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Schloss Lichtenstein: Bau, Nutzung und Verwaltung
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GU 20 Bü 143Archivalieneinheit
Verhandlungen über den Ankauf des Forsthauses auf dem Lichtenstein mit den zugehörigen Grundstücken, erste Planungen zum Bau eines Schlosses auf dem Lichtenstein 
Enthält u. a.:
Schreiben des Oberförsters für den Oberamts-Bezirk Urach mit Sitz in Urach, Philipp Freiherr von Hügel, an Wilhelm Graf von Württemberg zum Forsthaus auf dem Lichtenstein, Schreiben des Wilhelm Graf von Württemberg an den Oberförster des Oberamts-Bezirks Urach mit Sitz in Urach, Friedrich Graf von Mandelsloh (den Nachfolger des Philipp Freiherr von Hügel), und Schreiben der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises an Graf Wilhelm zum beabsichtigten Kauf des Forsthauses auf dem Lichtenstein durch Graf Wilhelm; Vorentwürfe zum Kaufvertrag, Kaufvertrag, Übergabe-Protokoll, Protokoll über die Katastrierung der Gebäude und Grundstücke auf dem Lichtenstein, Überschlag über die Kosten des Ankaufs des Forsthauses und des Baus von Schloss Lichtenstein; Schreiben des Sekretärs von Graf Wilhelm an Bauinspektor Johann Georg Rupp mit genauer Schilderung der Vorstellungen des Grafen Wilhelm zum geplanten Bau des Schlosses Lichtenstein (Abdruck des Wortlauts dieses Briefes bei Bidlingmaier, siehe Literaturangaben); Schreiben des Bauinspektors Johann Georg Rupp an Graf Wilhelm zum Bau des Schlosses Lichtenstein
Darin:
"Schloss Lichtenstein auf Honauer Markung" [Lageplan des Forsthauses auf dem Lichtenstein mit den zugehörigen Grundstücken]
o. V. / 1838 / Linearmaßstab, [Maßstab von 1 000 württembergischen Fuß (= Schuh)], 1 000 württembergische Schuh = 11,2 cm, [ca. 1 : 2 560], [unter Zugrundelegung eines württembergischen Schuhs = 28,649 cm umgerechnet] / 15 x 20 cm (Kartengröße), 33 x 21 cm (Blattgröße) / o. Or. [N] / Inselkarte.
Papier / kolorierte Federzeichnung, der Kartenausschnitt wurde nach den Flurkarten S.O. XI No. 14 und S.O. XII No. 14 gezeichnet, eine handgezeichnete Kopie des vorliegenden Plans findet sich unter Nr. 127 im Bestand GU 97; Situation im Grundriss: das Forsthaus Lichtenstein (rot) mit den Nebengebäuden (gelb), Grenze (blau) der zum Forsthaus Lichtenstein gehörigen Grundstücke, die Eigentum des Königreichs Württemberg sind, Grenze (rot) zwischen der Gemarkung Honau und dem Eigentum des Königreichs Württemberg; Wege zum Forsthaus / Kulturarten ("Lichtensteiner Wiese", "ehmals Holtzwiese", Äcker und Wälder) / außer den genannten Bezeichnungen der Wiesen keine Flurnamen / Relief durch Schraffen angedeutet / Gradnetz (mit Bleistift).
Bemerkungen:
Die Vermerke mit Bleistift auf einzelnen Schreiben stammen von Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg.

Literatur:
- Bidlingmaier, Rolf: Schloß Lichtenstein. Die Baugeschichte eines romantischen Symbols. In: Reutlinger Geschichtsblätter NF Nr. 33 (Jg. 1994) S. 113-152. Abdruck des Briefes des Sekretärs von Wilhelm Graf von Württemberg an Johann Georg Rupp im Wortlaut S. 126-128. Ausführungen über den Kostenvoranschlag S. 129 und über weitere Bauvorhaben S. 132-133.
- Ottersbach, Christian: Befestigte Schlossbauten im Deutschen Bund. Landesherrliche Repräsentation, adeliges Selbstverständnis und die Angst der Monarchen vor der Revolution 1815-1866. Petersberg 2007. V. a. S. 101. 
1 Bü (1,5 cm) 1837-1839 
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