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A 44 U 4441Archivalieneinheit
1552 Dezember 13 
Jakob Theilin, B. zu Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau, Verschwendung und Übertretung seiner früheren U. zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., die früher ergangenen Urteile und seine alte Verschreibung strikt zu halten, besonders alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich sowohl gegen seine Ehefrau als auch gegen jedermann wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.

1553 Sept. 4
Friedrich Wolgemuth, Forstmeister zu Stuttgart, gelobt an Eides statt, nachdem ihm auf seine Bitte und in Ansehung seiner treuen Dienste von Hz. C hristoph bewilligt worden war, seine ältere U. vom Jahre 1544 zu kassieren und herauszugeben, sich für die erlittene Haftstrafe nicht zu rächen und überhaupt alles, was sich seinerzeit ereignet hat, "hin, tot und ab" sein zu lassen. Die ältere Verschreibung konnte in der Registratur der Kanzlei nicht aufgefunden werden, weshalb ihm unter obigem Datum die Zusage zugestellt wurde, daß die Verschreibung, sobald sie gefunden würde, ungültig sein, sofort kassiert und herausgegeben werden soll.
Sr.: der A.
Bem.: Die Urkunde ist ungültig gemacht und als Konzept für die spätere Verschreibung vom 24. März 1556 benützt worden.
 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S., mit Unterschrift des A. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4442Archivalieneinheit
1553 November 17 
Bastian Bayer, B. zu Stuttgart, wegen Annahme fremder Kriegsdienste wider die herzoglichen Gebote und Mandate zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage freigel., ohne herzogliche Erlaubnis keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen und Kriegsdienste zu leisten, auch seine Atzungskosten selbst zu bezahlen, gelobt dies eidlich und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4445Archivalieneinheit
1553 November 18 
Michel Engeigewer, B. zu Stuttgart, wegen Annahme von Kriegsdiensten bei Mkgf. Albrecht von Brandenburg zu Stuttgart gef. ... wie U 4442. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4457Archivalieneinheit
1554 August 4 
Hans Schmid aus Stuttgart?, daselbst gef., weil er im Stall des herzoglichen Schlosses zu Urach mit dem Troßknecht Hans Facundus Streit angefangen, im Zorn mit einem Becher nach ihm geworfen und dadurch den Burgfrieden gebrochen hatte, jedoch auf seine und anderer Bitten begnadigt und freigel., schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4458Archivalieneinheit
1554 September 17 
Severus Hertennagel aus Stuttgart, wegen strafbarer Handlungen mit Urteil vom Stadtgericht Stuttgart zum Tod durch das Schwert verurteilt, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und Freundschaft auf dem Richtplatz mit der Auflage begnadigt, sein Leben lang alle offenen Zechen zu meiden und im Amt Stuttgart wohnhaft zu bleiben sowie dem Dekan Dr. Johannes Offtertinger öffentlich Widerruf zu leisten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4459Archivalieneinheit
1555 Mai 10 
Hans Hafner d. J. aus Stuttgart, entgegen den landesherrlichen Geboten und einem über ihn verhängten Urteil außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau, seines Vaters und seiner Freundschaft begnadigt und mit der Auflage eingelassen, sich künftig wohl zu verhalten und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr außer Landes zu ziehen, gelobt dies bei Treu und Glauben und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U Verweis auf 7234Archivalieneinheit
1556 März 24 
Friedrich Wolgemut, Untervogt zu Stuttgart vergleiche U 7234. 
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A 44 U 4460Archivalieneinheit
1556 April 23 
Albrecht Boßweil, gewesener Münzmeister, zu Stuttgart gef., weil er in der Stuttgarter Münzverwaltung ein "Remanet" von 211 fl übriggelassen hatte und trotz wiederholter Mahnung der herzoglichen Räte, diesen Rest zu erlegen oder sonst eine Sicherheit zu leisten, die Angelegenheit nicht erledigt hatte, jedoch auf seine, seiner Ehefrau und Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., seine Schuld in nachgeschriebener Weise zu bezahlen, gelobt dies an Eides statt und schwört U. Er stellt ferner seine Schwägerin Barbara Boßweil als Bürgin, die ihren Weinberg als Pfand einsetzen soll. Er selbst setzt als Pfand seinen Krautgarten, unterm Siechenhaus zwischen Hieronymus Besser und Balthas Wiest gelegen, sowie seine übrige liegende und fahrende Habe ein. Der A. war unter folgenden Bedingungen entlassen worden:
1. seine Schwägerin Barbara Boßweil, Witwe seines Bruders, soll den Weinberg, den er um 50 fl von Caspar Schneider gekauft hat, an sich ziehen und dem Hz. auf Jacobi (22. Juni) 50 fl bezahlen.
2. Der Hz. wird ihm mit Rücksicht auf seine Familie 7 Eimer Wein um 50 fl abnehmen, doch soll A. Boßweil die restlichen 111 fl in jährlichen Raten von 10 fl jeweils auf Martini (11. Nov.) erlegen.
 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4461Archivalieneinheit
1556 Juni 3 
Martin Kuder, B. und Binder zu Stuttgart, wegen strafbarer Handlungen daselbst gef. und harter Strafe verfallen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., künftig von Völlerei abzustehen, sich wohl zu verhalten und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nichts von seiner Habe zu versetzen oder zu verkaufen, gelobt dies und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4462Archivalieneinheit
1556 Juli 24 
Niclas Hobin aus Lothringen, Knecht im Tiergarten zu Stuttgart, zu Stuttgart gef., weil er sich dem Befehl des Burgvogts im Stuttgarter Schloß, Melchior Senfft, in Gegenwart des Herzogs und der Herzogin widersetzt hatte, für das im Tiergarten lustwandelnde Herrscherpaar eine Schranne zum Niedersetzen herbeizutragen, jedoch auf seine Bitte begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt, dem Hz. bis zum Ausgang seines Dienstjahres zu dienen und nicht vorzeitig wegzulaufen. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4463Archivalieneinheit
1556 September 11 
Michel Frielin aus Stuttgart, daselbst gef., weil er etliches Holz vom gemeinen Sauhag genommen hatte, auch anderer Diebstähle verdächtig war und seine Frau übel gehalten hatte, jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., seine Gefängnisatzung zu bezahlen und sich gegen seine Frau und andere fortan wohl zu verhalten, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4464Archivalieneinheit
1556 September 24 (Do n. Matthäus) 
Georg Scherdinger (Scerdinger), Goldschmied zu Stuttgart, daselbst gef., weil er unlängst dem Hans Hafner, B. zu Stuttgart, dem er Geld schuldete, zwei silberne Münzen, die er betrügerischerweise und ohne Handwerkszeichen, wie es nach den Regeln der Handwerksordnung Brauch und Pflicht gewesen wäre, für 2 Kronen hergegeben hatte, jedoch auf Fürbitte seines Vaters Sebastian Scherdinger, auch Goldschmied zu Stuttgart und in Ansehung von dessen Verdiensten unter Hz. Ulrich, der rechtlich verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., künftig dergleichen verdächtige und betrügerische Handlungen zu unterlassen, sich wohl zu verhalten, seine Gefängnisatzung zu bezahlen und im Falle der Aufdeckung weiterer Betrügereien sich jederzeit rechtlich zu verantworten, ohne dabei auf fernere Gnade hoffen zu können, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
Ausf., Perg.; 1 S. - Pergament - Ausfertigung 
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A 44 U 4464 aArchivalieneinheit
1556 August 22-1556 September 23 
Beilage: Schriftwechsel betr. die Klagsache gegen Georg Scherdinger (Vogtberichte, Supplikationen, Weisungen der herzoglichen Kanzlei u. a.), 1 Fasz. (Nr. la, lb, 2 - 10, IIa, IIb, 12 - 14), 
o.A. 
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A 44 U 4465Archivalieneinheit
1556 Oktober 16 
Adam Weinman, gen. Kannttengießer, B. zu Stuttgart, verschreibt sich für seinen wegen Totschlags gef. genommenen und auf seine Fürbitte wieder freigel. Sohn Adam dem Hz. mit 1000 fl.Er setzt dafür zur Sicherheit als Pfand ein:
1. 16 M. Wiesen unterhalb dem Tunzhofer Brunnen, beim Mählberg und am alten Graben gelegen, stoßen auf die Wiesen des Hans Scherting zu Cannstatt, Zinsen 1 lb *6 h an eine Pfründe zu Neuhausen und 16 ß *h an den Armenkasten zu Cannstatt, 2. 2 M. Wiesen oberhalb dem Hirschbad, an die Wiesen des Hz. und den alten Graben stoßend, zinsfrei und eigen. Der Knabe Adam Kanttengießer hatte unlängst von der Obertenne der Scheuer seines Vaters herab gegen dessen Knecht Ciriacus Hofer aus "Allbebach" (?) eine Gabel geworfen und ihn am Kopf so schwer verletzt, daß er wenige Tage danach gestorben war.
 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4466Archivalieneinheit
1557 Mai 12 
Bartlin Hundesfuß, B. und Einspänner zu Stuttgart, erneuert seine alte U., nachdem ihm auf seine Bitte die alte Verschreibung und Bürgschaftsverpflichtung vom 6. Sept. 1546 (Mo n. Egidius) nachgelassen worden war.
2 Beilagen:
1. Bittschrift des B. Hundesfuß vom 5. Apr. 1557, 1 Bl., Pap.
2. Bedenken der Räte vom 6. Apr. 1557, mit herzoglichem Placet, 1 Bl., Pap.
 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4467Archivalieneinheit
1557 Mai 15 
Hans Hummel, Jägerknecht, wegen einer Schlägerei mit Martin Windtknecht einige Zeit zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte freigel., schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4468Archivalieneinheit
1557 Juni 1 
Christian Lölin, B. und Seiler zu Stuttgart, gelobt bei seiner Treue an Eides statt, nachdem ihm sein Landesherr Hz. Christof "vergönnt" hat, an dem gegenwärtigen Kriegszug des Claus von Hattstatt teilzunehmen, keinen anderen württembergischen Untertanen zu diesem Kriegszug anzuwerben ("uff zewicklen"), sondern allein zu ziehen. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4469Archivalieneinheit
1557 Juni 8 (Di n. Pfingsten) 
Hans Federspil d. J. aus Stuttgart, wegen seines ungebührlichen Verhaltens gegen seinen Vater, seine Mutter und andere gef., jedoch auf Fürbitten seiner Eltern und Verwandten mit der Auflage freigel., demnächst gegen die Türken in den Krieg zu ziehen und erst nach 3 Jahren mit einem glaubwürdigen Zeugnis seines Wohlverhaltens wieder zurückzukehren, gelobt dies eidlich und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4470Archivalieneinheit
1557 Juni 14 
Daniel Schorndorffer aus Stuttgart, daselbst gef., weil er am Stuttgarter Hof in der Türnitz den Hans Schuppar, Sattelknecht der Herzogin, mit Schmähreden beleidigt hatte, deshalb harter Leibesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seines Vaters und in Ansehung von dessen langjährigen treuen Diensten unter Hz. Ulrich und dem regierenden Landesherrn begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan den herzoglichen Hof zu meiden, gegen Hans Schuppar außerhalb des Rechts nichts zu unternehmen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4471Archivalieneinheit
1557 September 29 (Michael) 
Martin Schuch aus Stuttgart, 8 Tage daselbst gef., weil er auf dem letzten Jahrmarkt zu Stuttgart einem Gewandschneider aus Esslingen einige Stücke gelben Tuchs gestohlen hatte, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten gegen Bezahlung seiner Atzung mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten und dergleichen Handlungen zu unterlassen, gelobt dies und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4472Archivalieneinheit
1557 November 16 
Hans Hutmacher, B. zu Stuttgart, wegen Annahme französischer Kriegsdienste wider die fürstlichen Mandate schwerer Strafe verfallen, jedoch gegen das Versprechen, sich mit einer Turmhaft von 4 Wochen auf eigene Kosten strafen zu lassen und danach eine Verschreibung zu errichten, wieder ins Land eingelassen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, ohne landesherrliche Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, und schwört U. Der A. hatte von der ihm erteilten Erlaubnis, gegen die Türken ins Feld zu ziehen, keinen Gebrauch gemacht, sondern stattdessen in Frankreich gedient. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4473Archivalieneinheit
1558 Februar 16 
Claus Kübel, B. zu Stuttgart, wegen Annahme fremder Kriegsdienste gegen die herzoglichen Mandate und die Landesordnung schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage wiederum ins Land eingelassen, auf eigene Kosten 4 Wochen lang im Turm am Boden zu liegen, gelobt eidlich, sich strafen zu lassen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4474Archivalieneinheit
1558 Februar 26 
Martin Höß d. J., B. zu Stuttgart, wegen Annahme auswärtiger Kriegsdienste gegen die herzoglichen Mandate und die Landesordnung schwerer Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte begnadigt und mit der Auflage wieder eingelassen, sich mit einer vierwöchigen Turmhaft auf eigene Kosten strafen zu lassen, gelobt eidlich, dieser Bedingung Folge zu leisten, auch keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4475Archivalieneinheit
1558 Juli 13 
Lienhard Langenbucher, einspänniger Knecht, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., mit seiner Frau wieder zusammenzuleben und sie seine Gefängnishaft nicht "entgelten" zu lassen, gelobt dies eidlich und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4476Archivalieneinheit
1558 August 2 
Bläsin Lyring aus Stuttgart, wegen Gotteslästerns und Fluchens in Volltrunkenheit gegenüber dem Stuttgarter Vogt und wegen Bruchs einer früheren U. zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., seiner früheren Verschreibung nachzukommen, sich wohl zu verhalten und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 4477Archivalieneinheit
1558 Oktober 28 
Ludwig Kienlin, B. zu Stuttgart, und seine Ehefrau Elisabeth, wegen strafbarer Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., für 200 fl Bürgschaft zu leisten, sich dem Gericht unverzüglich zu stellen, wenn sie wegen ihres verletzten Töchterleins gefordert würden, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis ihr Haus nicht zu verlassen, geloben, diese Artikel zu befolgen, und schwören U. - Bürge mit 200 fl: Christof Khienlin, alter Bm. zu Stuttgart. 
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A 44 U 4478Archivalieneinheit
1558 November 3 
Rytze Mack und Jörg Mayer aus Stuttgart, daselbst gef., weil sie bei der Festnahme des Claus Schwartz aus Tübingen durch die Stadtknechte oder Büttel "das Recht angerufen" und auf letztere mit Fausten eingeschlagen hatten, so daß der herbeieilende Vogt schlichten mußte, jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten statt des strengen Rechts mit der Strafe belegt, noch weitere 14 Tage im Gefängnis zu büßen, ein Jahr lang alle offenen Zechen zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen und sich fortan wohl zu verhalten, geloben eidlich, diese Strafartikel zu befolgen, und schwören U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4479Archivalieneinheit
1558 Dezember 3 
Martin Brackamer, B. zu Stuttgart, etliche Tage daselbst gef., weil er sich mit Gotteslästern, Fluchen und auch sonst ungebührlich gegen seine Ehefrau verhalten hatte, jedoch auf seine Bitte und nach Bezahlung seiner Atzung begnadigt und mit der Auflage freigel., den zwischen ihm und seiner Frau aufgerichteten und im Beisein ehrbarer Leute gefertigten Heiratsbrief zu bekräftigen, vom Gotteslästern abzustehen und sich fortan gegen seine Frau wohl zu verhalten, gelobt, diese Artikel zu befolgen, und verspricht eidesstattlich U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4480Archivalieneinheit
1558 Dezember 14 
Endris Necker, B. und Schneider zu Stuttgart, wegen chronischer Trunksucht-trotz mehrfacher Verwarnungen-zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau freigel., schwört U. und gelobt, sich fortan nicht mehr zu betrinken, sondern sich wohl zu verhalten, morgens und abends jeweils nur 1/4 Maß, tagsüber nicht mehr als 1/2 Maß Wein zu trinken.
Beilage: Entwurf einer U. vom 10. Dez. 1558, 4 Bl., Pap.
 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4481Archivalieneinheit
1559 Januar 23 
Bläsin Leiring aus Stuttgart gelobt, nachdem ihm auf seine Bitte erlaubt worden war, wieder eine Wehr zu tragen, sich fortan wohl zu verhalten und im Falle künftiger Vergehen sich härter strafen zu lassen, auch auf alle Rechtsmittel zu verzichten. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4482Archivalieneinheit
1559 April 20 
Jörg Feicht, B. zu Stuttgart, wegen Annahme fremder Kriegsdienste 14 Tage lang zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten der weiteren Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste anzunehmen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. 
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A 44 U 4483Archivalieneinheit
1559 Mai 26 
Martin Kuder, B. zu Stuttgart, wegen ungebührlichen Verhaltens erneut zu Stuttgart gef., jedoch auf seine, seiner Frau und Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., von seinem bisherigen Verhalten abzustehen, seine Familie wohl zu halten, alle heimlichen und offenen Zechen zu meiden, täglich daheim nicht mehr als 2 bzw. den ganzen Tag über 3 Viertel Wein zu trinken (wozu eine besondere Kanne gemacht werden soll), widrigenfalls er wieder eingekerkert und angeschmiedet werden soll, gelobt an Eides statt, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
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A 44 U 4484Archivalieneinheit
1559 Juli 8 
Michel Herman, B. und Buchbinder zu Stuttgart, etliche Tage daselbst gef., weil er, obwohl er auf seine Bitte und gegen das Versprechen seines Wohlverhaltens zu einem Bürger angenommen worden und ihm in seinem Handwerk alle Förderung zugesagt war, sich auf das Faulenzen verlegt, sein Handwerk verlassen, gespielt und alle Warnungen in den Wind geschlagen hatte, jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., künftig vom Spielen, Lerchenfangen und bösen Gesellschaften im Hause des Nadler abzustehen und seinem Handwerk nachzugehen, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4485Archivalieneinheit
1559 November 11 
Endris Necker, Schneider zu Stuttgart, wegen Mißhandlung seiner Ehefrau und Übertretung seiner früheren U. erneut gef., jedoch auf seine und seiner Ehefrau Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., fortan keinen Wein mehr zu trinken und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. E. Necker war wegen seines schlechten Lebenswandels, vor allem wegen Mißhandlung seiner Frau schon wiederholt gewarnt worden und eingesperrt gewesen, hatte aber trotzdem seine Verschreibung, täglich nur 1/2 Maß Wein zu trinken, gebrochen und seine Frau mit Schlägen verletzt. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4486Archivalieneinheit
1559 November 19 
Baltas Keller aus Stuttgart, daselbst gef., weil er unlängst aus Trotz gegen die Kirchendiener während des Gottesdienstes in der Sakristei in seiner Wehr auf- und abgegangen war und zum Verlassen des Raumes veranlaßt werden mußte, jedoch auf seine und seiner Ehefrau Bitten mit der Auflage freigel., künftig von dergleichen Handlungen abzustehen, sich auf Mahnung wegen seines Verhaltens gegen Meister Thomas Noiogeorgo rechtlich zu verantworten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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A 44 U 4487Archivalieneinheit
1559 November 25 
Mathis Höppach, Schneider zu Stuttgart, wegen Diebstahls von Holz aus dem herzoglichen Marstall gef., jedoch auf seine Bitte der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., alle offenen Zechen zu meiden, keine Wehr zu tragen, sich fortan wohl zu verhalten und seine Gefängnisatzung zu bezahlen, gelobt dies eidlich und schwört U. 
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A 44 U 4488Archivalieneinheit
1559 Dezember 23 
Hans Frieß, B. zu Stuttgart, gef. daselbst, weil er zwischen seinen eigenen Wiesen und denjenigen des Hans Müeßiggang im Hoppenlau ohne Wissen der Obrigkeit, der geschworenen Untergänger und seines Nachbarn einen Markstein versetzt hatte, deshalb der peinlichen Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Ehefrau und Freundschaft des strengen Rechts entledigt und mit der Auflage freigel., seinem Landesherrn binnen Monatsfrist 20 fl zu bezahlen, alle Zechen und Wirtshäuser zu meiden, keine Wehr mehr zu tragen, sich wohl zu verhalten und seine Atzungskosten selbst zu bestreiten, gelobt dies und schwört U. 
Ausf., Pap.; 1 Pap.S. - Papier - Ausfertigung 
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