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A 44 U 1686Archivalieneinheit
1537 Mai 7 
Hans Vischer von Zechingen [Zöschingen, Kr. Dillingen], wegen Vernachlässigung seiner Amtspflichten als Forstknecht zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 2 Bürgen und schwört U.-
Bü.: Hans Vischer von Zeschingen, sein Sohn, und Michel Kupfferschmid zu Natten [Nattheim, Kr. Heidenheim]
 
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A 44 U 1687Archivalieneinheit
1542 Februar 17 
Hans Walther von Schwabmilhausen [Schwabmühlhausen, Kr. Schwabmünchen], zu Heidenheim gefasst, weil er den Forstknecht Hans Yßelin auf freier Landstraße angefallen, verwundet und ihn unter Schmähungen bis vor das Schloß Ockenheim, woselbst der Täter zur Zeit der Tat diente, vor sich hergetrieben hatte, vor Gericht gestellt und dazu verurteilt, Württemberg unverzüglich zu verlassen, wird nach Fürbitten begnadigt und darf im Lande bleiben, wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, binnen Monatsfrist ein versiegeltes Mannrecht aus seiner Heimat persönlich in Heidenheim vorzulegen, dort weitere Bescheide zu erwarten und schwört U. 
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A 44 U 1688Archivalieneinheit
1545 November 3 
Wolfgang Hordegen von Ellwangen, wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, setzt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 100 fl ein, stellt für diese Summe 3 Bürgen und schwört U.-
Bü.: Veitt Kannttengießer, Heinrich Mötzger und Thoma Hordegen, B. zu Ellwangen.
 
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A 44 U 1689Archivalieneinheit
1554 Januar 30 
Jörg Thoma von Owtenhausen [Ottenhausen, Kr. Calw], wegen Diebstahls -er hatte auf dem Jahrmarkt zu Aulen [Aalen] ein Roß entwendet- zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten auch in Ansehung seiner Kinder und Freunde auf künftige Besserung aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Württemberg unverzüglich zu verlassen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen und schwört U. 
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A 44 U 1690Archivalieneinheit
1554 Juni 14 
Thoma Bader und Appolonia seine Ehefrau von Heuchstetten [Gerstetten, Kr. Heidenheim], zu Heidenheim gef., weil sie sich in Übertretung eines ergangenen Urteils außerhalb Württembergs geehelicht hatten, werden aus dem Gefängnis entlassen, versprechen, Württemberg unverzüglich zu verlassen und schwören Urfehde. 
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A 44 U 1691Archivalieneinheit
1555 Januar 29 
Veit Aubele von Walthausen [Waldhausen, Kr. Aalen], wegen Wilderei zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten in Ansehung seiner Jugend aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben und der Wilderei anderer in keiner Weise Fürschub zu leisten, fürderhin ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den fürstlichen Forstmeistern anzuzeigen, seine Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen und schwört U. 
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A 44 U 1692Archivalieneinheit
1557 August 4 
Vältin Rab von Eichingen uf den Herdbuchs [Elchingen auf dem Härtsfeld, Kr. Aalen], wegen starken Verdachts der Wilderei zu Heidenheim gef., wird ohne Befragung nach Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben, ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern des Herzogs anzuzeigen, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung namentlich nicht genannte Bürgen und schwört U. 
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A 44 U 1693Archivalieneinheit
1560 November 18 
Hans Wolffeckh, gen. Risthans, von Minsterhausenn [Münsterhausen/Elsaß?], zu Heidenheim gef., weil er sich der 'plackerei und reyterei' verdächtig gemacht hatte, wird nach Fürbitte des Herrn Heinrich zu Bappenheim [Pappenheim], des Hlg. römischen Reiches Erbmarschall, und des Leonhard Luerheimer, Kastner in Heidenheim aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig nirgends wieder den 'plackreitern' zuzugesellen, vielmehr diese, falls er ihrer gewahr würde, der nächsten Obrigkeit anzuzeigen und schwört U. Heinrich v. Pappenheim verspricht, in einem am 15.November 1560 ausgestellten und dem wohlgeborenen Herren Christof Ludwig, Graf v. Nellenburg, Oberpfleger zu Heidenheim übergebenen Missiv, den Täter bei Rückfall der württembergischen Obrigkeit wieder zu überantworten. 
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A 44 U 1694Archivalieneinheit
1562 Februar 25 
Balthers Streycher d.J. von Roetterst untern Bergen [Röthardt, Gde. Wasseralfingen, Kr. Aalen], wegen Wilderei (er hatte im fürstlichen Wildbann um Heidenheim an der Bronnensteig einen Hirsch geschossen) zu Heidenheim gef., wird nach Fürbitten in Ansehnung seiner Jugend aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, Herzog Christoph 10 fl zu Abtrag zu geben, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben, hinfort auf die fürstlichen Forsten acht zu haben und ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern und Amtleuten des Herzogs anzuzeigen, setzt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 50 fl ein, stellt für diese Summe 2 Bürgen und schwört Urfehde.-
Bü. mit 50 fl: Melcher Streycher von Unterkochen [Kr. Aalen] und Melcher Wagenplaster, B. zu Aullen [Aalen], Vater und Schweher des Täters.
 
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A 44 U 1695Archivalieneinheit
1566 Oktober 20 
Petter Wuerth, B. und Färber zu Nerishaim [Neresheim, Kr. Aalen], wegen Verdachts der Wilderei (er wurde verdächtigt, den herzoglichen Forstknecht zu Fleinheim [Kr. Heidenheim] bedroht, Wild geschossen und nach Neresheim gebracht zu haben) zu Neresheim gef. und auch nach Vernehmung nicht geständig, wird nach vielen Fürbitten aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, sich künftig alles Waidwerks und Schiessens zu enthalten, der Wilderei anderer in keiner Weise Fürschub zu leisten, hinfort auf die fürstlichen Forsten acht zu haben, ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern und Amtleuten des Herzogs anzuzeigen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 7 Bürgen und schwört Urfehde.-
Bü. mit 100 fl: Ulrich Heuglin, Alt-Bm. zu Neresheim, Jörg Heuglin, B. zu Giengen [Kr. Heidenheim], Hans Conrat Steinmüller und Jörg Widenmann, B. zu Neresheim, Bleßy Lang von Kuchen [Kr. Göppingen] und Jacob Schuee, B. zu Heidenheim.
 
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