seiner Obrigkeit unterschreiben lassen; 4. Das Gericht in Herrenberg wird angewiesen, wegen der in seiner Supplikation angezeigten Streitigkeiten eine Untersuchung zu veranlassen und, wenn kein gütlicher Vergleich zustande kommt, den Rechtsstreit der fürstlichen Kanzlei zu übergeben;
5. Er muß die vom Vogt zu Herrenberg verhängte Geldstrafe von 10 fl annehmen;
6. Er hat sich künftig gegen die Obrigkeit gehorsam zu erweisen.
 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5067Archivalieneinheit
1540 März 10 (Mi n. Letare) 
Bernhard Starck, gen. Wagenbernhart, seßhaft zu Heppach [Groß- oder Kleinheppach, Kr. Waiblingen], wegen Störung des Gottesdienstes etliche Tage im Turm gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft unter der Bedingung freigel., falls sich noch mehr dergleichen Straftaten herausstellen sollten, sich der Herrschaft nach Mahnung wieder zu stellen oder mit 500 fl Bürgschaft zu leisten, seine Gefängniskosten zu bezahlen, sich im Falle eigener Rechtsforderungen den Urteilen der inländischen Gerichte zu unterwerfen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. B. Starck hatte während der Predigt des Prädikanten auf der Kanzel in seiner Eigenschaft als Amtmann gesagt, der Prädikant habe lang genug geschwätzt, er müsse auch etwas sagen. Nun verkündigte er seine Amtsgeschäfte und anderes den Untertanen. Hierauf verließ er die Kirche und ließ erst dann den Pfarrer seinen Kirchendienst weiterversehen. Außerdem hatte er einen Untertanen zu Heppach, Zyrstumpf gen., aufgefordert, die Predigt des Pfarrers zu stören und ihm dafür ein Maß Wein und eine Bratwurst versprochen. - Bürgen mit 500 fl: Hans Starck, gen. Wagenhanns zu Grunbach, Wilhelm auf dem Sand, B. und des Gerichts zu Scharndorf, Conrad Gyrnest, Jous Lenntz und Gilg Schäffer, Hans Loblin zu Schwaikheim, Conrad Ruff, Schultheiß zu Hegnach und Werner Österlin zu Untertürkheim. 
Perg.; 1 S. besch. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5068Archivalieneinheit
1540 März 12 (Fr n. Letare) 
Jörg Zimerman aus Hohengehren, zu Stuttgart gef., weil er trotz mehrerer Urteile in seiner Streitsache mit Martin Unrath erneut suppliziert und dadurch sich und seinen Gegner in Unkosten gestürzt hatte, obwohl ihm der Bescheid erteilt worden war, die herzoglichen Räte und Amtleute nicht mehr zu belästigen, da das zuletzt ergangene Urteil endgültig sei, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., es künftig bei einem ergangenen Urteil bewenden zu lassen, sich wohl zu verhalten und seine Gefängniskosten zu bezahlen, schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U Verweis auf 7214Archivalieneinheit
1540 Juni 9 
Bastion Mockh aus Herrenberg vergleiche U 7214. 
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A 44 U 5069Archivalieneinheit
1540 September 26 (Di (1)) 
Hans Kleffer aus Lauffen [Kr. Heilbronn], wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des strengen Rechts mit der Auflage enthoben, seine Forderung an die Landschaft fallen zu lassen, sich auf obrigkeitliche Mahnung wieder zu stellen und seine Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5070Archivalieneinheit
1540 November 25 
Mose, Jude aus Eichholz, gef. zu Stuttgart, weil er wider herzogliches Gebot das Fürstentum Württemberg ohne Geleitbrief betreten hatte, jedoch auf seine Bitte unter nachstehenden Bedingungen begnadigt, gelobt unter Eid, diese zu befolgen, und schwört U. Die Bedingungen lauten:
1. Seine Rechtsforderung bei Hofmeistern und Räten anzubringen und das von dort ergangene Urteil ohne Appellation anzunehmen;
2. Mit den württembergischen Untertanen keine Wuchergeschäfte zu treiben und Forderungen an sie bei den zuständigen inländischen Gerichten zu verfolgen;
3. Seinen Rechtshandel mit Margareta, Witwe des Balthas Khranntz aus Löchgau, beim Gericht zu Marbach oder Lauffen auszutragen und es bei einem Urteil dieser Gerichte bewenden zu lassen, sowie den in die Wege geleiteteten Prozeß vor dem Hofgericht zu Rottweil fallen zu lassen, da seinem Rechtshandel vor dem zuständigen inländischen Gericht stattgegeben worden wäre.
 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5071Archivalieneinheit
1540 Dezember 14 (Di n. Lucia) 
Margareta Scherb aus Murr, Ehefrau des Martin Wagner, wegen schuldhafter Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitte mit der Auflage begnadigt, künftig mit ihrem Ehemann zusammenzuleben, sich wohl zu verhalten und ihre Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5072Archivalieneinheit
1541 April 21 (Sa n. Cantate) 
Jakob Wild aus Tübingen, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freundschaft des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und der verdienten Strafe für seine Diebstähle gewärtig zu sein, auch das Land nicht zu verlassen und im Falle seiner Zahlungsfähigkeit seine Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5073Archivalieneinheit
1541 April 30 (Sa n. Georg) 
Hans aus Bayreuth, Conrad aus Weissenhorn und Lienhard aus Sulz [am Neckar, Kr. Rottweil], gewesene Trabanten des Herzogs von Württemberg, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., vor Stabhalter und Gericht daselbst angeklagt, zu einer achttägigen Turmhaft und Waffenverbot verurteilt, nach Verbüßung der Gefängnisstrafe mit der Auflage freigel., künftig in keine fremde Kriegsdienste zu treten, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5074Archivalieneinheit
1541 April 30 (Sa n. Georg) 
Balthas Bermeck aus Münchingen, Hans Gündter aus Nagold und Jörg Hecke aus Ulm, gewesene Trabanten des Herzogs von Württemberg, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., vor Stabhalter und Gericht daselbst peinlich angeklagt und dazu verurteilt, 8 Tage im Turm zu büßen, nach Verbüßung ihrer Turmstrafe wieder freigel., geloben unter Eid, künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, sich nicht mehr gegen ihre landesherrliche Obrigkeit gebrauchen zu lassen, das gen. Urteil zu befolgen, und schwören U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5075Archivalieneinheit
1541 Juni 19 
Hans Schaaber aus Dettenhausen im Schönbuch, unter dem Verdacht der Brandstiftung zuerst zu Stuttgart, dann zu Urach gef., jedoch mit der Auflage freigel., künftig den Zehnten von Weil im Schönbuch und Dettenhausen nicht zu verlassen, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, sich in allem gehorsam zu erweisen und jeden Verdacht zu meiden, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
Perg.; 1 S. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5076Archivalieneinheit
1541 August 27 (Sa n. Bartholomäus) 
Zeyr Schmid aus Zell im Amt Kirchheim, wegen seiner Rechtshändel mit Apollonia Flech daselbst zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., sich auf obrigkeitliche Mahnung zu weiterer Bestrafung wieder zu stellen sowie seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5077Archivalieneinheit
1542 Februar 26 (Invocavit) 
Bernhard Megous aus Boll im Amt Göppingen, zu Stuttgart gef., weil er als Landfahrer einigen Leuten mit Schnur und Brot die Hühner weggefangen und diese verkauft hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, das Fürstentum Württemberg mit seiner Familie unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang nur noch mit obrigkeitlicher Erlaubnis zurückzukehren, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5078Archivalieneinheit
1542 April 28 (Fr n. Georg) 
Vyt Mutzenbach und Philipp Hutzelman aus Kaulbach, Lenz Buchthrucker aus Germersheim, Lenz Drinckruss aus Landau und Caspar Hecht aus Wassertrüdingen, gef. zu Stuttgart., weil sie als Kriegsknechte auf offener Straße gegen die Einwohner von Oberesslingen Unfug getrieben und deren Amtsverweser ohne Grund verwundet hatten, jedoch auf ihre Bitte und die Fürbitten anderer mit der Auflage begnadigt, künftig nichts Nachteiliges gegen ihren Landesherrn und gegen dessen Untertanen zu unternehmen und ihre Gefängniskosten zu bezahlen, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U.
RV.: "Der fünff Landsknecht Urphed".
 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5079Archivalieneinheit
1542 Juni 20 
Hans Mor, gewesener Vogt zu Herrenberg, zu Stuttgart ergriffen und gef., weil er sich trotz Warnung in ungebührliche Disputationen mit dem Prädikanten Zumprecht Schenck zu Herrenberg eingelassen und an verschiedenen Orten, in Zechen und Gesellschaften öffentlich gotteslästerliche Reden geführt hatte, jedoch auf seine und seine Ehefrau Fürbitte, auch in Ansehung seiner 11 Kinder mit der Auflage freigel., das Remanet seiner Herrenberger Vogtamtsrechnung von 627 lb 17 ß 8 1/2 h innerhalb von 4 Jahren an die herzogliche Rentkammer zu Stuttgart zu bezahlen, sein im Lande liegendes Hab und Gut nur mit Zustimmung seiner Bürgen und nur zur Tilgung des obengen. Remanets zu verwenden, seine Gefängniskosten zu bezahlen, das Fürstentum sodann unverzüglich zu verlassen und bei Androhung der Todesstrafe ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwort U. 
Perg.; 1 S. besch. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5080Archivalieneinheit
1542 November 13 (Mo n. Martin) 
Hans Mayer aus Blaubeuren und Anna Saltzman aus Schelklingen, wegen Ehebruchs und unerlaubten Umgangs miteinander zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, künftig nicht mehr zusammenzuleben, versprechen, nach Zahlung der Gefängniskosten dies zu befolgen, und schwören U. H. Mayer und A. Saltzman hatten sich, obwohl beide verheiratet, von ihren Ehepartnern getrennt, und trotz eines Verbotes der Obrigkeit von Schelklingen wie Eheleute zusammengelebt. 
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A 44 U 5081Archivalieneinheit
1542 Dezember 14 (Do n. Lucia) 
Jakob Pfrer (Pfeer) aus Holzgerlingen, derzeit im Dienst zu Echterdingen, gef. zu Stuttgart wegen Trunkenheit und Hurerei, auch weil er etlichen Frauen die Ehe versprochen hatte, ferner den Pfarrer zu Echterdingen mit frevelhaften Worten beleidigt hatte und sich auch sonst strafbarer Handlungen verdächtig gemacht hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., Rosina, die Tochter Jörg Wassers, mit der er ein Kind hat, zu heiraten, ferner sich mit Anna aus Plattenhardt, seines Meisters Magd, wegen ihres Kindes gütlich oder rechtlich zu einigen, sich fortan wohl zu verhalten und nach Mahnung wieder zu stellen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwort U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5082Archivalieneinheit
1543 Januar 13 
Martin Pfaut, gewesener Geistlicher Verwalter zu Kirchheim unter Teck, eine Zeitlang gef. zu Stuttgart, weil bei seiner Verwaltung ein namhafter Rest übrig geblieben war, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitte seiner Freunde gegen Bürgschaftsstellung mit der Auflage freigel., seine Gefängniskosten zu bezahlen, das Fürstentum bis zur Tilgung seiner Schuld mit Hab und Gut nicht zu verlassen, ferner bei etwaigen Rechtsforderungen von württembergischen Untertanen bei den zuständigen inländischen Gerichten zu bleiben und alle seine ausstehenden Schulden nur im Beisein von Silvester Eckhart von Kirchheim einzuziehen, der dieses Geld der herrschaftlichen Landschreiberei übergeben soll, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 5083Archivalieneinheit
1543 Dezember 28 (Fr n. Johannes) 
Mathis Wielannd, Schmied zu Enzweihingen, wegen ungebührlicher Reden gegen seinen Landesherrn Hz. Ulrich zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., künftig keine Wehr mehr zu tragen, wegen seiner Trunksucht jeden Wirtshausbesuch zu meiden, sich als Untertan wohl zu verhalten, seine Gefängniskosten zu bezahlen, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. - Bürgen (mit insgesamt 200 fl): 1) Johann Wieland, Prediger zu Vaihingen [Kr. Ludwigsburgy, mit 100 fl aus Haus und Hofraite zu Riexingen [Ober- oder Unterriexingen, Kr. Ludwigsburcj] zwischen Auberlin Vischer und Ulrich Dirr gelegen, zinst der Andreas-Pfründe 6h; 2) Caspar Bischoff, gen. Gryner zu Hochdorf [Kr. Ludwigsburg_], mit 60 fl aus Haus und Hofraite zwischen der Straße und Class Schneller gelegen; 3) Hans Steckel mit 30 fl aus Haus und Hofraite zu Enzweihingen zwischen Hans Stampft und Hans Brackheimer, zinst den Brückenpflegern 12 ß h; 4) Jakob Stifel zu Enzweihingen mit 10 fl aus 1 M. Acker am Gröninger Pfad zwischen Hans Buhel und Hans Wolf sowie aus 1 M. Acker auf Büsslin zwischen Erhard Mandtolff und Balthus Bischof gelegen. Amtsverweser und Gericht zu Riexingen sowie Schultheiß und Gericht zu Hochdorf und Enzweihingen bekennen auf herzogliche Anforderung, daß die gen. Güter die Bürgschaftsverpflichtung decken. 
Perg., am Umbug durch Mäusefraß besch.; 2 S.: 2 abg. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 5084Archivalieneinheit
1544 Januar 24 (Do n. Sebastian) 
Johann Mayer, gewesener Schulmeister zu Backnang, zu Stuttgart gef., weil er, obwohl verheiratet, die Tochter des Diakons in Backnang geschwängert hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, seine Gefängniskosten zu bezahlen und sich wohl zu verhalten, verspricht eid lieh, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5085Archivalieneinheit
1544 Februar 16 
Hans Mertz aus Weinsberg, zu Stuttgart gef., weil er wider die Landesordnung fremde Kriegsdienste angenommen und auch andere dazu veranlaßt hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und nach Bezahlung seiner Gefängniskosten mit der Auflage freigel., künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis das Land mit Hab und Gut nicht zu verlassen und sich wohl zu verhalten, verspricht, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U Verweis auf 7223Archivalieneinheit
1545 September 19 
Sixt Pretzger, Kastner zu Heidenheim vergleiche U 7223. 
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A 44 U Verweis auf 7225Archivalieneinheit
1547 März 22 
Dominikus Reinmann, gewesener Untervogt zu Marbach vergleiche U 7225. 
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A 44 U 5086Archivalieneinheit
1547 Mai 18 (Mi n. Kreuzsonntag) 
Jörg Lindenschmid zum Fleugenhof [Fliegenhof, abg. Gemarkung Baiereck, Kr. Göppingen], wegen Streitigkeiten mit dem Forstmeister zu Schorndorf gef. zu Stuttgart, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und seine Gefängniskosten zu bezahlen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 5087Archivalieneinheit
1548 November 29 (Do n. Katharina) 
Caspar Hackh aus Kirchheim unter Teck, gewesener Knecht des Junkers Jörg von Ow, gef. zu Stuttgart, weil er vorgegeben hatte, der Tochter dieses Junkers, Barbara, die Ehe versprochen zu haben, und demnach bei den Eherichtern und Räten des Herzogs zu Stuttgart Klage geführt hatte, wo jedoch der Barbara zugestanden wurde, daß sie ihm "nichts schuldig" sei, danach auf Fürbitte seiner Freundschaft, in Ansehung seiner Jugend sowie zur Warnung für sein späteres Leben unter der Bedingung freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, auch die Dörfer, in denen sich der Junker Jörg von Ow aufhält, zu meiden, gelobt unter Eid, nachdem ihm wegen Zahlungsunfähigkeit die Gefängniskosten erlassen wurden, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. Beilagen:
1. Bittschrift des Caspar Hack, pfälzischer Amtsknecht zu Billigheim, an den Hz. von Württemberg wegen der Kassation seiner Verschreibung, Pap. o. D. [1557].
2. "Bedenken" von Hofmeister, Kanzler und Räten zu Stuttgart wegen der Supplikation des Caspar Hack, Pap. 24. Nov. 1557.
3. Herzogliche Genehmigung dieses "Bedenkens", mit eigenhändiger Unterschrift von Hz. Christoph, Pap. 28. Nov. 1557.
4. Erneute Bittschrift des Caspar Hagkh an den Hz. wegen der Herausgabe seiner U., Pap. 20. Nov. 1561.
5. Konzeptbefehl des Herzogs an Ober- und Untervogt zu Kirchheim, Pap. 22. Nov. 1561.
 
Pap., durch Mäusefraß besch., Textverlust; 1 Pap.S. - Papier - Abschrift 
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A 44 U 5088Archivalieneinheit
1548 Dezember 20 (Do v. Thomas) 
Endris Frannckh aus Eschenbach und Wolf Datz aus Bingen, unter dem Verdacht, mit Hans Raup zu Nellingen strafbare Handlungen begangen zu haben, zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ihr Leben lang nicht mehr zurückzukehren, versprechen eidlich, dies zu befolgen, und schwören U. 
Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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